Poli­zei­be­richt Hoch­fran­ken vom 11.12.2023

Symbolbild Polizei

Poli­zei­in­spek­ti­on Coburg

Ver­kehrs­un­fall­flucht

COBURG. Am Sonn­tag, zwi­schen 11:30 Uhr – 12:20 Uhr, beschä­dig­te ein unbe­kann­ter Fahr­zeug­füh­rer in der Moh­ren­stra­ße 38 ein par­ken­des Fahr­zeug eines 30-Jäh­ri­gen und ent­fern­te sich anschlie­ßend von der Unfall­stel­le, ohne sich um den ange­rich­te­ten Scha­den zu kümmern.

Der 30-Jäh­ri­ge Geschä­dig­te hat­te sei­nen schwar­zen MG in der Moh­ren­stra­ße geparkt. Zu Hau­se muss­te fest­stel­len, dass sein Fahr­zeug an der lin­ken vor­de­ren Front zer­kratzt war. Die Poli­zei konn­te blaue Lack­spu­ren sichern. Der Sach­scha­den beläuft sich auf 500 €.

Die Poli­zei­in­spek­ti­on Coburg bit­tet unter der Tele­fon­num­mer 09561/645–0 um sach­dien­li­che Zeu­gen­hin­wei­se und ermit­telt wegen uner­laub­ten Ent­fer­nens vom Unfallort.

Sach­be­schä­di­gung

UNTER­SIE­MAU. Zwi­schen Frei­tag und Sonn­tag wur­den Eier von unbe­kann­ten Tätern auf ein Wohn­haus im Ober­sie­mau­er Weg im Orts­teil Wei­ßen­brunn am Forst geworfen.

Der Sach­scha­den für den Rei­ni­gungs­auf­wand an der Rau­putz­fas­sa­de und an dem Natur­stein­fen­ster­brett beläuft sich auf 50 €.

Ein ähn­li­cher Vor­fall ereig­ne­te sich bereits am Don­ners­tag gegen 18.50 Uhr eben­falls in Wei­ßen­brunn. Die Haus­be­sit­ze­rin konn­te das Auf­schla­gen zwar hören, den Täter aber lei­der nicht mehr sehen.

Die Poli­zei­in­spek­ti­on Coburg bit­tet unter der Tele­fon­num­mer 09561/645–0 um sach­dien­li­che Zeu­gen­hin­wei­se und ermit­telt wegen Sachbeschädigung.

Fah­ren ohne Fahrerlaubnis

Ebers­dorf bei Coburg. Als Poli­zei­be­am­te Sonn­tag­nacht auf der B303 bei Ebers­dorf eine Ver­kehrs­kon­trol­le durch­führ­ten, stell­ten sie fest, dass der 28-Jäh­ri­ge Fah­rer ohne Fahr­erlaub­nis und ohne gül­ti­gen Ver­si­che­rungs­schutz unter­wegs war.

Die Wei­ter­fahrt wur­de dar­auf­hin unterbunden.

Die Poli­zei­in­spek­ti­on Coburg ermit­telt gegen den Fah­rer wegen Fah­ren ohne Fahr­erlaub­nis, Ver­stö­ßen nach dem Pflicht­ver­si­che­rungs­ge­setz und der Fahrzeugzulassungsverordnung.

Auch der eigent­li­che Hal­ter des Autos muss sich auf straf­recht­li­che Ermitt­lun­gen einstellen.

Poli­zei­in­spek­ti­on Kronach

PKW beschä­digt

Mit­witz – Eine Geschä­dig­te park­te ihren roten Hyun­dai in der Nacht von Sams­tag auf Sonn­tag im Bereich der Kro­na­cher Stra­ße in Mit­witz am rech­ten Fahr­bahn­rand. Ein bis­lang unbe­kann­ter Täter beschä­dig­ten das Fahr­zeug im Bereich der Bei­fah­rer­tür und des rech­ten Kot­flü­gels. Auf­grund einer Del­le ent­stand ein Sach­scha­den in Höhe von ca. 300 Euro. Auf­grund des Scha­dens­bil­des kann ein Ver­kehrs­un­fall eher aus­ge­schlos­sen wer­den und es muss von einer mut­wil­lig began­ge­nen Sach­be­schä­di­gung aus­ge­gan­gen wer­den. Zeu­gen des Vor­falls wer­den gebe­ten, sich bei der Poli­zei zu melden.