Stadt Bay­reuth infor­miert: Anträ­ge auf Sport­för­de­rung einreichen

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Aktu­el­ler Hin­weis des Sport­am­tes der Stadt Bay­reuth: Anträ­ge für die Sportförderung/​Vereinspauschale 2024 des Baye­ri­schen Staats­mi­ni­ste­ri­ums des Innern, für Sport und Inte­gra­ti­on, sowie Anträ­ge auf Sport­för­de­rung durch die Stadt Bay­reuth müs­sen spä­te­stens bis Frei­tag, 1. März, im Sport­amt vor­lie­gen. Mit dem Antrag müs­sen die Übungs­lei­ter­li­zen­zen (digi­ta­ler Ausdruck/​Kopie) ein­ge­reicht wer­den. Geför­dert wer­den aus­schließ­lich Lizen­zen, die im För­der­jahr 2024 gül­tig sind. Ver­ei­ne, die im Jahr 2023 einen Ener­gie­ko­sten­zu­schuss bean­tragt und gewährt bekom­men haben, müs­sen bis spä­te­stens 30. April die­ses Jah­res durch Vor­la­ge ent­spre­chen­der Unter­la­gen (zum Bei­spiel eine Jah­res­rech­nung) nach­wei­sen, dass der Zuschuss gerecht­fer­tigt war. Erfolgt die­ser Nach­weis durch den Ver­ein nicht, so wird der 2023 aus­ge­zahl­te Zuschuss mit der Ver­eins­pau­scha­le 2024 verrechnet.

Für Aus­künf­te ste­hen die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter des Sport­am­tes ger­ne zur Ver­fü­gung. Die Richt­li­ni­en sowie die Anträ­ge kön­nen die Ver­ei­ne auch im Inter­net auf der Home­page der Stadt unter www​.bay​reuth​.de aufrufen.

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