Poli­zei­be­richt Erlan­gen / Land­kreis ERH vom 13.02.2024

Symbolbild Polizei

Poli­zei­in­spek­ti­on Erlan­gen-Stadt, ‑Land und Herzogenaurach

- Fehl­an­zei­ge -

Poli­zei­in­spek­ti­on Höch­stadt a.d.Aisch

Alko­ho­li­sier­ter Fahr­zeug­füh­rer ver­ur­sacht Unfall

Adels­dorf – Am Mon­tag­abend befuhr ein 50 – jäh­ri­ger Mann aus dem Land­kreis ERH mit sei­nem älte­ren Audi A4 die Bun­des­stra­ße 470 von Forch­heim kom­mend in Rich­tung Höch­stadt. Beim Ver­such in die Ein­mün­dung zur Staats­stra­ße 2264 abzu­bie­gen, über­fuhr der Mann alko­hol­be­dingt die dor­ti­ge Ver­kehrs­in­sel inklu­si­ve zwei Ver­kehrs­zei­chen. Im wei­te­ren Ver­lauf kam er auf der gegen­über­lie­gen­den Fahr­bahn­sei­te im Gra­ben zum Still­stand. Der Fahr­zeug­füh­rer blieb unver­letzt, am Fahr­zeug ent­stand jedoch wirt­schaft­li­cher Total­scha­den in Höhe von ca. 2000.- Euro.

Der Sach­scha­den an der Ver­kehrs­in­sel beläuft sich ersten Schät­zun­gen zufol­ge auf ca. 1000.- Euro. Als eine Strei­fe der Poli­zei Höch­stadt an der Unfall­stel­le ein­traf, fan­den sich noch diver­se Bier­fla­schen im ver­un­fall­ten Fahr­zeug. Bei einer frei­wil­li­gen Atem­al­ko­hol­mes­sung stell­te sich beim Fahr­zeug­füh­rer ein Wert von 1,21 mg/​l heraus.

Nach­dem mit dem Wert eine abso­lu­te Fahr­un­tüch­tig­keit vor­lag, erwar­tet den Mann nun ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren wegen Trun­ken­heit im Ver­kehr. Dies hat­te u.a. eine Blut­ent­nah­me im Kli­ni­kum Höch­stadt zur Fol­ge. Neben einer Geld­stra­fe erwar­ten den Mann zudem fahr­erlaub­nis­recht­li­che Konsequenzen.

Über 200 l Die­sel geladen

Höch­stadt a.d. Aisch – Im Rah­men von Ermitt­lun­gen stell­te die Poli­zei Höch­stadt am Mon­tag­mit­tag eine 40 jäh­ri­ge Frau mit einem Mer­ce­des Sprin­ter an einem hie­si­gen Bau­markt in der Böh­mer­wald­stra­ße fest. Bei der Kon­trol­le des Fahr­zeugs fan­den sich im Lade­raum ins­ge­samt 13 Kani­ster, die ins­ge­samt über 200 Liter Die­sel­kraft­stoff beinhalteten.

Dazu pas­send fan­den sich außer­dem zwei Zapf­schläu­che, u.a. ein Rüt­tel­saug­schlauch. Nach­dem das Gefahr­gut unsach­ge­mäß trans­por­tiert wur­de, erwar­tet die 40 – Jäh­ri­ge nun eine Anzei­ge nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz.

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