„Rad­we­ge-Offen­si­ve“ des Land­krei­ses Coburg star­tet bei Fürth am Berg

Läuft sich gut – und fährt sich gut: Frank Rebhan, Sebastian Straubel und Dominik Wank (von links) sind sehr zufrieden damit, wie sich der Weg zwischen Fürth am Berg und Mupperg nach dem Ausbau präsentiert. Foto: Landratsamt Coburg/Berthold Köhler
Läuft sich gut – und fährt sich gut: Frank Rebhan, Sebastian Straubel und Dominik Wank (von links) sind sehr zufrieden damit, wie sich der Weg zwischen Fürth am Berg und Mupperg nach dem Ausbau präsentiert. Foto: Landratsamt Coburg/Berthold Köhler

Der Weg zwi­schen Mup­perg und dem Neu­stadter Stadt­teil Fürth am Berg zählt zur Kate­go­rie der Haupt­rou­ten im All­tags­rad­we­ge­netz und stellt eine wich­ti­ge über­re­gio­na­le Ver­bin­dung zwi­schen den Land­krei­sen Son­ne­berg und Coburg dar. Zudem ist er Bestand­teil des „Iron Curtain Trail“, einem von 17 euro­päi­schen Rad­fern­we­gen des „EuroVelo“-Radwegenetzes. Und doch hat­ten Rad­fah­rer jah­re­lang kei­nen Spaß, wenn sie dort ent­langrum­peln muss­ten. Jetzt ist der schlech­te Zustand des Weges Geschich­te: Der Land­kreis Coburg und die Stadt Neu­stadt haben ihn gemein­sam ausgebaut.

Für Land­rat Seba­sti­an Straubel hat die ver­bes­ser­te Ver­bin­dung zwi­schen Fürth am Berg und Mup­perg eine zen­tra­le Bedeu­tung für das Rad­ver­kehrs­netz: „Allei­ne schon des­halb, weil in unse­rem Rad­ver­kehrs­kon­zept die Ver­bes­se­rung der Wege­be­schaf­fen­heit aus­drück­lich als Maß­nah­me ent­hal­ten ist.“

Die Gesamt­pro­jekt­ko­sten für den Aus­bau des rund 850 Meter lan­gen Weges belau­fen sich auf etwa 90.000 Euro. Der Land­kreis lei­stet dabei eine Unter­stüt­zung im Rah­men der Richt­li­nie zur För­de­rung des Rad­ver­kehrs im Land­kreis Coburg in Höhe von 75 Pro­zent – also ins­ge­samt knapp über 67.000 Euro. Damit han­delt es sich um die erste gro­ße Infra­struk­tur­maß­nah­me, bei der der Land­kreis eine sei­ner Land­kreis­kom­mu­nen mit Mit­teln aus dem Topf der För­der­richt­li­nie Rad­ver­kehr unterstützt.

Die Unter­stüt­zung des Land­krei­ses kommt für Ober­bür­ger­mei­ster Frank Reb­han zum rich­ti­gen Zeit­punkt: „Damit ist unser lang­jäh­ri­ger Wunsch, die Beschaf­fen­heit die­ses Geh- und Rad­we­ges deut­lich zu ver­bes­sern, Wirk­lich­keit gewor­den“. Inner­halb der Neu­stadter Stadt­ver­wal­tung war Det­lef Heer­lein der ent­schei­den­de Mann bei der Umset­zung: Er stell­te den Antrag auf finan­zi­el­le Unter­stüt­zung des Land­krei­ses bei der Befe­sti­gung des Weges. Der Antrag wur­de dann im Land­rats­amt in Zusam­men­ar­beit zwi­schen Tief­bau­amt, Büro Landrat/​Mobilität sowie der Unte­ren Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­de geprüft und bewil­ligt. Inzwi­schen ist der Weg asphal­tiert, das Ban­kett auf­ge­schot­tert und der gesam­te Abschnitt bereits wie­der zur Nut­zung freigegeben.

Und damit nicht genug der guten Nach­rich­ten für die Rad­fah­rin­nen und Rad­fah­rer rund um Neu­stadt: Ein wei­te­res Pro­jekt inner­halb der „Rad­we­ge-Offen­si­ve“ des Land­krei­ses konn­te eben­falls bereits umge­setzt wer­den. Wie Domi­nik Wank von der Stabs­stel­le „Büro Landrat/​Mobilität“ berich­tet, wur­de die Bord­stein­kan­te an der Ein­mün­dung Zwietzau/​An den Auwie­sen abge­senkt. Durch die Asphal­tie­rung der Rin­ne vor dem Bord­stein wer­den sich Rad­fah­rer künf­tig deut­lich leich­ter tun, wenn sie den dort halb­ho­hen Bord­stein über­fah­ren wol­len. Als Gesamt­ko­sten für die­se Maß­nah­me wird mit rund 7000 Euro gerech­net. Auch dar­an wird sich der Land­kreis mit 75 Pro­zent (ins­ge­samt rund 5300 Euro) beteiligen.

1 Antwort

  1. Ferenc sagt:

    Der Beschil­de­rung nach zu urtei­len, han­delt es sich nicht um einen Geh- und Rad­weg, son­dern um einen Geh­weg, der in Schritt­ge­schwin­dig­keit (!) mit dem Fahr­rad benutzt wer­den darf (nicht muß). 4 bis 7 km/​h sind für eine Haupt­rou­te im All­tags­rad­we­ge­netz (war­um nicht All­tags­rad­ver­kehrs­netz – schließ­lich gibt es Radfahrer/​innen auch auf Stra­ßen ohne Son­der­weg?) eben­so kei­ne sinn­vol­le Opti­on wie für einen – gar inter­na­tio­na­len – Radfernweg.

    Ein zu über­fah­ren­der halb­ho­her Bord­stein ent­spricht schon seit Jahr­zehn­ten nicht dem aner­kann­ten Stand der Tech­nik, der laut baye­ri­schen Stra­ßen- und Wege­ge­set­zes zu beach­ten ist. Denn die „Emp­feh­lun­gen für Rad­ver­kehrs­an­la­gen“ (ERA) sahen schon in der Fas­sung von 1995 (aktu­ell ist die von 2010) die Null­ab­sen­kung, also einen niveau­glei­chen Über­gang vor.

    Da der Weg nur auf einer Sei­te der Fahr­bahn liegt, ist er wohl für bei­de Fahrt­rich­tun­gen gedacht. Hier fehlt defi­ni­tiv der Blend­schutz, der eben­falls aner­kann­ter Stand der Tech­nik ist. Die asym­me­trisch strah­len­den Schein­wer­fer ent­ge­gen­kom­men­der Kraft­fahr­zeu­ge füh­ren so bei Dun­kel­heit zwangs­läu­fig zum Blindflug.

    Es erschreckt immer wie­der, mit wel­cher Unkennt­nis oder Igno­ranz, bei­des inak­zep­ta­bel, wich­ti­ge Vor­ga­ben für Rad­ver­kehrs­an­la­gen igno­riert und tech­nisch unzu­rei­chend gestal­te­te Wege oder unsin­ni­ge recht­li­che Anord­nun­gen öffent­lich gefei­ert werden.

    Daß fahr­bahn­be­glei­ten­de Rad­we­ge mit­nich­ten Sicher­heit garan­tie­ren, viel­mehr zu häu­fi­gen Kon­flik­ten mit dem fuß­läu­fi­gen Ver­kehr sowie an Kreu­zun­gen, Ein­mün­dun­gen und Zufahr­ten zu ver­mehr­ten schwe­ren Unfal­len mit Kraft­fahr­zeu­gen füh­ren, hat­te 1997 zur Auf­he­bung der gene­rel­len Rad­weg­be­nut­zungs­pflicht geführt. Lei­der hat der Ver­ord­nungs­ge­ber bis heu­te ver­säumt, gemein­sa­me Geh- und Rad­we­ge ohne Benut­zungs­pflicht für den Rad­ver­kehr zu ermöglichen.