Geld­ab­ho­ler nach Schock­an­ruf in Forch­heim in Haft

symbolbild festnahme

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Staats­an­walt­schaft Bamberg

Am Don­ners­tag sol­len Schock­an­ru­fer ver­sucht haben, einen 60-jäh­ri­gen Forch­hei­mer um einen hohen fünf­stel­li­gen Geld­be­trag zu brin­gen. Der Mann erkann­te jedoch die Masche und sorg­te für die Fest­nah­me des Geld­ab­ho­lers. Ein Rich­ter erließ auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Bam­berg Haftbefehl.

Don­ners­tag­vor­mit­tag rie­fen Unbe­kann­te einen 60 Jah­re alten Mann aus Forch­heim an. Die Anru­fer schil­der­ten einen töd­li­chen Ver­kehrs­un­fall, in den der Sohn ver­wickelt sein soll­te. Er müs­se des­halb eine Kau­ti­on in Höhe von 98.000 Euro zah­len, um einen Gefäng­nis­auf­ent­halt abzu­wen­den. Der 60-Jäh­ri­ge erkann­te den Betrugs­fall und infor­mier­te die Poli­zei. Meh­re­re Strei­fen der Poli­zei aus Forch­heim und der Kri­mi­nal­po­li­zei aus Bam­berg konn­ten im Rah­men ein­ge­lei­te­ter Obser­va­ti­ons­maß­nah­men den Geld­ab­ho­ler fest­neh­men. Dabei han­delt es sich um einen 29-jäh­ri­gen pol­ni­schen Staatsangehörigen.

Der Mann muss sich nun wegen des ver­such­ten ban­den- und gewerbs­mä­ßi­gen Betru­ges ver­ant­wor­ten. Auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Bam­berg erließ ein Rich­ter am Frei­tag Haft­be­fehl gegen den 29-Jäh­ri­gen. Er sitzt inzwi­schen in einer Justiz­voll­zugs­an­stalt ein.

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