IHK Ober­fran­ken: „O Tan­nen­baum – Ver­wir­rung um die Umsatzsteuer“

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IHK setzt sich für steu­er­li­che Ver­ein­fa­chun­gen ein – nicht nur zum Weihnachtsfest

Weih­nachts­baum ist nicht gleich Weih­nachts­baum: Gan­ze sechs ver­schie­de­ne Steu­er­sät­ze sind mög­lich, wenn es um den Christ­baum­kauf geht. Dabei kön­nen zwi­schen 0 und 19 Pro­zent Umsatz­steu­er fäl­lig wer­den. Die IHK für Ober­fran­ken Bay­reuth for­dert steu­er­li­che Ver­ein­fa­chun­gen – nicht nur für Weihnachtsbäume.

Für künst­li­che Weih­nachts­bäu­me gilt ein Steu­er­satz von 19 Pro­zent. Stammt der Baum hin­ge­gen aus einer Weih­nachts­baum­zucht und wird von einem Land­wirt, der sich für die Pau­scha­lie­rung der Vor­steu­er ent­schie­den hat, aus einer Son­der­kul­tur ver­kauft, wird ein Steu­er­satz von 9 Pro­zent fäl­lig. Ein legal geschla­ge­ner Weih­nachts­baum, der wild und frei im Wald gewach­sen ist, kann mit einem Umsatz­steu­er­satz von 5,5 Pro­zent an ver­kauft wer­den. Klein­un­ter­neh­mer schließ­lich zah­len gar kei­ne Umsatz­steu­er. Beim Ver­kauf eines Bau­mes im Bau­markt oder Gar­ten­cen­ter ist der Fis­kus nur mit dem all­ge­mein für Pflan­zen gel­ten­den ermä­ßig­ten Steu­er­satz von 7 Pro­zent am Umsatz beteiligt.

Als wäre das nicht schon kom­pli­ziert genug: Wird ein gebrauch­ter Kunst­baum im Second-Hand-Laden ver­kauft, wer­den zwar auch 19 Pro­zent Umsatz­steu­er fäl­lig, besteu­ert wird aller­dings nur die Dif­fe­renz zwi­schen dem Ein­kaufs­preis und dem Wiederverkaufswert.

Weni­ger Bürokratie!

„Die­ses Bei­spiel zeigt mehr als deut­lich, dass unse­re Unter­neh­men nichts mehr brau­chen als büro­kra­ti­sche Ent­la­stun­gen“, mahnt der Vor­sit­zen­de, Die­ter Uschold, Vor­sit­zen­der des IHK-Steu­er­aus­schus­ses. Die Weih­nachts­baum-Umsatz­steu­er sei nur ein Bei­spiel von vie­len, wo umsatz­steu­er­li­che Ver­ein­fa­chun­gen von­nö­ten sei­en. „Wir for­dern die Poli­tik auf, auch bran­chen­un­ab­hän­gig Ent­la­stungs­mög­lich­kei­ten bei der Umsatz­steu­er zu prü­fen, so Uschold.

Erst kürz­lich hat die IHK-Voll­ver­samm­lung eine Reso­lu­ti­on zur Moder­ni­sie­rung der Unter­neh­mens­be­steue­rung ver­ab­schie­det. Zu den For­de­run­gen zäh­len nicht zuletzt prak­ti­ka­ble und ver­ständ­li­che Vor­ga­ben sei­tens der Finanz­ver­wal­tung. Uschold: „Wir blei­ben als IHK an die­sem für die Unter­neh­men emi­nent wich­ti­gen The­ma wei­ter dran – auch in Gesprä­chen mit der Poli­tik, wie zuletzt mit MdB Kat­ja Hes­sel, Par­la­men­ta­ri­sche Staats­se­kre­tä­rin beim Bundesfinanzminister.“