Ver­kehrs­un­fall mit einer leicht­ver­letz­ten Per­son in Bayreuth

Foto: BRK Bayreuth
Foto: BRK Bayreuth

Am Mon­tag, 1. April 2024 gegen 18:08 Uhr ging bei der Inte­grier­ten Leit­stel­le Bayreuth/​Kulmbach ein Not­ruf über einen Ver­kehrs­un­fall mit einer ein­ge­klemm­ten Per­son ein. Bei Ein­tref­fen der Ein­satz­kräf­te stell­te sich her­aus, dass nur eine Per­son leicht ver­letzt war. Vier wei­te­re Per­so­nen waren, wie sich nach Unter­su­chung durch den Not­arzt ergab, unverletzt.

Auf­grund der vom Not­ru­fer mit­ge­teil­ten Lage alar­mier­te die Leit­stel­le einen Not­arzt, zwei Ret­tungs­wä­gen (einen vom Bay­reu­ther BRK und einen vom pri­va­ten Ret­tungs­dienst SKS) und einen Kran­ken­trans­port­wa­gen, eben­falls vom BRK , sowie den Ein­satz­lei­ter Ret­tungs­dienst, der vom Mal­te­ser Hilfs­dienst gestellt wur­de. Ins­ge­samt waren neun Kame­ra­din­nen und Kame­ra­den der Ret­tungs­dien­ste am Einsatzort.

Von der Feu­er­wehr ging der Alarm an die Frei­wil­li­ge Feu­er­wehr Lain­eck, die Frei­wil­li­ge Feu­er­wehr Bay­reuth und die Stän­di­ge Wache der Bay­reu­ther Feu­er­wehr, sowie an Feu­er­wehr­füh­rungs­kräf­te. Ins­ge­samt waren 30 Kame­ra­din­nen und Kame­ra­den der Feu­er­weh­ren vor Ort, deren Ein­grei­fen sich aber auf die Ver­kehrs­re­ge­lung beschrän­ken konnte.

Zwei Fahr­zeu­ge waren im Kreu­zungs­be­reich der Chri­sti­an-Rit­ter-von Popp-Stra­ße / Chri­sti­an-Rit­ter-von-Lang­hein­rich-Stra­ße zusam­men­ge­sto­ßen. Bei einem der Pkw hat­te durch den seit­li­chen Auf­prall der Sei­ten­air­bag aus­ge­löst. Der Fah­rer war hier leicht ver­letzt, die Bei­fah­re­rin unverletzt.

Die Insas­sen des ande­ren Pkw, ein Mann, eine Frau und ein Kind, waren, wie sich nach Unter­su­chung durch den Not­arzt her­aus­stell­te, mit dem Schrecken davon gekom­men. Die drei PKW-Insas­sen wur­den im Kran­ken­trans­port­wa­gen des BRK vor­über­ge­hend betreut.

Der leicht­ver­letz­te Pkw-Fah­rer wur­de vom Ret­tungs­dienst in eine Bereit­schafts­pra­xis gefah­ren, die ande­ren vier Unfall­be­tei­lig­ten konn­ten vor Ort aus der Obhut des Baye­ri­schen Roten Kreu­zes und des SKS ent­las­sen werden.

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