CSU MdB Zeulner, Hoffmann und Ullrich: Cannabislegalisierung „Wie hätten Sie Ihr Cannabis denn gerne?“

Wie trocken hätten Sie Ihr Cannabis denn gerne – Dachbodentrocken oder medizinisch trocken? Cannabislegalisierung führt zur Entlastung der Behörden und Kostenersparnis? Von wegen!

MdB Hoffmann, MdB Ullrich und MdB Zeulner: „Gefährlich, leichtsinnig und bürokratischer Wahnsinn – die Cannabislegalisierung muss gestoppt werden“

„Wenn die Ampel vorgaukelt, dass ihre Cannabislegalisierung einen besseren Kinder- und Jugendschutz bringt und keinen bürokratischen Wahnsinn erzeugt, dann hat sie mit der Praxis nicht gesprochen und sagt nicht die Wahrheit“, sind sich die Bundestagsabgeordneten Alexander Hoffmann, innenpolitischer Sprecher der CSU im Bundestag, Volker Ullrich, rechtspolitischer Sprecher der CSU im Bundestag und Gesundheitsexpertin Emmi Zeulner einig. „Denn wenn man sich mit Fachleuten austauscht, wird deutlich, dass wir sehenden Auges nicht nur auf weniger Schutz für Heranwachsende zusteuern, sondern zusätzlich einen erheblichen Mehraufwand bei den Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden produzieren! Das ist nicht akzeptabel.“

Das spiegeln die zahlreichen Gespräche, die Hoffmann, Ullrich und Zeulner mit Polizei, Staatsanwaltschaften und Medizinexperten geführt haben, wider. „Dadurch, dass Minderjährige beim Besitz von Cannabis zukünftig grundsätzlich straffrei bleiben, sendet die Ampel das gefährlich-falsche Signal aus: „Cannabis ist harmlos.“ Das steht in eklatantem Widerspruch zu medizinischen Studien.“ Zudem werden der Polizei die niedrigschwelligen Maßnahmen, wie beispielsweise der verpflichtende Besuch einer Suchtberatungsstelle zur Einstellung eines Verfahrens, genommen. Stattdessen bleibt ihr die bloße Verständigung der Eltern bzw. der bereits jetzt überlasteten Jugendämter.

Zu enormen Mehraufwand führt zudem die Zulassung und Überprüfung der neu geplanten Anbauvereinigungen durch die Behörden vor Ort. Auch am bisherigen Aufwand der Polizei wird sich nichts ändern – im Gegenteil: Die Abgrenzung von legaler zu illegaler Menge wird in der Praxis nur noch schwer feststellbar sein. Der Aufwand der Kontrollen lässt sich beispielhaft an den Grenzwerten zeigen, die sich auf „getrocknetes“ Cannabis beziehen. Denn künftig müssten Streifenwagen nicht nur flächendeckend mit Feinwaagen ausgerüstet werden, sondern die Polizei muss sich zusätzlich auch mit dem genauen Zustand des Rauschmittels befassen. „Nur wie wird dann festgestellt, ob die erlaubte Menge eingehalten wurde? Muss noch feuchtes Material erst von der Polizei getrocknet werden? Und wann ist „trocken“ erreicht: Wenn es am Dachboden getrocknet ist oder einem medizinischen Standard entspricht?“, so die Bundestagsabgeordneten.

„Auch wird das Gesetz erhebliche Auswirkungen auf die bisherigen Ermittlungsinstrumente zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität haben, die sich laut Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden schon jetzt auf die Freigabe vorbereiten“, erläutert der Innenexperte Hoffmann. „De facto ist mit den Plänen der Ampel der private Eigenanbau nämlich nahezu unkontrollierbar und Verstöße würden nur über einen Zufallsfund aufgedeckt oder wenn ein Anfangsverdacht begründet ist. Das größte Problem stellt der Umstand dar, dass bisher die „kleinen Fische“ für die Ermittlungsbehörden häufig unerlässlich waren, um an die „großen Fische“ zu kommen“, sind sich die beiden Abgeordneten mit den Experten aus der Strafverfolgungspraxis einig.

Für die Praxis das Fass zum Überlaufen bringt die Tatsache, dass die Ampel völlig ohne Grund sogar noch einen rückwirkenden Straferlass vorsieht. „Das bedeutet, dass alle bereits sowohl gefällten, aber noch nicht vollstreckte Urteile, wie auch noch nicht vollständig vollstreckte Urteile, bei denen der Tatvorwurf mit oder im Zusammenhang mit Cannabis steht, einzeln überprüft werden müssen. Denn die Ampel sieht für all diese Fälle einen rückwirkenden Straferlass vor. Das führt das dazu, dass mehrere zigtausende Urteile, die einen Cannabistatbestand beinhalten, einzeln wieder aufgemacht, überprüft und gegebenenfalls neu entschieden werden müssen. Und das von Justizbehörden, die bereits heute über die Belastungsgrenze hinaus ihren Dienst tun.“, fasst Innenexperte Hoffmann zusammen.

Damit bricht die Ampel zudem ohne Not den elementaren Rechtsgrundsatz, dass Gesetze für die Zukunft gelten und nicht rückwirkend. „Denn die rückwirkende Geltung von Gesetzen wird nur in ganz besonderen Ausnahmen angewandt wie beispielsweise beim „175er“, der damaligen Strafbarkeit von homosexuellen Handlungen im Strafgesetzbuch. Diese Urteile haben bei den Verurteilten so viel Leid verursacht und dieser Paragraf verstieß in so vielfältiger Art und Weise gegen ihre Menschrechte und ihre Würde – da war eine solche Ausnahme verfassungsrechtlich absolut geboten! Man kann aber doch jetzt nicht ernsthaft einen rückwirkenden Straferlass bei Urteilen mit Cannabistatbeständen dem damaligen Unrecht gleichsetzen. Damit stellt die Ampel ihre politische Ideologie über die verfassungsrechtlichen Grundsätze unseres Rechtstaats,“ so MdB Zeulner und Hoffmann.

Die Abgeordneten sind sich sicher, dass die Ampelregierung schlicht den Überblick verloren hat: „Statt das Wissen über Umgangsmöglichkeiten mit Stress und Resilienzstrategien ohne Suchtmittel – vor allem bei unseren Kindern und Jugendlichen – zu fördern, verstrickt sich die Ampel in eine unkontrollierbare Cannabislegalisierung zwischen dem eigenen Wahlversprechen, grüner Ideologie und den europäischen Rahmenbedingungen.“