Stadt Bay­reuth wehrt sich gegen Vor­wurf der Taten­lo­sig­keit in Sache „Rödens­dorf 28“

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Stel­lung­nah­me des Rat­hau­ses zu den jüng­sten Äuße­run­gen der Grü­nen-Land­tags­ab­ge­ord­ne­ten Sabi­ne Weigand

Die jüng­sten Äuße­run­gen der denk­mal­po­li­ti­schen Spre­che­rin der Frak­ti­on von Bünd­nis 90/​Die Grü­nen im Baye­ri­schen Land­tag, Sabi­ne Weig­and, zum Abriss des denk­mal­ge­schütz­ten Bau­ern­hau­ses in Rödens­dorf sto­ßen bei der Stadt Bay­reuth auf ent­schie­de­nen Wider­spruch. Weig­and hat­te der Stadt als Unte­rer Denk­mal­schutz­be­hör­de in die­sem kon­kre­ten Fall Taten­lo­sig­keit vor­ge­wor­fen und von Behör­den­ver­sa­gen gesprochen.

Der Vor­wurf der Taten­lo­sig­keit ent­beh­re jeder Grund­la­ge, wie ein Blick in die Chro­no­lo­gie des Falls Rödens­dorf 28 bele­ge, so die Stadt in ihrer Stel­lung­nah­me. Bereits in den Jah­ren 2008/2009 war die Unte­re Denk­mal­schutz­be­hör­de mit dem Bau­denk­mal in Rödens­dorf befasst. Damals war der Zustand des Gebäu­des ins­ge­samt noch gut. Nach einem Eigen­tü­mer­wech­sel im Jahr 2013 erfolg­ten meh­re­re Bespre­chun­gen mit dem neu­en Besit­zer und dem Baye­ri­schen Lan­des­amt für Denk­mal­pfle­ge im Hin­blick auf eine geplan­te Instand­set­zung des Bau­denk­mals. Auf der Grund­la­ge eines Bestands­gut­ach­tens soll­ten 2017 mit dem Eigen­tü­mer kon­kre­te Schrit­te zur Instand­set­zung und ein Finan­zie­rungs­kon­zept bespro­chen wer­den. Hier­zu kam es jedoch nicht, denn von nun an schei­ter­ten jeg­li­che Ver­su­che der Stadt mit dem Eigen­tü­mer dies­be­züg­lich Kon­takt aufzunehmen.

Auf­grund des sich zuse­hends ver­schlech­tern­den bau­li­chen Zustan­des ord­ne­te die Stadt Ende 2017 Not­si­che­rungs­maß­nah­men ver­bun­den mit der Ankün­di­gung von Zwangs­gel­dern an – ohne Erfolg. Mit einem wei­te­ren Bescheid wur­de der Eigen­tü­mer im Mai 2018 erneut auf­ge­for­dert, die not­wen­di­gen Siche­rungs­maß­nah­men in Angriff zu neh­men. Auch die­ser Bescheid war wie­der mit der Ankün­di­gung von Zwangs­gel­dern ver­bun­den. Die jewei­li­gen Zwangs­gel­der wur­den durch­ge­setzt und vom Eigen­tü­mer bezahlt, Maß­nah­men zur Not­si­che­rung des Gebäu­des wur­de von die­sem aber nicht ausgeführt.

Für die Erhal­tung der Bau­sub­stanz des Anwe­sens wären nun Siche­rungs­maß­nah­men im Wege der Ersatz­vor­nah­me, also auf Kosten der Stadt, not­wen­dig gewor­den. Bei einem Orts­ter­min mit dem Baye­ri­schen Lan­des­amt für Denk­mal­pfle­ge Ende Novem­ber 2018 wur­de fest­ge­stellt, dass sich die Bau­sub­stanz wei­ter ver­schlech­tert hat­te. Das Dach war unmit­tel­bar ein­sturz­ge­fähr­det und das rück­wär­ti­ge Zier­fach­werk droh­te ein­zu­stür­zen. Eine Bege­hung des Gebäu­de­inne­ren war zu die­sem Zeit­punkt schon nicht mehr mög­lich. Vor die­sem Hin­ter­grund stell­te das Baye­ri­sche Lan­des­amt für Denk­mal­pfle­ge 2018 fest, dass nun jeg­li­che Siche­rungs­maß­nah­men ver­zicht­bar sei­en, da der maro­de Bestand nicht mehr gesi­chert wer­den kön­ne. „Sei­tens der Stadt als Unte­rer Denk­mal­schutz­be­hör­de waren damit die übli­chen recht­li­chen Mög­lich­kei­ten erschöpft, auf den Eigen­tü­mer ein­zu­wir­ken“, resü­miert Ober­bür­ger­mei­ster Tho­mas Ebersberger.

Den­noch habe die Stadt in der Fol­ge­zeit mehr­fach ver­sucht, mit dem Eigen­tü­mer tele­fo­nisch und auch auf dem Post­weg Kon­takt auf­zu­neh­men und ihn zu einem Ver­kauf des Gebäu­des zu bewe­gen – ohne Erfolg.

Auch die Mög­lich­keit einer Ent­eig­nung wur­de in Betracht gezo­gen. Eine Ent­eig­nung hät­te einen gra­vie­ren­den und damit lang­wie­ri­gen Ein­griff in Eigen­tums­rech­te bedeu­tet, was im vor­lie­gen­den Fal­le eben­falls nicht ziel­füh­rend gewe­sen wäre. Letzt­lich muss­te das Gebäu­de abge­ris­sen wer­den, da es stark ein­sturz­ge­fähr­det war und damit eine unmit­tel­ba­re Gefahr der öffent­li­chen Sicher­heit und Ord­nung dar­stell­te. Das Fach­werk selbst wur­de geson­dert fach­ge­recht eingelagert.

Was eben­falls schwer wiegt: Finan­zi­el­le Unter­stüt­zung durch den Lan­des­denk­mal­schutz gab es nicht. Und eine Stadt kann die Sanie­rung einer pri­va­ten Immo­bi­lie mit öffent­li­chen Mit­teln aus haus­halt­recht­li­chen Grün­den nicht lei­sten. Mehr noch: Ange­sichts der schwie­ri­gen Haus­halts­la­ge ist es der Stadt bereits kom­mu­nal­recht­lich ver­wehrt, in sol­chen Fäl­len öffent­li­che Mit­tel ein­zu­set­zen. „Letzt­lich kann und darf es nicht sein, dass eine Kom­mu­ne allein Ver­säum­nis­se eines pri­va­ten Inve­stors finan­ziert“, betont Ebers­ber­ger. Es ent­beh­re daher nicht einer gewis­sen Iro­nie, dass nun aus­ge­rech­net mit der Land­tags­ab­ge­ord­ne­ten Weig­and eine Ver­tre­te­rin des Lan­des­denk­mal­schut­zes der Stadt man­geln­des Enga­ge­ment vor­hal­te, obwohl sie in die Ver­fah­ren ein­be­zo­gen war.