CSU MdB Zeul­ner, Hoff­mann und Ull­rich: Can­na­bis­le­ga­li­sie­rung „Wie hät­ten Sie Ihr Can­na­bis denn gerne?“

Wie trocken hät­ten Sie Ihr Can­na­bis denn ger­ne – Dach­bo­den­trocken oder medi­zi­nisch trocken? Can­na­bis­le­ga­li­sie­rung führt zur Ent­la­stung der Behör­den und Kosten­er­spar­nis? Von wegen!

MdB Hoff­mann, MdB Ull­rich und MdB Zeul­ner: „Gefähr­lich, leicht­sin­nig und büro­kra­ti­scher Wahn­sinn – die Can­na­bis­le­ga­li­sie­rung muss gestoppt werden“

„Wenn die Ampel vor­gau­kelt, dass ihre Can­na­bis­le­ga­li­sie­rung einen bes­se­ren Kin­der- und Jugend­schutz bringt und kei­nen büro­kra­ti­schen Wahn­sinn erzeugt, dann hat sie mit der Pra­xis nicht gespro­chen und sagt nicht die Wahr­heit“, sind sich die Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten Alex­an­der Hoff­mann, innen­po­li­ti­scher Spre­cher der CSU im Bun­des­tag, Vol­ker Ull­rich, rechts­po­li­ti­scher Spre­cher der CSU im Bun­des­tag und Gesund­heits­exper­tin Emmi Zeul­ner einig. „Denn wenn man sich mit Fach­leu­ten aus­tauscht, wird deut­lich, dass wir sehen­den Auges nicht nur auf weni­ger Schutz für Her­an­wach­sen­de zusteu­ern, son­dern zusätz­lich einen erheb­li­chen Mehr­auf­wand bei den Straf­ver­fol­gungs- und Sicher­heits­be­hör­den pro­du­zie­ren! Das ist nicht akzeptabel.“

Das spie­geln die zahl­rei­chen Gesprä­che, die Hoff­mann, Ull­rich und Zeul­ner mit Poli­zei, Staats­an­walt­schaf­ten und Medi­zin­ex­per­ten geführt haben, wider. „Dadurch, dass Min­der­jäh­ri­ge beim Besitz von Can­na­bis zukünf­tig grund­sätz­lich straf­frei blei­ben, sen­det die Ampel das gefähr­lich-fal­sche Signal aus: „Can­na­bis ist harm­los.“ Das steht in ekla­tan­tem Wider­spruch zu medi­zi­ni­schen Stu­di­en.“ Zudem wer­den der Poli­zei die nied­rig­schwel­li­gen Maß­nah­men, wie bei­spiels­wei­se der ver­pflich­ten­de Besuch einer Sucht­be­ra­tungs­stel­le zur Ein­stel­lung eines Ver­fah­rens, genom­men. Statt­des­sen bleibt ihr die blo­ße Ver­stän­di­gung der Eltern bzw. der bereits jetzt über­la­ste­ten Jugendämter.

Zu enor­men Mehr­auf­wand führt zudem die Zulas­sung und Über­prü­fung der neu geplan­ten Anbau­ver­ei­ni­gun­gen durch die Behör­den vor Ort. Auch am bis­he­ri­gen Auf­wand der Poli­zei wird sich nichts ändern – im Gegen­teil: Die Abgren­zung von lega­ler zu ille­ga­ler Men­ge wird in der Pra­xis nur noch schwer fest­stell­bar sein. Der Auf­wand der Kon­trol­len lässt sich bei­spiel­haft an den Grenz­wer­ten zei­gen, die sich auf „getrock­ne­tes“ Can­na­bis bezie­hen. Denn künf­tig müss­ten Strei­fen­wa­gen nicht nur flä­chen­deckend mit Fein­waa­gen aus­ge­rü­stet wer­den, son­dern die Poli­zei muss sich zusätz­lich auch mit dem genau­en Zustand des Rausch­mit­tels befas­sen. „Nur wie wird dann fest­ge­stellt, ob die erlaub­te Men­ge ein­ge­hal­ten wur­de? Muss noch feuch­tes Mate­ri­al erst von der Poli­zei getrock­net wer­den? Und wann ist „trocken“ erreicht: Wenn es am Dach­bo­den getrock­net ist oder einem medi­zi­ni­schen Stan­dard ent­spricht?“, so die Bundestagsabgeordneten.

„Auch wird das Gesetz erheb­li­che Aus­wir­kun­gen auf die bis­he­ri­gen Ermitt­lungs­in­stru­men­te zur Bekämp­fung der orga­ni­sier­ten Kri­mi­na­li­tät haben, die sich laut Sicher­heits- und Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den schon jetzt auf die Frei­ga­be vor­be­rei­ten“, erläu­tert der Innen­ex­per­te Hoff­mann. „De fac­to ist mit den Plä­nen der Ampel der pri­va­te Eigen­an­bau näm­lich nahe­zu unkon­trol­lier­bar und Ver­stö­ße wür­den nur über einen Zufalls­fund auf­ge­deckt oder wenn ein Anfangs­ver­dacht begrün­det ist. Das größ­te Pro­blem stellt der Umstand dar, dass bis­her die „klei­nen Fische“ für die Ermitt­lungs­be­hör­den häu­fig uner­läss­lich waren, um an die „gro­ßen Fische“ zu kom­men“, sind sich die bei­den Abge­ord­ne­ten mit den Exper­ten aus der Straf­ver­fol­gungs­pra­xis einig.

Für die Pra­xis das Fass zum Über­lau­fen bringt die Tat­sa­che, dass die Ampel völ­lig ohne Grund sogar noch einen rück­wir­ken­den Straf­er­lass vor­sieht. „Das bedeu­tet, dass alle bereits sowohl gefäll­ten, aber noch nicht voll­streck­te Urtei­le, wie auch noch nicht voll­stän­dig voll­streck­te Urtei­le, bei denen der Tat­vor­wurf mit oder im Zusam­men­hang mit Can­na­bis steht, ein­zeln über­prüft wer­den müs­sen. Denn die Ampel sieht für all die­se Fäl­le einen rück­wir­ken­den Straf­er­lass vor. Das führt das dazu, dass meh­re­re zig­tau­sen­de Urtei­le, die einen Can­na­bi­s­tat­be­stand beinhal­ten, ein­zeln wie­der auf­ge­macht, über­prüft und gege­be­nen­falls neu ent­schie­den wer­den müs­sen. Und das von Justiz­be­hör­den, die bereits heu­te über die Bela­stungs­gren­ze hin­aus ihren Dienst tun.“, fasst Innen­ex­per­te Hoff­mann zusammen.

Damit bricht die Ampel zudem ohne Not den ele­men­ta­ren Rechts­grund­satz, dass Geset­ze für die Zukunft gel­ten und nicht rück­wir­kend. „Denn die rück­wir­ken­de Gel­tung von Geset­zen wird nur in ganz beson­de­ren Aus­nah­men ange­wandt wie bei­spiels­wei­se beim „175er“, der dama­li­gen Straf­bar­keit von homo­se­xu­el­len Hand­lun­gen im Straf­ge­setz­buch. Die­se Urtei­le haben bei den Ver­ur­teil­ten so viel Leid ver­ur­sacht und die­ser Para­graf ver­stieß in so viel­fäl­ti­ger Art und Wei­se gegen ihre Men­sch­rech­te und ihre Wür­de – da war eine sol­che Aus­nah­me ver­fas­sungs­recht­lich abso­lut gebo­ten! Man kann aber doch jetzt nicht ernst­haft einen rück­wir­ken­den Straf­er­lass bei Urtei­len mit Can­na­bi­s­tat­be­stän­den dem dama­li­gen Unrecht gleich­set­zen. Damit stellt die Ampel ihre poli­ti­sche Ideo­lo­gie über die ver­fas­sungs­recht­li­chen Grund­sät­ze unse­res Recht­staats,“ so MdB Zeul­ner und Hoffmann.

Die Abge­ord­ne­ten sind sich sicher, dass die Ampel­re­gie­rung schlicht den Über­blick ver­lo­ren hat: „Statt das Wis­sen über Umgangs­mög­lich­kei­ten mit Stress und Resi­li­en­z­stra­te­gien ohne Sucht­mit­tel – vor allem bei unse­ren Kin­dern und Jugend­li­chen – zu för­dern, ver­strickt sich die Ampel in eine unkon­trol­lier­ba­re Can­na­bis­le­ga­li­sie­rung zwi­schen dem eige­nen Wahl­ver­spre­chen, grü­ner Ideo­lo­gie und den euro­päi­schen Rahmenbedingungen.“

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