Über­ört­li­che Serie von Dieb­stäh­len aus unver­sperr­ten Kraft­fahr­zeu­gen – War­nung der Polizei

Symbolbild Polizei

Mit­tel­fran­ken (ots) – Seit Janu­ar 2024 häu­fen sich in Mit­tel­fran­ken Dieb­stäh­le aus Kraft­fahr­zeu­gen, die unver­sperrt vor den Wohn­an­we­sen der Geschä­dig­ten bzw. auf der Stra­ße geparkt waren. Das Poli­zei­prä­si­di­um Mit­tel­fran­ken warnt und rät zu erhöh­ter Vorsicht.

Im gesam­ten Dienst­ge­biet des Poli­zei­prä­si­di­ums Mit­tel­fran­ken wur­den bis dato (Stand: 19.02.2024) rund 60 Fäl­le zur Anzei­ge gebracht, in denen Unbe­kann­te unver­sperr­te Fahr­zeu­ge angin­gen und dar­in befind­li­che (Wert)-Gegenstände ent­wen­de­ten. Die Pkws waren zumeist im Hof des Anwe­sens der Geschä­dig­ten, im dazu­ge­hö­ri­gen Car­port oder auf der Stra­ße geparkt.

Den Ermitt­lun­gen der Kri­mi­nal­po­li­zei zufol­ge prü­fen die augen­schein­lich männ­li­chen Täter zunächst den Schließ­zu­stand der Fahr­zeu­ge, um dann Bar­geld, elek­tro­ni­sche Gerä­te, Debit­kar­ten oder auch Gegen­stän­de mit gerin­gem Wert, wie Regen­schir­me oder Aschen­be­cher, aus die­sen zu ent­wen­den. An kei­nem der ange­gan­ge­nen Fahr­zeu­ge stell­te die Poli­zei bis­lang Auf­bruch­spu­ren fest.

Auf Grund der Häu­fung jeweils meh­re­rer Delik­te in bestimm­ten Berei­chen und des gleich­ge­la­ger­ten Vor­ge­hens, gehen die Ermitt­ler von Tat­zu­sam­men­hän­gen zwi­schen den jewei­li­gen Fäl­len aus. Bei der Kri­mi­nal­po­li­zei Ans­bach wur­de daher eine Arbeits­grup­pe zur über­ge­ord­ne­ten Bear­bei­tung der zur Anzei­ge gebrach­ten Dieb­stäh­le gegründet.

Die Beam­ten war­nen vor die­ser Vor­ge­hens­wei­se und raten zu erhöh­ter Vor­sicht. Ins­be­son­de­re wird dar­auf hin­ge­wie­sen, die gepark­ten Fahr­zeu­ge unbe­dingt zu ver­sper­ren bzw. wenn mög­lich, in Gara­gen ein­zu­stel­len. Auch soll­te dar­auf geach­tet wer­den, kei­ne Wert­ge­gen­stän­de im Fahr­zeug lie­gen zu las­sen. Des Wei­te­ren wird dar­um gebe­ten, auf­fäl­li­ge Beob­ach­tun­gen (um Fahr­zeu­ge her­um­schlei­chen­de Per­so­nen etc.) unver­züg­lich über den Not­ruf 110 der Poli­zei zu melden.

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