Bewer­bung für das Forch­hei­mer Anna­fest 2025 läuft an

Das Annafest gilt als eines der schönsten Volksfeste in Franken. (Foto: Stadt Forchheim)
Das Annafest gilt als eines der schönsten Volksfeste in Franken. (Foto: Stadt Forchheim)

Die Stadt Forch­heim gibt bekannt, dass das Anna­fest 2025 von Frei­tag, 25.07.2025 bis Mon­tag, 04.08.2025 statt­fin­det. Zulas­sungs­an­trä­ge (Bewer­bun­gen) für das Anna­fest 2025 (25.07. bis 04.08.2025) sind bis spä­te­stens 30. Sep­tem­ber 2024 online (https://​t1p​.de/​7​g​6ml) oder schrift­lich (Post­ein­gangs­stem­pel der Stadt Forch­heim) bei der Stadt Forch­heim, Ver­an­stal­tungs­amt, 91301 Forch­heim ein­zu­rei­chen. Nach dem 30.09.2024 ein­ge­hen­de Anträ­ge wer­den nicht berücksichtigt.

Fol­gen­de Anga­ben müs­sen zwin­gend in der Bewer­bung ent­hal­ten sein

  1. Name, stän­di­ge Anschrift und Geburts­da­tum des Gesell­schaf­ters, ggf. Rechts­form sowie Tele­fon­num­mer und E‑Mail
  2. Beschrei­bung der Art des Geschäf­tes (Farb­fo­to und Preis­li­ste ist beizufügen)
  3. Reisegewerbekarte/​Gewerbeanmeldung
  4. Für geneh­mi­gungs­pflich­ti­ge Flie­gen­de Bau­ten: Prüf­buch­num­mer, Auf­la­gen im Prüf­buch und des­sen Art, Aus­stel­lungs­be­hör­de des Prüf­bu­ches, bis wann die Aus­füh­rungs­ge­neh­mi­gung gül­tig ist
  5. Anga­be über Front­län­ge, Front­län­ge inkl. Vor­dach, Tie­fe, Tie­fe inkl. Vor­dach und Höhe
  6. Strom­an­schluss­art und deren Anzahl, Strom­an­schluss­wer­te in KW, Bedarf an Was­ser-/Ab­was­ser­an­schlüs­sen
  7. Kommt es bei Betrieb des Geschäf­tes zu fol­gen­den Ein­sät­zen: Spei­se­fett, Flüs­sig- oder Treibgas
  8. Anzahl der Wohn- und Mann­schafts­wä­gen mit den Anga­ben zur Brei­te und Län­ge und den benö­tig­ten Strom- und Wasseranschlüssen
  9. Anzahl der Pack­wä­gen und Zug­ma­schi­nen mit den Anga­ben zur Brei­te und Länge
  10. Anzahl der Kühl­wä­gen mit den Anga­ben zur Brei­te und Län­ge, Stand­platz des Kühl­wa­gens sowie den dazu benö­tig­ten Stromanschlüssen
  11. Bestä­ti­gung, dass alle für den Betrieb ein­schlä­gi­gen Vor­schrif­ten erfüllt sind und not­wen­di­ge Geneh­mi­gun­gen und Ver­si­che­run­gen bestehen.

Bewer­bun­gen ohne die­se Anga­ben kön­nen nicht berück­sich­tigt wer­den. Bereits ein­ge­reich­te Bewer­bun­gen, die vor­ste­hen­de Anga­ben nicht ent­hal­ten, müs­sen bis zum o.g. Ter­min ergänzt werden.

Der Ein­gang der Anträ­ge wird nicht bestä­tigt. Eine Bewer­bung begrün­det kei­nen Anspruch auf Zulas­sung oder auf einen bestimm­ten Platz. Es gel­ten die Ver­ga­be­richt­li­ni­en der Stadt Forch­heim für das Forch­hei­mer Anna­fest i.d.F.v. 22.10.2009.

Die Ent­schei­dung über Zulas­sung bzw. Nicht­zu­las­sung wird vor­aus­sicht­lich im Dezem­ber 2024 getrof­fen und dem Bewer­ber schrift­lich mit­ge­teilt. Tele­fo­ni­sche Aus­künf­te wer­den nicht erteilt. Es wird gebe­ten, von per­sön­li­chen Vor­spra­chen abzusehen.

Eine Haf­tung dafür, dass das Anna­fest 2025 tat­säch­lich oder zu dem ange­ge­be­nen Ter­min statt­fin­det, wird nicht übernommen.

Unter­schrie­be­ne Aus­schrei­bung fürs Anna­fest 2025 (PDF, 462KB)

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