Bay­reuth mit neu­en Sanierungszielen

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Fort­schrei­bung der vor­be­rei­ten­den Unter­su­chun­gen im Sanie­rungs­ge­biet Innen­stadt Süd

Für das Sanie­rungs­ge­biet Innen­stadt Süd (Sanie­rungs­ge­biet „C“), das vom Stadt­rat im Jahr 2010 förm­lich fest­ge­legt wor­den war, läuft die Frist zur Durch­füh­rung der Sanie­rung im Okto­ber 2025 ab. In den ver­gan­ge­nen Jah­ren wur­den zahl­rei­che Maß­nah­men ent­spre­chend der Sanie­rungs­zie­le umge­setzt. Außer­dem sind neue The­men­stel­lun­gen, wie zum Bei­spiel die Anpas­sung an die Fol­gen des Kli­ma­wan­dels, hin­zu­ge­kom­men und haben zu einer wesent­li­chen Ver­än­de­rung der Rah­men­be­din­gun­gen geführt. Daher beab­sich­tigt die Stadt Bay­reuth zu unter­su­chen, wel­che wei­te­ren städ­te­bau­li­chen und funk­tio­na­len Miss­stän­de in dem Are­al mit Blick auf die näch­sten Jah­re bestehen und wel­che Maß­nah­men rea­li­stisch in einem neu fest­zu­le­gen­den Zeit­raum umge­setzt wer­den kön­nen. Der Stadt­rat Bay­reuth hat in sei­ner Sit­zung Ende Febru­ar die Fort­schrei­bung von vor­be­rei­ten­den Unter­su­chun­gen für den Bereich „Innen­stadt Süd“ beschlos­sen. Damit sol­len eine inhalt­li­che Fokus­sie­rung und Aktua­li­sie­rung der Sanie­rungs­zie­le sowie eine Neu­ab­gren­zung des Sanie­rungs­ge­bie­tes ermög­licht wer­den. Der Unter­su­chungs­be­reich „Innen­stadt Süd“ umfasst eine Flä­che von 12,56 Hekt­ar. Plan­un­ter­la­gen des Stadt­pla­nungs­am­tes hier­zu wer­den in der Zeit von Mon­tag, 25. März, bis Frei­tag, 10. Mai, online auf der Home­page der Stadt ver­öf­fent­licht unter https://www.o‑sp.de/bayreuth/plan/beteiligung.php. Der Plan wird zusätz­lich und par­al­lel zur Ver­öf­fent­li­chung im Inter­net beim Stadt­pla­nungs­amt Bay­reuth im Neu­en Rat­haus, 9. Ober­ge­schoss (Öffent­li­che Plan­auf­la­ge), wäh­rend der all­ge­mei­nen Dienst­stun­den (Mon­tag, Diens­tag und Don­ners­tag von 8 bis 16 Uhr, Mitt­woch von 8 bis 18 Uhr und Frei­tag von 8 bis 12 Uhr) öffent­lich ausgelegt.

Ger­ne kön­nen Fra­gen tele­fo­nisch oder per Mail gestellt wer­den. Soweit nähe­re Erläu­te­run­gen gewünscht wer­den, wird um Ter­min­ver­ein­ba­rung unter der Tele­fon­num­mer 0921 25–1660 gebe­ten. Die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter des Stadt­pla­nungs­am­tes ste­hen für Aus­künf­te grund­sätz­lich Mon­tag bis Frei­tag jeweils vor­mit­tags von 8 bis 12 Uhr und bei Bedarf am Nach­mit­tag ger­ne zur Ver­fü­gung. Die vor­be­rei­ten­den Unter­su­chun­gen sol­len sich auch auf nach­tei­li­ge Aus­wir­kun­gen erstrecken, die sich für die von der beab­sich­tig­ten Sanie­rung unmit­tel­bar Betrof­fe­nen in ihren per­sön­li­chen Lebens­um­stän­den im wirt­schaft­li­chen oder sozia­len Bereich vor­aus­sicht­lich erge­ben wer­den. Es wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass die Eigen­tü­mer, Mie­ter, Päch­ter und son­sti­ge Berech­tig­te ver­pflich­tet sind, der Stadt Aus­kunft über die Zusam­men­hän­ge zu geben, deren Kennt­nis zur Beur­tei­lung der Sanie­rungs­be­dürf­tig­keit eines Gebiets oder zur Vor­be­rei­tung bezie­hungs­wei­se Durch­füh­rung der Sanie­rung erfor­der­lich ist. An per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten kön­nen ins­be­son­de­re Anga­ben der Betrof­fe­nen über ihre Lebens­um­stän­de im wirt­schaft­li­chen und sozia­len Bereich, nament­lich über die Berufs‑, Erwerbs- und Fami­li­en­ver­hält­nis­se, das Lebens­al­ter, die Wohn­be­dürf­nis­se, die sozia­len Ver­flech­tun­gen sowie über die ört­li­chen Bin­dun­gen, erho­ben werden.

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