Landratsamt Bamberg informiert: „Bei Wahlwerbung Verkehrssicherheit beachten“

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Der Wahlkampf für die Europawahl am 9. Juni 2024 ist bereits in seine „heiße Phase“ getreten. Zahlreiche ehrenamtliche Wahlhelfer leisten mit dem Aufstellen von Wahlplakaten einen wichtigen Dienst für die Meinungsbildung. Leider werden aber im „Wahlkampf um die besten Plakatplätze“ oft unbewusst Fehler gemacht, die gefährliche Verkehrssituationen verursachen können.

Das Landratsamt Bamberg sowie die Polizeiinspektion Bamberg-Land bitten daher dringend alle Wahlhelfer um Beherzigung der folgenden Hinweise:

  • Wahlwerbung darf nur innerorts und so angebracht werden, dass die Sicherheit des Verkehrs (vor allem Sicht an Kreuzungen und Einmündungen sowie in Innenkurven) nicht beeinträchtigt wird.
  • An Verkehrseinrichtungen und Verkehrszeichen darf keine Wahlwerbung angebracht werden. D.h. insbesondere Ampeln, Ortsschilder und Verkehrszeichen, welche die Vorfahrt regeln bzw. die zulässige Höchstgeschwindigkeit angeben, sind für das Anbringen von Wahlwerbung tabu.
    Hier könnten Plakate den Fahrzeugführer ablenken, so dass er die Verkehrseinrichtungen bzw. -zeichen nicht erkennt.
  • Auch bei Fußgängerüberwegen darf keinerlei Wahlwerbung aufgestellt werden, denn hier besteht die Gefahr, dass gerade Kinder durch angebrachte Werbetafeln verdeckt und diese dann beim Überqueren der Fahrbahn von Autofahrern zu spät erkannt werden.
  • Die Plakattafeln sind so aufzustellen, dass sie den anerkannten Regeln der Technik genügen (kipp- und sturmsichere Verankerungen). Die Standsicherheit ist mindestens einmal wöchentlich zu überprüfen.
  • Großplakate haben einen Mindestabstand von 3 m zum Fahrbahnrand einzuhalten; die übrigen Plakate einen Abstand von 1,5 m.
  • Der Standort muss sowohl mit der Gemeinde als auch mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer abgestimmt sein.
  • Die Wahlwerbung ist alsbald nach der Wahl wieder abzubauen.

Bereits vorhandene Wahlplakate sind dahingehend zu prüfen und ggf. passend anzubringen.

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