Mahnwache zum Thema „Keine Abschiebungen in den Iran“ am Gabelmann in Bamberg

Seit dem Tod von Jina Mahsa Amini und den darauf folgenden Protesten ist die Lage im Iran von schwerwiegenden Repressionen und Menschenrechtsverletzungen geprägt. Dazu gehören willkürliche Verhaftungen, grausame Folter in den Gefängnissen und mehr als 800 Hinrichtungen. Darüber hinaus wurden drastische Gesetzesverschärfungen eingeführt, um die Verschleierungspflicht durchzusetzen.

Das Auswärtige Amt, dessen Lageberichte maßgeblich für die Asylentscheidungen des BAMF sind, sieht diese Gefahren. Die Pressestelle erklärt auf eine Anfrage der taz, die „Menschenrechtssituation im Iran war schon vor den Protesten im Herbst 2022 desolat und hat sich seitdem weiter verschlechtert.“ Besonders betroffen seien Frauen, LGBTIQs sowie Oppositionelle. Ihnen drohe staatliche Unterdrückung und Alltagsdiskriminierung.

Dennoch müssen seit Neujahr viele schutzsuchende Iraner und Iranerinnen in Deutschland wieder Abschiebungen in die Islamische Republik fürchten. Ein in allen Bundesländern geltender Abschiebestopp in den Iran wurde auf der Innenministerinnenkonferenz im Dezember nicht verlängert und lief zum 31.12.2023 aus. Aktuell gilt: nur wem mit „beachtlicher Wahrscheinlichkeit“ eine Verfolgung in Iran droht, darf bleiben.

Die Bamberger Mahnwache Asyl fordert, dass die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen im Iran in den Asylverfahren stärker berücksichtigt werden. Es kann nicht sein, dass die starke Zunahme von Hinrichtungen und die generelle Willkür der staatlichen Repressionen nicht berücksichtigt werden. Der Lagebericht des Auswärtigen Amtes muss dringend aktualisiert werden und die Bundesländer müssen in Absprache mit dem Bundesministerium den Abschiebestopp erneuern. Gemeinsam mit Organisationen wir ProAsyl appellieren sie zudem an Bundesinnenministerin Nancy Faeser, konsequent für die Einreise schutzsuchender Iraner*innen einzutreten.

Auf der letzten Mahnwache im März hatten wir die Abschiebungen von jungen Irakern skandalisiert – insbesondere auch in konkreten Fällen mit guter Itegration oder mit Ausbildungsverträgen im Gesundheitswesen. Im Nachgang dazu hier zwei Hinweise:

1. Einen Podcast: https://www.zeit.de/politik/2024-04/asylpolitik-abschiebungen-fachkraefte-nachrichtenpodcast
2. der Hinweis auf die „Heute“- bzw. „Heute-Journal“-Sendungen von 18. April um 19.00 Uhr bzw. um 21.45 Uhr.

Wann:  22.04.24  um 18 Uhr

Wo: Gabelmann,Bamberg

1 Antwort

  1. Marita Weissig sagt:

    Auch wenn die Abschiebegegner es nicht gern hören, das Asylgesetz ist eindeutig: derjenige, der verfolgt wird erhält einen Schutzstatus. Es wird also bei jedem Asylantrag die persönliche Situation bewertet. Ein Bleiberecht mit der Gießkanne ausgeteilt, gibt es nicht. Im Iran regieren die Mullahs mit ensprechender Härte und Auflagen, das gefällt vielen nicht aber ist es auch ein Grund Asyl zu erhalten? Weder der Iran noch der Irak sind per se unsicher für alle Bewohner, sondern lediglich für diejenigen, die ins Visier der Ordnungshüter geraten. Dieses zu prüfen und zu entscheiden obliegt unseren Behörden. Sollte diese Prüfung ergeben, dass keine perönliche Gefahr besteht, ist eine Rückführung richtig und wichtig, denn ein Bleiberecht nur mit der Begründung, dass in dem jeweiligen Land diktatorische Systeme an der Macht sind und Hinrichtugen stattfinden, ist weder in den Asylgesetzen noch in der Genfer Flüchtlingskonvention vorhanden, die ausschließlich auf die persönliche Verfolgung ausgerichtet sind.

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