Land­kreis Kulm­bach: Frist für Ener­gie­preis­zu­schuss für Ver­ei­ne läuft ab

Die Zeit drängt für Sport- und Schüt­zen­ver­ei­ne im Land­kreis Kulm­bach: Bis zum 30.04.2024 müs­sen Ver­ei­ne, die im Jahr 2023 einen all­ge­mei­nen Ener­gie­preis­zu­schuss in Höhe von 80 Pro­zent der ein­fa­chen Ver­eins­pau­scha­le 2023 erhal­ten haben, dem Land­rats­amt einen schrift­li­chen Ver­wen­dungs­nach­weis vor­le­gen. Die­ser Nach­weis muss detail­liert die tat­säch­lich ange­fal­le­nen Ener­gie­aus­ga­ben der Jah­re 2023 und 2021 auflisten.

Eine frist­ge­rech­te und voll­stän­di­ge Vor­la­ge des Ver­wen­dungs­nach­wei­ses ist essen­zi­ell, um eine fai­re Berech­nung und Zuwei­sung der Ver­eins­pau­scha­le zu gewähr­lei­sten. Es wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass bei Nicht­vor­la­ge des Ver­wen­dungs­nach­wei­ses der bereits aus­be­zahl­te Ener­gie­preis­zu­schuss in vol­ler Höhe von der Ver­eins­pau­scha­le 2024 abge­zo­gen wird.

Hin­ter­grund­in­for­ma­ti­on: Die Ver­eins­pau­scha­le wird jähr­lich vom Frei­staat Bay­ern und den Kom­mu­nen bereit­ge­stellt und rich­tet sich an Sport­ver­ei­ne im Land­kreis Kulm­bach. Die­se För­de­rung ist für Ver­ei­ne gedacht, die Mit­glied des Baye­ri­schen Lan­des-Sport­ver­bands, des Baye­ri­schen Behin­der­ten- und Reha­bi­li­ta­ti­ons-Sport­ver­bands oder des Baye­ri­schen Sport­schüt­zen­bunds sind und ihre Mit­glie­der der jewei­li­gen Dach­or­ga­ni­sa­ti­on sat­zungs­ge­mäß melden.

Die Berech­nungs­grund­la­ge der Ver­eins­pau­scha­le sind die soge­nann­ten „Mit­glie­der­ein­hei­ten“, die sich aus der Anzahl der Ver­eins­mit­glie­der und der Anzahl der ein­ge­setz­ten Übungs­lei­ter zusam­men­set­zen und jähr­lich aktu­ell gemel­det werden.

Der Ver­wen­dungs­nach­weis für den Ener­gie­preis­zu­schuss im Zusam­men­hang mit Ver­eins­pau­scha­le 2024 muss bis spä­te­stens 30. April 2024 dem Land­rats­amt Kulm­bach – Herrn Ingo Hirsch­mann – Sport­för­de­rung – Kon­rad-Ade­nau­er-Stra­ße 5, 95326 Kulm­bach vor­lie­gen. Eine Berück­sich­ti­gung ver­spä­tet ein­ge­gan­ge­ner Anträ­ge ist lei­der nicht möglich.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen sowie die aktu­el­len Sport­för­der­richt­li­ni­en des Frei­staa­tes Bay­ern ste­hen auf der Home­page des Land­krei­ses Kulm­bach unter www​.land​kreis​-kulm​bach​.de/​s​e​r​v​i​c​e​-​v​e​r​w​a​l​t​u​n​g​/​f​o​r​m​u​l​a​r​e​-​m​e​r​k​b​l​a​e​t​t​e​r​-​o​n​l​i​n​e​-​v​e​r​f​a​h​r​e​n​/​l​a​n​d​k​r​e​i​s​j​u​g​e​n​d​a​r​b​eit bereit.

Für Rück­fra­gen steht Ihnen Herr Ingo Hirsch­mann vom Land­rats­amt Kulm­bach ger­ne zur Verfügung.

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