Jura Strom Insol­venz: For­de­run­gen bis 3. April anmelden

Betrof­fe­ne haben nicht mehr viel Zeit, ihre Recht einzufordern

Nur noch bis zum 3. April 2024 haben Kun­den des insol­ven­ten Ener­gie­an­bie­ters Jura Strom Zeit, mög­li­che For­de­run­gen beim Insol­venz­ver­wal­ter anmel­den. Die Anmel­dung muss schrift­lich an fol­gen­de Adres­se erfol­gen: Rechts­an­walt Dr. Tobi­as Witt­mann, Eichen­dorff­stra­ße 1, 90491 Nürn­berg. „Die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern hat in den ver­gan­ge­nen Jah­ren zahl­rei­che Beschwer­den von Kun­den erhal­ten, die kei­ne Schluss­rech­nun­gen bekom­men haben und auf die Aus­zah­lung ihrer Gut­ha­ben war­ten“, sagt Mari­on Gaksch, Ener­gie­rechts­exper­tin der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern. „Betrof­fe­ne müs­sen jetzt aktiv wer­den, um ihre Ansprü­che im Insol­venz­ver­fah­ren zu sichern.“

Hin­ter­grund

Bereits Ende 2022 hat­te der Ener­gie­ver­sor­ger Jura Power GmbH & Co. KG die Strom­lie­fe­run­gen unter der Mar­ke Jura Strom an sei­ne Kun­den ein­ge­stellt. Im Novem­ber 2023 reich­te das Unter­neh­men einen Insol­venz­an­trag beim Amts­ge­richt Nürn­berg ein. Weni­ge Tage spä­ter, am 28. Novem­ber 2023, ord­ne­te das Gericht das vor­läu­fi­ge Insol­venz­ver­fah­ren (IN 1557/23) an und hat Dr. Tobi­as Witt­mann zum vor­läu­fi­gen Insol­venz­ver­wal­ter bestellt.

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