Cobur­ger Fami­li­en­pass ent­hält 2024 noch mehr Angebote

Seit fast 30 Jah­ren unter­stützt der Cobur­ger Fami­li­en­pass zahl­rei­che Fami­li­en finan­zi­ell im All­tag. Der kosten­lo­se Pass kann ganz bequem online von Zuhau­se für die gan­ze Fami­lie bean­tragt wer­den und bie­tet eine Band­brei­te an ver­schie­de­nen Ver­gün­sti­gun­gen für den all­täg­li­chen Bedarf im Han­del oder für Dienst­lei­stun­gen, für Bil­dungs­mög­lich­kei­ten oder im Rah­men der Frei­zeit­ge­stal­tung sowie kul­tu­rel­ler Angebote.

„Der Cobur­ger Fami­li­en­pass ist ein unglaub­lich wich­ti­ges Werk­zeug für ein fami­li­en­freund­li­ches Coburg“, erklärt 3. Bür­ger­mei­ster Can Aydin. „Die unent­gelt­li­che Unter­stüt­zung der Fami­li­en­pass-Part­ner ist in der heu­ti­gen Zeit nicht mehr selbst­ver­ständ­lich, jedoch essen­zi­ell für Fami­li­en. Daher geht mein herz­li­cher Dank an alle Fami­li­en­pass-Part­ner, die im Jahr 2024 mit dabei sind und unse­ren Cobur­ger Fami­li­en durch ihre Ver­gün­sti­gung finan­zi­ell unter die Arme grei­fen“, so Can Aydin weiter.

In den ersten Jah­ren des Cobur­ger Fami­li­en­pas­ses beinhal­te­te die­ser vor­erst nur Ange­bo­te im Cobur­ger Raum. Seit­dem und beson­ders ab dem Jahr 2024 betei­li­gen sich zusätz­lich zahl­rei­che Part­ner auch weit über den Cobur­ger Raum hin­aus: So gibt es bei­spiels­wei­se Ver­gün­sti­gun­gen für die Teu­fels­höh­le Pot­ten­stein, den Golf­klet­ter­park Ober­hof, das Natur­hi­sto­ri­sche Muse­um Nürn­berg sowie den Wild­park Hunds­haup­ten und vie­le mehr.

„Es ist deut­lich zu erken­nen, dass der Cobur­ger Fami­li­en­pass jähr­lich von immer mehr Fami­li­en genutzt wird“, berich­tet Bian­ca Haisch­ber­ger, die Lei­te­rin der Stabs­stel­le „Bünd­nis Coburg – Die Fami­li­en­stadt & Demo­gra­fie“. „Daher freu­en wir uns sehr, dass wir den Cobur­ger Fami­li­en­pass durch unse­re neu dazu gewon­ne­nen Part­ner mit vie­le neue Ver­gün­sti­gun­gen erwei­tern und Fami­li­en dadurch mehr Mög­lich­kei­ten bie­ten kön­nen“, erläu­tert Bian­ca Haischberger.

Ab dem 15. Dezem­ber 2023 kann der der Fami­li­en­pass wie gewohnt auf der Inter­net­sei­te der Stadt Coburg www​.coburg​.de/​f​a​m​i​l​i​e​n​p​ass bean­tragt wer­den. Alle Fami­li­en­pass-Inha­ber aus dem Jahr 2023 haben bereits eine E‑Mail erhal­ten und kön­nen so mit weni­gen Klicks direkt über den Link in der E‑Mail die­sen ver­län­gern. Ein Ani­ma­ti­ons­film erklärt mit einer Schritt-für-Schritt-Anlei­tung, wie die Bean­tra­gung ganz ein­fach von Zuhau­se funktioniert.

Nach Bean­tra­gen und einer kur­zen Bear­bei­tungs­zeit erhal­ten die Antrag­stel­len­den per E‑Mail die Anmel­de­da­ten für die App, die kosten­los im App-Store oder Goog­le-Play-Store auf das Smart­phone her­un­ter­la­den wer­den kann. Nach dem Start der App wer­den die Anmel­de­da­ten ein­ge­ge­ben und schon kön­nen in einer App bis zu fünf Päs­se von Fami­li­en­mit­glie­dern genutzt wer­den. Um von den regio­na­len Ver­gün­sti­gun­gen Gebrauch zu machen, braucht es nur die Familienpass-App.

Bür­ger und Bür­ge­rin­nen, die Anre­gun­gen für den Cobur­ger Fami­li­en­pass haben, Unter­stüt­zung bei der Bean­tra­gung benö­ti­gen oder Fra­gen zur Nut­zung der App haben, wen­den sich bit­te an die Stabs­stel­le „Bünd­nis Coburg – Die Fami­li­en­stadt & Demo­gra­fie“ sowie die zustän­di­gen Mit­ar­bei­ten­den aus dem Bür­ger­bü­ro und Amt für Jugend und Fami­lie der Stadt Coburg, Tel. 09561 / 89–2000 oder familienpass@​coburg.​de.

Wer kann den Fami­li­en­pass beantragen?

  • Fami­li­en mit drei oder mehr Kin­dern unter 21 Jah­ren, die in häus­li­cher Gemein­schaft leben und ihren Haupt­wohn­sitz in der Stadt Coburg haben.
  • Allein­er­zie­hen­de, die mit min­de­stens einem Kind unter 21 Jah­ren in häus­li­cher Gemein­schaft leben und ihren Haupt­wohn­sitz in der Stadt Coburg haben. (Kin­der kön­nen mit Haupt- oder Neben­wohn­sitz in Coburg gemel­det sein.)
  • Wohn­geld­emp­fän­ger, die mit min­de­stens einem Kind unter 21 Jah­ren in häus­li­cher Gemein­schaft leben und ihren Haupt­wohn­sitz in der Stadt Coburg haben.
  • Fami­li­en und Allein­er­zie­hen­de mit min­de­stens einem Kind bis 21 Jah­ren, die Lei­stun­gen nach dem SGB II bezie­hen und in Asyl­be­wer­ber­un­ter­künf­ten in Coburg leben.