Cobur­ger Sport­ver­ei­ne sol­len Ver­eins­pau­scha­le für 2024 beantragen

Der Fach­be­reich Bil­dung, Kul­tur und Sport am Land­rats­amt Coburg weist dar­auf hin, dass der Frei­staat Bay­ern den Sport­be­trieb in Ver­ei­nen pau­scha­li­siert in Form der Ver­eins­pau­scha­le unterstützt.

Als Ver­ein kann die staat­li­che Ver­eins­pau­scha­le erhal­ten, wer:

  • min­de­stens 500 Mit­glie­der­ein­hei­ten erreicht
  • einen Jugend­an­teil von min­de­stens zehn Pro­zent der Gesamt­mit­glie­der erreicht
  • Ein­nah­men durch Bei­trä­ge und Spen­den min­de­stens in Höhe des sich erge­ben­den Soll­auf­kom­mens erzielt hat
  • steu­er­recht­lich gemein­nüt­zig ist (aktu­el­ler Bescheid)
  • Mit­glied im BLSV oder BSSB ist.

Der Antrag auf Gewäh­rung der Ver­eins­pau­scha­le muss aus­nahms­los bis spä­te­stens 1. März inklu­si­ve der Übungs­lei­ter­li­zen­zen vor­ge­legt wer­den. Wich­tig: Bei die­sem Ter­min han­delt es sich um eine Aus­schluss­frist! Spä­ter ein­ge­hen­de oder unvoll­stän­di­ge Antrags­un­ter­la­gen wer­den nicht berücksichtigt.

Der Link zum zen­tra­len Onlin­ever­fah­ren sowie die Antrags­un­ter­la­gen und wei­te­re Infor­ma­tio­nen ste­hen auf der Home­page des Land­krei­ses zur Verfügung:

www.landkreis-coburg.de/244–0.

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