Neue Pla­nung zu einer West­um­ge­hung von Neun­kir­chen am Brand

Das Staat­li­che Bau­amt Bam­berg befasst sich der­zeit inten­siv mit der Neu­auf­la­ge der Pla­nun­gen für die Orts­um­fah­rung Neun­kir­chen am Brand im Zuge der Staats­stra­ße 2243. Die­se soll im Westen des Ortes verlaufen.

Nach einem mehr­mo­na­ti­gen euro­pa­wei­ten Ver­ga­be­ver­fah­ren für die Beauf­tra­gung eines Fach­bü­ros erfolg­te im Herbst 2023 der Beginn der tech­ni­schen Pla­nun­gen mit dem Ziel einer flä­chen­spa­ren­den und kosten­gün­sti­ge­ren Lösung im Ver­gleich zur Planfeststellungstrasse.

Aktu­ell befin­den sich die Pla­nun­gen im Sta­di­um der Vor­pla­nung, um in Fra­ge kom­men­de Vari­an­ten zu fin­den. Die Über­le­gun­gen beinhal­ten zwei im Hin­blick auf die o.g. Zie­le opti­mier­te Varianten:

Vari­an­te 1: „Opti­mier­te Planfeststellungstrasse“:

Die Tras­se ver­läuft ent­lang der bis­he­ri­gen Plan­fest­stel­lungs­tras­se, bleibt aber außer­halb der Was­ser­schutz­ge­biets­zo­ne II des Brun­nens V und beinhal­tet eine höhen­glei­che Anbin­dung der Gemein­de­ver­bin­dungs­stra­ße nach Ebers­bach. Durch die höhen­glei­che Anbin­dung ergibt sich gegen­über der bis­he­ri­gen Plan­fest­stel­lungs­tras­se ein gelän­de­nä­he­rer Ver­lauf mit gerin­ge­ren Dammhöhen.

Vari­an­te 2: „Orts­na­he Variante“:

Die Tras­se ver­läuft zunächst ent­lang der bis­he­ri­gen Plan­fest­stel­lungs­tras­se, ori­en­tiert sich ab dem Anschluss der Gemein­de­ver­bin­dungs­stra­ße nach Rosen­bach im wei­te­ren Ver­lauf aber näher an der Orts­la­ge und bleibt außer­halb der Was­ser­schutz­ge­biets­zo­ne II des Brun­nens III

Hin­weis: Bei den bei­den Vari­an­ten han­delt es sich um die Umset­zung erster Über­le­gun­gen. Die­se sind noch nicht fixiert. Sie stel­len viel­mehr Lösungs­an­sät­ze dar, um den pla­ne­ri­schen Zie­len „Flächen/​Kosten spa­ren“ und „Kli­ma­freund­lich­keit“ zu ent­spre­chen. Die bei der Stra­ßen­pla­nung ein­zu­be­zie­hen­den Fach­pla­nun­gen (z.B. Natur­schutz und Land­schafts­pfle­ge, Bau­grund­un­ter­su­chun­gen oder Ver­kehrs­gut­ach­ten) sind ent­spre­chend dem frü­hen Pla­nungs­sta­di­um bis­lang nur ober­fläch­lich berück­sich­tigt und wer­den im wei­te­ren ite­ra­ti­ven Pla­nungs­pro­zess zu wei­te­ren Opti­mie­run­gen führen.

Zusätz­lich zu die­sen Vari­an­ten wer­den in den näch­sten Mona­ten auch zwei sog. „Null­va­ri­an­ten“ ver­tieft unter­sucht. Die­se betrach­ten die Situa­ti­on, wenn das Pro­jekt – hier die West­um­ge­hung – nicht umge­setzt wird. Die ursprüng­li­che Null­va­ri­an­te 1 (Füh­rung der Staats­stra­ße 2243 durch den Ort und durch die histo­ri­schen Stadt­to­re) sowie die Null­va­ri­an­te 2 über gemeind­li­che Stra­ßen (Fried­hofstra­ße, Erlein­ho­fer Stra­ße, Hen­ker­steg­stra­ße und Erlan­ger Stra­ße) wer­den hier­bei näher betrachtet.

Hier­für wer­den aktu­ell die erfor­der­li­chen Ver­mes­sungs­ar­bei­ten durch­ge­führt. Wenn die­se abge­schlos­sen sind, kann die tech­ni­sche Aus­ar­bei­tung der Null­va­ri­an­ten erfolgen.

Von Febru­ar bis vor­aus­sicht­lich Okto­ber 2024 wer­den die fau­ni­sti­schen Kar­tie­run­gen, wel­che eine wesent­li­che Grund­la­ge für die wei­te­ren Pla­nun­gen bil­den, durch­ge­führt. Außer­dem wer­den wei­te­re not­wen­di­ge Ver­ga­be­ver­fah­ren (z.B. ver­kehrs­tech­ni­sche Unter­su­chung, Bau­grund­un­ter­su­chung) durchgeführt.

Wenn alle not­wen­di­gen Infor­ma­tio­nen und Rand­be­din­gun­gen vor­lie­gen, kann im Lau­fe der wei­te­ren Pla­nun­gen eine Vor­zugs­va­ri­an­te kon­kre­ti­siert werden.

Das Staat­li­che Bau­amt Bam­berg steht in engem Aus­tausch mit den betei­lig­ten Fach­be­hör­den und dem Markt Neun­kir­chen am Brand. Die bei­den Vari­an­ten der West­um­ge­hung wur­den am 21.02.2024 in der Sit­zung des Markt­ge­mein­de­ra­tes öffent­lich vorgestellt.

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