Aus­set­zung der Haupt­ver­hand­lung im Ver­fah­ren gegen mut­maß­li­che „Geld­au­to­ma­ten­spren­ger“

Symbolbild Justiz

Am 8.5.2024 hat die 3. Straf­kam­mer des Land­ge­richts Bam­berg das Ver­fah­ren gegen 16 mut­maß­li­che „Geld­au­to­ma­ten­spren­ger“ aus­ge­setzt. Als Aus­set­zung ist der Abbruch einer bereits begon­ne­nen Haupt­ver­hand­lung zu ver­ste­hen, dies hat zur Fol­ge, dass die Ver­hand­lung neu begin­nen wird. Ein kon­kre­ter Ter­min wur­de hier­zu durch den Vor­sit­zen­den Rich­ter noch nicht bestimmt, nach den münd­li­chen Erör­te­run­gen im Rah­men der Haupt­ver­hand­lung ist jedoch damit zu rech­nen, dass dies nicht vor Mit­te Juni der Fall sein wird.

Die Kam­mer hat damit auf ent­spre­chen­de Anträ­ge durch die Ver­tei­di­gung nahe­zu aller Ange­klag­ter reagiert, auf­grund der Tat­sa­che, dass erst rela­tiv kurz­fri­stig vor Pro­zess­be­ginn ver­ein­zel­te Akten­be­stand­tei­le an die Ver­tei­di­gung wei­ter­ge­lei­tet wer­den konn­ten, sah die Kam­mer die­sen Schritt als erfor­der­lich an. Unter Abwä­gung zum einen des Beschleu­ni­gungs­ge­bo­tes in Haft­sa­chen, zum ande­ren aber auch des Gebo­tes des sog. „fai­ren Ver­fah­rens“ soll nun­mehr in dem Zeit­raum bis zu der neu­en Ter­mi­nie­rung der Ver­tei­di­gung die Mög­lich­keit gege­ben wer­den, sich in die wei­te­ren Akten­be­stand­tei­le einzuarbeiten.

Über den erneu­ten Pro­zess­be­ginn wird unter­rich­tet werden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert