Abkoch­a­n­ord­nung für die Gemein­de Hochstadt

symbolbild wasserkocher

Abkoch­a­n­ord­nung für die zen­tra­le Trinkwasserversorgung

Bei der rou­ti­ne­mä­ßig durch­ge­führ­ten Trink­was­ser­un­ter­su­chung der Gemein­de Hoch­stadt wur­den im Trink­was­ser bak­te­rio­lo­gi­sche Ver­un­rei­ni­gun­gen (Esche­ri­chia coli und Coli­for­me Bak­te­ri­en) festgestellt.

In die­ser Gemein­de darf das Lei­tungs­was­ser ab sofort nur noch in abge­koch­tem Zustand ver­wen­det wer­den. Die Abkoch­a­n­ord­nung gilt bis zum Vor­lie­gen ein­wand­frei­er bak­te­rio­lo­gi­scher Untersuchungsergebnisse.

Wei­te­re Sofort­maß­nah­men wur­den ein­ge­lei­tet. Die Gemein­de­ver­wal­tung Hoch­stadt ist informiert.