Mar­kus­brücke in Bam­berg wird für die Zukunft gesichert

Die fast 80 Jahre alte Markusbrücke muss saniert werden. Die Vollsperrung für die Sanierungsarbeiten beginnt am 18. März 2024 und soll bis Ende Juli und damit rechtzeitig vor der Sandkirchweih abgeschlossen sein. (Foto: Baureferat)
Die fast 80 Jahre alte Markusbrücke muss saniert werden. Die Vollsperrung für die Sanierungsarbeiten beginnt am 18. März 2024 und soll bis Ende Juli und damit rechtzeitig vor der Sandkirchweih abgeschlossen sein. (Foto: Baureferat)

Erfor­der­li­che Sanie­rungs­maß­nah­men machen vier­mo­na­ti­ge Voll­sper­rung ab 18. März 2024 notwendig.

Gut 6.000 Fahr­zeu­ge über­que­ren täg­lich die Mar­kus­brücke über die Reg­nitz. Das heu­ti­ge Bau­werk wur­de 1946 errich­tet und hat damit fast 80 Jah­re auf dem Buckel. Ins­be­son­de­re am Unter­bau der bei­den Brücken­köp­fe weist das Bau­werk inzwi­schen aber erheb­li­che Schä­den auf. Die Abtei­lung Stra­ßen- und Brücken­bau von Bam­berg Ser­vice wird daher in die­sem Jahr umfas­sen­de Sanie­rungs­maß­nah­men durch­füh­ren, damit die Mar­kus­brücke für die kom­men­den Jahr­zehn­te gerü­stet ist und ihre Funk­ti­on als Ver­bin­dung zwi­schen Insel- und Sand­ge­biet wei­ter­hin erfül­len kann. Die Mar­kus­brücke muss zu die­sem Zweck für vor­aus­sicht­lich vier­ein­halb Mona­te voll gesperrt wer­den. Die Voll­sper­rung für die Sanie­rungs­ar­bei­ten beginnt am 18. März 2024 und soll bis Ende Juli und damit recht­zei­tig vor der Sand­kirch­weih abge­schlos­sen sein.

Scha­dens­bild und Maßnahmenpaket

Zuletzt wur­de das Bau­werk im Jahr 2020 einer Brücken­haupt­prü­fung nach DIN 1076 unter­zo­gen. Dabei wur­de zwar ein noch „befrie­di­gen­der Zustand“ fest­ge­stellt, aller­dings bedeu­tet das Ergeb­nis auch, dass „die Stand­si­cher­heit und/​oder die Dau­er­haf­tig­keit min­de­stens einer Bau­teil­grup­pe beein­träch­tigt sein kön­nen und mit­tel­fri­stig eine Instand­set­zung erfor­der­lich“ ist. Für den Fall, dass sich die zuletzt fest­ge­stell­te Bau­werks­no­te von 2,4 auf einen Bereich zwi­schen 2,5 und 2,9 ver­schlech­tern wür­de, läge ein „unzu­rei­chen­der Zustand vor“.

Das Scha­dens­bild ist teil­wei­se auch für Lai­en äußer­lich leicht erkenn­bar: Vor allem die bei­den Über­gangs­kon­struk­tio­nen (ÜKO) an den Brücken­köp­fen wei­sen star­ke Rost­schä­den und Beton­ab­plat­zun­gen mit frei­lie­gen­dem und bereits stark ange­ro­ste­ten Bau­stahl auf. Stark von Kor­ro­si­on betrof­fen sind auch die Rol­len­la­ger im Bereich zwi­schen den Brücken­wi­der­la­gern und den Stahl­trä­gern. Das für die dau­er­haf­te Siche­rung der Mar­kus­brücke zwin­gend erfor­der­li­che Maß­nah­men­pa­ket umfasst daher kom­plet­ten Aus­tausch der Auf­la­ger­kon­struk­tio­nen sowie der Über­gangs­kon­struk­ti­on, Beton­sa­nie­rungs­ar­bei­ten sowie die Erneue­rung der Ble­che an den Außen­trä­gern. Die Kosten belau­fen sich auf rund 750.000 Euro.

Flan­kie­ren­de Maßnahmen

Die Bau­stel­len­si­tua­ti­on an der Mar­kus­brücke wird aus Syn­er­gie­ef­fek­ten dazu genutzt, wei­te­re Maß­nah­men zur Ver­bes­se­rung der Infra­struk­tur durchzuführen:

  • Was­ser­lei­tungs­bau der Stadt­wer­ke Bam­berg am west­li­chen Brückenkopf
  • Kanal­schacht­er­neue­rung durch Bam­berg Ser­vice in der Markusstraße
  • Stra­ßen­bau an bei­den Brückenköpfen
  • Gas- und Was­ser­lei­tungs­bau der Stadt­wer­ke Bam­berg in der Ein­mün­dung Fischerei/​Markusbrücke

Sper­run­gen und Umleitungen

Für die Dau­er vom 18.03.2024 bis vor­aus­sicht­lich zum 30.07.2024 ist die Mar­kus­brücke für den Kraft­fahr­zeug­ver­kehr sowie für den Geh- und Rad­ver­kehr gesperrt. Glei­ches gilt aus Sicher­heits­grün­den für die Trep­pen­ab­gän­ge auf bei­den Sei­ten der Brücke. Eben­falls für die Dau­er vom 18.03.2024 bis vor­aus­sicht­lich 30.07.2024 ist die Unter­que­rung der Mar­kus­brücke am Lein­ritt aus Sicher­heits­grün­den voll gesperrt (auch für Rad- und Fußverkehr).

Im Bereich der Reg­nitz wird es erfor­der­lich, das Mit­tel­feld der Brücke für die Dau­er von ca. drei bis vier Wochen für Gewäs­ser­nut­zer zu sper­ren. Die exak­te zeit­li­che Aus­füh­rung erfolgt in Abstim­mung mit der Bau­fir­ma. Somit ist die Nut­zung der Reg­nitz für den Gemein­ge­brauch eingeschränkt.

Sperr­kon­zept Bau­pha­se 1
(18.03.- ca. Anfang/​Mitte Juni 2024)

In der ersten Bau­pha­se ist aus­schließ­lich die Mar­kus­brücke und die Unter­que­rung der Mar­kus­brücke am Lein­ritt für jeg­li­chen Ver­kehr gesperrt. Alle ande­ren Fahr­be­zie­hun­gen blei­ben geöffnet.

Sperr­kon­zept Bau­pha­se 2
(ab ca. Anfang/​Mitte Juni – Ende Juli 2024)

In der Bau­pha­se 2 ist der Ein­mün­dungs­be­reich Mar­kus­stra­ße – Schiff­bau­platz – Fische­rei für den Ver­kehr gesperrt. Fuß­gän­ger kön­nen in der Fische­rei nicht pas­sie­ren. Im Bereich Schiff­bau­platz und Mar­kus­stra­ße bleibt eine Weg­ver­bin­dung offen.

Der Schiff­bau­platz wird zur Sack­gas­se, die Ein­bahn­re­ge­lung wird auf­ge­ho­ben. Die Fische­rei wird zur Sack­gas­se. Zur An- und Abfahrt wird die Ein­bahn­re­ge­lung im Hin­te­ren Gra­ben auf­ge­ho­ben und der Ver­kehr in der Kapu­zi­ner­stra­ße mit einer Ampel­an­la­ge geregelt.

Für die Dau­er der Voll­sper­rung der Mar­kus­brücke sind fol­gen­de Umlei­tungs­re­geln geplant:

Moto­ri­sier­ter Fahrzeugverkehr:

Über Mar­kus­platz – Wei­de – Muß­stra­ße – Regens­bur­ger Ring (und umgekehrt).

Die Anwe­sen am Lein­ritt zwi­schen Mar­kus­brücke und Stadt­ar­chiv sind über die nörd­li­che Zufahrt am Lein­ritt aus erreich­bar (die Sperr­pfo­sten am Lein­ritt wer­den dafür entfernt).

Rad­ver­kehr:

Über den Hein­rich-Bosch-Steg – Wei­de – Mar­kus­platz (und umge­kehrt) oder über Unte­re Brücke – Lein­ritt – Unte­re Sand­stra­ße (und umge­kehrt). Die Durch­fahrts­sper­re am Lein­ritt kann über Unte­re Sand­stra­ße – Schwein­fur­ter Stra­ße umfah­ren werden.

Fuß­gän­ger:

Über den Hein­rich-Bosch-Steg oder über die Unte­re Brücke. Die Durch­gangs­sper­re am Lein­ritt kann bar­rie­re­frei über den Ver­bin­dungs­weg zwi­schen Lein­ritt und Unte­rer Sand­stra­ße auf dem Gelän­de des Stadt­ar­chivs umgan­gen werden.

Park­platz­sper­run­gen / Ersatzstellplätze:

Wäh­rend der gesam­ten Bau­zeit sind nur die Lizenz­stell­plät­ze unter dem west­li­chen Brücken­kopf gesperrt. Ersatz­plät­ze wer­den am Park­platz Leinritt/​Baureferat ausgewiesen.

Wäh­rend der Bau­pha­se 2 sind zusätz­lich Stell­plät­ze im Hin­te­ren Gra­ben und die nicht für Lizenz­par­ker reser­vier­ten Stell­plät­ze im Schiff­bau­platz gesperrt (die­se wer­den benö­tigt, um ein Wen­den im Schiff­bau­platz zu ermög­li­chen). Die Lizenz­stell­plät­ze blei­ben erhalten.

Als Ersatz für die ent­fal­len­den Stell­plät­ze im Hin­te­ren Gra­ben kann in die­ser Zeit in der Mar­kus­stra­ße auf bei­den Stra­ßen­sei­ten geparkt werden.

Wie fah­ren die Stadtbuslinien?

Die Linie 910 wird auf der Hin­fahrt über Muß­stra­ße, Regens­bur­ger Ring und Schwein­fur­ter Stra­ße umge­lei­tet, die Hal­te­stel­le „Mar­kus­stra­ße“ ent­fällt. Die Linie 916 wird in bei­den Rich­tun­gen über Muß­stra­ße und Regens­bur­ger Ring umge­lei­tet, die Hal­te­stel­len „Mar­kus­stra­ße“ bis „Schwein­fur­ter Stra­ße“ bzw. „Schwein­fur­ter Stra­ße“ bis „Stadt­ar­chiv“ ent­fal­len. Ledig­lich die Fahrt mor­gens an Schul­ta­gen in Rich­tung Schran­ne ver­kehrt auf dem nor­ma­len Linienweg.

Info

News­let­ter

Vor und wäh­rend der Bau­maß­nah­me infor­miert die Stadt regel­mä­ßig mit einem News­let­ter über die aktu­el­len Bau­stel­len­si­tua­tio­nen, Sper­run­gen und Umlei­tun­gen. Für den News­let­ter anmel­den kann man sich im Bau­re­fe­rat unter steffen.​schuetzwohl@​stadt.​bamberg.​de

Inter­net

Alle all­ge­mei­nen und aktu­el­len Infor­ma­tio­nen zum Pro­jekt ab Mit­te Febru­ar auf der Inter­net­sei­te www.stadt.bamberg.de/markusbrücke

1 Antwort

  1. Tiberius Sempronius Gracchus sagt:

    Hof­fent­lich sind die Ver­ant­wort­li­chen der Stadt­wer­ke so schlau, die links der Reg­nitz ent­fal­len­den Hal­te­stel­len der Linie 916 mit der Linie 910 anzu­fah­ren, statt die­se ein­fach durch­rau­schen zu las­sen. Damit wäre die Erreich­bar­keit wenig­stens in einer Fahrt­rich­tung gewähr­lei­stet. Nicht für alle wären die anson­sten unver­meid­ba­ren lan­gen Fuß­we­ge mach- oder zumutbar.

    Viel­leicht scha­fen es die Bam­ber­ger Behör­den sogar, für den Fuß- und Rad­ver­kehr eine auch für Orts­un­kun­di­ge ver­ständ­li­che Umlei­tungs­be­schil­de­rung hin­zu­be­kom­men, so daß unnüt­ze Umwe­ge unterbleiben.

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