Poli­zei­be­richt Erlan­gen / Land­kreis ERH vom 22.04.2024

Symbolbild Polizei

Poli­zei­in­spek­ti­on Erlan­gen – Stadt und Höch­stadt a.d. Aisch

- Fehl­an­zei­ge -

Poli­zei­in­spek­ti­on Erlangen-Land

Auf­bruch eines Wohnmobils

Ecken­tal – Im Tat­zeit­raum vom 02.04.2024 bis 21.04.2024, brach ein bis­lang unbe­kann­ter Täter in Brand einen Wohn­an­hän­ger auf. Die­ser war auf einem Fir­men­ge­län­de in der Orchi­deen­stra­ße 35 c abge­stellt. Der Täter schlug im Ver­lauf sei­ner Tat­hand­lung eine Fen­ster­schei­be des Wohn­an­hän­gers ein und gelang­te so in das Inne­re des Wohn­an­hän­gers. Hier­bei ent­stand ein Sach­scha­den von min­de­stens 500 €. Zeu­gen, die sach­dien­li­che Hin­wei­se zum Tat­ge­sche­hen oder dem Täter geben kön­nen, wer­den gebe­ten, Sie sich bit­te an die Poli­zei­in­spek­ti­on Erlan­gen-Land, unter der Ruf­num­mer 09131 760514 zu wenden.

Poli­zei­in­spek­ti­on Herzogenaurach

Ver­kehrs­un­fäl­le

Am 19.04.2024, gegen 13.40 Uhr, befuhr ein 69jähriger VW-Fah­rer in Herzogenaurach/​Beutelsdorf die Huber­tus­stra­ße in Rich­tung Nor­den. Beim Ein­fah­ren in den Kreis­ver­kehr über­sah er einen 29jährigen Sko­da­fah­rer, der sich mit sei­nem Pkw bereits im Kreis­ver­kehr befand.

Beim Zusam­men­stoß auf­grund des Miss­ach­tens der Vor­fahrt ent­stand ein Gesamt­scha­den an bei­den Pkw in Höhe von ca. 20.000 €.

Am 20.04.2024, gegen 13.30 Uhr, park­te ein 36jähriger sei­nen schwar­zen Audi A4 in Her­zo­gen­au­rach im Tan­nen­weg 3 ord­nungs­ge­mäß am dor­ti­gen Park­strei­fen. Als er gegen 14.45 Uhr zu sei­nem Pkw zurück­kam, bemerk­te er, dass ein unbe­kann­ter Ver­kehrs­teil­neh­mer gegen sei­nen gepark­ten Pkw gefah­ren ist. Hier­bei wur­de der lin­ke Außen­spie­gel beschädigt.

Des Wei­te­ren ent­stan­den Krat­zer am Kot­flü­gel. Der Ver­kehrs­un­fall­ver­ur­sa­cher flüch­te­te von der Unfall­stel­le ohne die Fest­stel­lung sei­ner Per­son, sei­nes Fahr­zeugs sowie der Art sei­ner Betei­li­gung zu ermög­li­chen. Zeu­gen des Unfalls wer­den gebe­ten, sich bei der Poli­zei­in­spek­ti­on Her­zo­gen­au­rach (09132/7809–0) zu melden.

Laden­dieb­stahl

Am 20.04.2024, gegen 14.45 Uhr, ver­such­te ein 36jähriger aus Nürn­berg aus dem Puma­Sto­re in Her­zo­gen­au­rach elf Beklei­dungs­ar­ti­kel zu steh­len, indem er die­se aus dem Geschäft trug, ohne zu bezah­len. Der Waren­wert betrug rund 400 Euro. Der Tat­ver­däch­ti­ge wur­de vor­läu­fig fest­ge­nom­men und zur Poli­zei­in­spek­ti­on Her­zo­gen­au­rach ver­bracht. Nach Abschluss der poli­zei­li­chen Maß­nah­men und einer erken­nungs­dienst­li­chen Behand­lung wur­de er wie­der entlassen.

Ver­stoß Pflicht­ver­si­che­rungs­ge­setz u.a.

Am 20.04.2024, gegen 17.30 Uhr, fiel einer Strei­fe der Poli­zei­in­spek­ti­on Her­zo­gen­au­rach in der Hans-Mei­er-Stra­ße in Her­zo­gen­au­rach ein E‑Scooter auf, der mit zwei Per­so­nen besetzt war. Bei der durch­ge­führ­ten Kon­trol­le wur­de fest­ge­stellt, dass an dem Fahr­zeug ein nur schwar­zes Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen aus dem Jahr 2023 ange­bracht war. Neben diver­sen stra­ßen­ver­kehrs­recht­li­chen Ver­stö­ßen muss sich die 16jährige Fah­re­rin auch wegen eines Ver­ge­hens nach dem Pflicht­ver­si­che­rungs­ge­setz ver­ant­wor­ten. Die Fah­re­rin muss­te nach Abschluss der poli­zei­li­chen Maß­nah­men den Rol­ler nach Hau­se schieben.

Am 21.04.2024, gegen 17.30 Uhr, wur­de in Her­zo­gen­au­rach in der Erlan­ger Stra­ße ein EScoo­ter eben­falls ohne gül­ti­gen Ver­si­che­rungs­schutz fah­rend ange­trof­fen. Hier war der 17jährige Fahr­zeug­füh­rer kom­plett ohne Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen unter­wegs. Auch in die­sem Fall erwar­tet den Tat­ver­däch­ti­gen eine Anzei­ge wegen ver­schie­de­ner ver­kehrs­recht­li­cher Ver­stö­ße und eines Ver­ge­hens nach dem Pflicht­ver­si­che­rungs­ge­setz. Die Wei­ter­fahrt wur­de unter­bun­den und der Jugend­li­che muss­te sei­nen Rol­ler nach Hau­se schieben.

In die­sem Zusam­men­hang wei­ßen wir dar­auf­hin, dass auch Elek­tro­rol­ler einen gül­ti­gen Ver­si­che­rungs­schutz haben müs­sen, wenn sie im öffent­li­chen Ver­kehr geführt wer­den. Die KfzVer­si­che­rung kommt für alle Fäl­le auf, bei denen durch ein ver­si­cher­tes Fahr­zeug Men­schen ver­letzt oder getö­tet bzw. Sachen beschä­digt wer­den sowie Ver­mö­gens­schä­den entstehen.

Wer ohne gül­ti­ge Ver­si­che­rung unter­wegs ist, muss sol­che Lei­stun­gen selbst übernehmen.

Die­se kön­nen im Ein­zel­fall meh­re­re hun­dert­tau­send Euro sein.

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