Prä­si­den­tin des OLG Bam­berg Dr. Karin Ange­rer zur Ver­fas­sungs­rich­te­rin gewählt

Die Präsidentin des Oberlandesgerichts Bamberg Dr. Karin Angerer. Foto: M. Keller
Die Präsidentin des Oberlandesgerichts Bamberg Dr. Karin Angerer. Foto: M. Keller

Durch den Baye­ri­schen Land­tag wur­de die Prä­si­den­tin des Ober­lan­des­ge­richts Bam­berg Dr. Karin Ange­rer am 7. Febru­ar 2024 zum berufs­rich­ter­li­chen Mit­glied des Baye­ri­schen Ver­fas­sungs­ge­richts­hofs in Mün­chen gewählt. Frau Dr. Ange­rer wird die­se Tätig­keit eben­so wie die übri­gen Mit­glie­der des Baye­ri­schen Ver­fas­sungs­ge­richts­hofs neben ihrer Tätig­keit als Prä­si­den­tin des Ober­lan­des­ge­richts Bam­berg ausüben.

Frau Dr. Ange­rer (59 Jah­re) begann ihre beruf­li­che Lauf­bahn im Jahr 1993 bei der Staats­an­walt­schaft Mün­chen I. 1994 wech­sel­te sie für zwei Jah­re an das Baye­ri­sche Staats­mi­ni­ste­ri­um der Justiz. Anschlie­ßend war sie als Natio­na­le Exper­tin bei der Kom­mis­si­on der Euro­päi­schen Gemein­schaf­ten Gene­ral­di­rek­ti­on Wett­be­werb tätig, bevor sie 1998 als Rich­te­rin an das Land­ge­richt Mün­chen II kam. Im Jahr 2000 kehr­te Dr. Ange­rer an das Baye­ri­sche Staats­mi­ni­ste­ri­um der Justiz zurück. Im Jahr 2004 wech­sel­te sie an das Land­ge­richt Mün­chen I, im Jahr 2006 an das Ober­lan­des­ge­richt Mün­chen. Von 2010 bis 2019 war sie als Lei­te­rin ver­schie­de­ner Refe­ra­te im Baye­ri­schen Staats­mi­ni­ste­ri­um der Justiz tätig. 2019 wur­de sie zur Vize­prä­si­den­tin des Land­ge­richts Mün­chen II ernannt. Im Jahr 2021 wech­sel­te sie zurück an das Baye­ri­sche Staats­mi­ni­ste­ri­um der Justiz und über­nahm dort die Lei­tung des Lan­des­ju­stiz­prü­fungs­am­tes sowie die Lei­tung der Abtei­lung für Aus­bil­dung, Fort­bil­dung, Prü­fungs­recht und Inter­na­tio­na­le Zusam­men­ar­beit. Seit 1. Sep­tem­ber 2023 ist Frau Dr. Ange­rer Prä­si­den­tin des Ober­lan­des­ge­richts Bamberg.


Zum Hin­ter­grund:

Der Baye­ri­sche Ver­fas­sungs­ge­richts­hof ging aus dem im Jahr 1850 errich­te­ten Staats­ge­richts­hof her­vor und wur­de in der Baye­ri­schen Ver­fas­sung von 1946 mit umfas­sen­den Zustän­dig­kei­ten aus­ge­stat­tet, um die Grund­rech­te des Ein­zel­nen und das ver­fas­sungs­mä­ßi­ge Funk­tio­nie­ren der Staats­or­ga­ne zu gewähr­lei­sten. Der Prä­si­dent und die berufs­rich­ter­li­chen Mit­glie­der des Ver­fas­sungs­ge­richts­hofs, die Rich­te­rin oder Rich­ter auf Lebens­zeit an einem Gericht des Frei­staa­tes Bay­ern sein müs­sen, wer­den vom Land­tag auf die Dau­er von acht Jah­ren gewählt. Die nicht-berufs­rich­ter­li­chen Mit­glie­der wählt jeweils der neu kon­sti­tu­ier­te Land­tag zu Beginn einer Legis­la­tur­pe­ri­ode auf Vor­schlag der Frak­tio­nen für die lau­fen­de Periode.

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