Abkoch­a­n­ord­nung für den Stadt­teil Stu­b­lang, Bad Staffelstein

symbolbild wasserkocher

Bei der rou­ti­ne­mä­ßig durch­ge­führ­ten Trink­was­ser­un­ter­su­chung des Stadt­teils Stu­b­lang wur­den im Trink­was­ser eine mikro­bio­lo­gi­sche Ver­un­rei­ni­gung festgestellt.

In die­sem Stadt­teil darf das Lei­tungs­was­ser ab sofort nur noch in abge­koch­tem Zustand ver­wen­det wer­den (Hand­ha­bung: ein­mal spru­delnd Auf­ko­chen und anschlie­ßend min­de­stens 10 Minu­ten Abküh­len las­sen). Die Abkoch­a­n­ord­nung gilt bis zum Vor­lie­gen des Befun­des der Nach­un­ter­su­chung und unter Ein­hal­tung der Anfor­de­run­gen gemäß Trinkwasserverordnung.

Wei­te­re Sofort­maß­nah­men wur­den ein­ge­lei­tet. Die Stadt­ver­wal­tung Bad Staf­fel­stein ist informiert.

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