Kin­der­gar­ten­bei­trä­ge müs­sen in Bay­reuth ange­ho­ben werden

Die Eltern­bei­trä­ge in den Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen im Stadt­ge­biet Bay­reuth müs­sen zum Beginn des neu­en Betreu­ungs­jah­res Anfang Sep­tem­ber erneut ange­ho­ben wer­den. Dies wur­de auf­grund der erheb­lich gestie­ge­nen Ener­gie- und Ver­brauchs­ko­sten sowie der Per­so­nal­ko­sten ein­heit­lich von allen Bay­reu­ther Kin­der­gar­ten­trä­gern so beschlos­sen. Hier­auf haben Ober­bür­ger­mei­ster Tho­mas Ebers­ber­ger und Sozi­al­re­fe­ren­tin Manue­la Bro­zat in der jüng­sten Sit­zung des Jugend­aus­schus­ses hingewiesen.

Die Erhö­hung beträgt zum Bei­spiel in der Buchungs­ka­te­go­rie einer fünf- bis sechs­stün­di­gen Betreu­ung jeweils 70 Euro. Die Staf­fe­lung beläuft sich im Kin­der­gar­ten- und Hort­be­reich auf je 18 Euro und im Krip­pen­be­reich auf je 24 Euro pro Buchungs­ka­te­go­rie. Damit erfolgt eine deut­li­che Erhö­hung des Eltern­bei­tra­ges im Ver­gleich zu den Vor­jah­ren, die aber unum­gäng­lich war, um die Trä­ger der Bay­reu­ther Kin­der­gär­ten vor einer finan­zi­el­len Schief­la­ge zu bewahren.

Eine Abfra­ge in ver­gleich­ba­ren Städ­ten hat erge­ben, dass die Eltern­bei­trä­ge dort im Ver­gleich ähn­lich bezie­hungs­wei­se zum Teil deut­lich höher lie­gen. In Bam­berg etwa wer­den in der Krip­pe bei einer Buchung von sechs bis sie­ben Stun­den bis zu maxi­mal 421 Euro fäl­lig. Die städ­ti­schen Kitas erhe­ben in Ans­bach für die Krip­pe Gebüh­ren von 350 Euro, in Rosen­heim sind es 413 Euro, in Nürn­berg 364 Euro und in Lands­hut 276 Euro. In Bay­reuth beträgt der Eltern­bei­trag in der glei­chen Kate­go­rie je nach Alter des Kin­des 208 Euro oder 308 Euro.

Auch bei den Gebüh­ren für den Kin­der­gar­ten sind in den städ­ti­schen Ein­rich­tun­gen ande­rer Städ­te ähn­li­che oder höhe­re Gebüh­ren fäl­lig: In Ans­bach 208 Euro, in Rosen­heim 167 Euro, in Nürn­berg 185 Euro und in Lands­hut 197 Euro. In Bay­reuth beträgt die Gebühr für die­se Buchungs­ka­te­go­rie 134 Euro.

In ande­ren Städ­ten legt aller­dings jeder Trä­ger die Gebüh­ren für sei­ne Ein­rich­tun­gen selbst fest, was zu unter­schied­li­chen Sät­zen je nach Ein­rich­tung führt. In Bay­reuth hin­ge­gen besteht die Beson­der­heit, dass seit Jah­ren die Eltern­bei­trä­ge von allen Trä­gern gemein­sam ein­heit­lich fest­ge­legt wer­den. Die Eltern müs­sen sich bei der Aus­wahl der Ein­rich­tung somit nicht am Eltern­bei­trag, son­dern kön­nen sich an der kon­zep­tio­nel­len Aus­rich­tung der Ein­rich­tung orientieren.

Eltern kön­nen sich bera­ten lassen

Grund­sätz­lich erfolgt die Finan­zie­rung der Kin­der­be­treu­ung zu jeweils einem Drit­tel durch den Frei­staat, die Kom­mu­ne und die Eltern. Neben dem kom­mu­na­len Anteil reicht die Stadt Bay­reuth zusätz­lich noch den Bay­reu­ther Basis­wert an die Trä­ger aus, die einen bestimm­ten Per­so­nal­schlüs­sel als Qua­li­täts­merk­mal erfüllen.

Der Frei­staat Bay­ern zahlt auf Antrag bis zu einer Jah­res­ein­kom­mens­gren­ze von 60.000 Euro jeder Fami­lie ab dem ersten Geburts­tag des Kin­des Krip­pen­geld in Höhe von bis zu 100 Euro pro Krip­pen­kind und Monat. Die Ein­kom­mens­gren­ze erhöht sich mit jedem wei­te­ren Kind um 5.000 Euro. Im Anschluss dar­an ent­la­stet der Frei­staat alle Fami­li­en bei den Kin­der­gar­ten­bei­trä­gen und bezu­schusst die Eltern­bei­trä­ge für die gesam­te Kin­der­gar­ten­zeit monat­lich mit 100 Euro pro Kind. Die­ser Zuschuss ver­rin­gert direkt die Kindergartenbeiträge.

Eltern, die sich die Eltern­bei­trä­ge nicht lei­sten kön­nen, haben die Mög­lich­keit beim Amt für Kin­der, Jugend und Fami­lie (Tele­fon 0921 25–2046 oder 0921 25–1750) die Über­nah­me der Eltern­bei­trä­ge zu bean­tra­gen. Hier lei­stet die Stadt bereits einen nicht uner­heb­li­chen Bei­trag. Aktu­ell wer­den die Gebüh­ren für über 600 Bay­reu­ther Kin­der ganz oder teil­wei­se über­nom­men. Im Jahr 2023 hat die Stadt dafür etwa 625.000 Euro aufgewendet.

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