Mahn­wa­che zum The­ma „Kei­ne Abschie­bun­gen in den Iran“ am Gabel­mann in Bamberg

Seit dem Tod von Jina Mah­sa Ami­ni und den dar­auf fol­gen­den Pro­te­sten ist die Lage im Iran von schwer­wie­gen­den Repres­sio­nen und Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen geprägt. Dazu gehören willkürliche Ver­haf­tun­gen, grau­sa­me Fol­ter in den Gefängnissen und mehr als 800 Hin­rich­tun­gen. Darüber hin­aus wur­den dra­sti­sche Gesetzesverschärfungen eingeführt, um die Ver­schleie­rungs­pflicht durchzusetzen.

Das Auswärtige Amt, des­sen Lage­be­rich­te maß­geb­lich für die Asy­l­ent­schei­dun­gen des BAMF sind, sieht die­se Gefah­ren. Die Pres­se­stel­le erklärt auf eine Anfra­ge der taz, die „Men­schen­rechts­si­tua­ti­on im Iran war schon vor den Pro­te­sten im Herbst 2022 deso­lat und hat sich seit­dem wei­ter ver­schlech­tert.“ Beson­ders betrof­fen sei­en Frau­en, LGBTIQs sowie Oppo­si­tio­nel­le. Ihnen dro­he staat­li­che Unterdrückung und Alltagsdiskriminierung.

Den­noch müssen seit Neu­jahr vie­le schutz­su­chen­de Ira­ner und Ira­ne­rin­nen in Deutsch­land wie­der Abschie­bun­gen in die Isla­mi­sche Repu­blik fürchten. Ein in allen Bundesländern gel­ten­der Abschie­be­stopp in den Iran wur­de auf der Innen­mi­ni­ste­rin­nen­kon­fe­renz im Dezem­ber nicht verlängert und lief zum 31.12.2023 aus. Aktu­ell gilt: nur wem mit „beacht­li­cher Wahr­schein­lich­keit“ eine Ver­fol­gung in Iran droht, darf bleiben.

Die Bam­ber­ger Mahn­wa­che Asyl for­dert, dass die anhal­ten­den Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen im Iran in den Asyl­ver­fah­ren stärker berücksichtigt wer­den. Es kann nicht sein, dass die star­ke Zunah­me von Hin­rich­tun­gen und die gene­rel­le Willkür der staat­li­chen Repres­sio­nen nicht berücksichtigt wer­den. Der Lage­be­richt des Auswärtigen Amtes muss drin­gend aktua­li­siert wer­den und die Bundesländer müssen in Abspra­che mit dem Bun­des­mi­ni­ste­ri­um den Abschie­be­stopp erneu­ern. Gemein­sam mit Orga­ni­sa­tio­nen wir Pro­Asyl appel­lie­ren sie zudem an Bun­des­in­nen­mi­ni­ste­rin Nan­cy Faeser, kon­se­quent für die Ein­rei­se schutz­su­chen­der Iraner*innen einzutreten.

Auf der letz­ten Mahn­wa­che im März hat­ten wir die Abschie­bun­gen von jun­gen Ira­kern skan­da­li­siert – ins­be­son­de­re auch in kon­kre­ten Fäl­len mit guter Ite­gra­ti­on oder mit Aus­bil­dungs­ver­trä­gen im Gesund­heits­we­sen. Im Nach­gang dazu hier zwei Hinweise:

1. Einen Pod­cast: https://www.zeit.de/politik/2024–04/asylpolitik-abschiebungen-fachkraefte-nachrichtenpodcast
2. der Hin­weis auf die „Heu­te“- bzw. „Heute-Journal“-Sendungen von 18. April um 19.00 Uhr bzw. um 21.45 Uhr.

Wann: 22.04.24 um 18 Uhr

Wo: Gabelmann,Bamberg

1 Antwort

  1. Marita Weissig sagt:

    Auch wenn die Abschie­be­geg­ner es nicht gern hören, das Asyl­ge­setz ist ein­deu­tig: der­je­ni­ge, der ver­folgt wird erhält einen Schutz­sta­tus. Es wird also bei jedem Asyl­an­trag die per­sön­li­che Situa­ti­on bewer­tet. Ein Blei­be­recht mit der Gieß­kan­ne aus­ge­teilt, gibt es nicht. Im Iran regie­ren die Mul­lahs mit enspre­chen­der Här­te und Auf­la­gen, das gefällt vie­len nicht aber ist es auch ein Grund Asyl zu erhal­ten? Weder der Iran noch der Irak sind per se unsi­cher für alle Bewoh­ner, son­dern ledig­lich für die­je­ni­gen, die ins Visier der Ord­nungs­hü­ter gera­ten. Die­ses zu prü­fen und zu ent­schei­den obliegt unse­ren Behör­den. Soll­te die­se Prü­fung erge­ben, dass kei­ne perön­li­che Gefahr besteht, ist eine Rück­füh­rung rich­tig und wich­tig, denn ein Blei­be­recht nur mit der Begrün­dung, dass in dem jewei­li­gen Land dik­ta­to­ri­sche Syste­me an der Macht sind und Hin­rich­tu­gen statt­fin­den, ist weder in den Asyl­ge­set­zen noch in der Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on vor­han­den, die aus­schließ­lich auf die per­sön­li­che Ver­fol­gung aus­ge­rich­tet sind.

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