Poli­zei­be­richt Erlan­gen / Land­kreis ERH vom 3.12.2023

Symbolbild Polizei

Poli­zei­in­spek­ti­on Erlangen-Stadt

Ver­kehrs­kon­trol­le deckt meh­re­re Ver­stö­ße auf

Am Sams­tag, den 02.12.2023, gegen 23:15 Uhr, wur­de in der Erlan­ger Innen­stadt ein 18-jäh­ri­ger Auto­fah­rer einer Ver­kehrs­kon­trol­le durch die Poli­zei unterzogen.

Bei der Kon­trol­le fiel den Poli­zei­be­am­ten schnell auf, dass der benutz­te Pkw nicht für die Benut­zung im Stra­ßen­ver­kehr zuge­las­sen war. Zudem war der 18Jährige nicht im Besitz der erfor­der­li­chen Fahr­erlaub­nis. Dem nicht genug konn­ten bei dem Fah­rer auch Auf­fäl­lig­kei­ten fest­ge­stellt wer­den, wel­che auf einen vor­an­ge­gan­ge­nen Dro­gen­kon­sum schlie­ßen ließen.

Gegen den Pkw-Fah­rer wur­de ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren auf­grund der vor­lie­gen­den Straf­ta­ten ein­ge­lei­tet. Wei­ter­hin wur­de bei dem Mann eine Blut­ent­nah­me durch­ge­führt. Abschlie­ßend wur­de die Wei­ter­fahrt mit dem Fahr­zeug unter­bun­den und die­ses durch ein Abschlepp­un­ter­neh­men von der Kon­trollört­lich­keit abgeschleppt.

Poli­zei­in­spek­ti­on Erlangen-Land

- Fehl­an­zei­ge -

Poli­zei­in­spek­ti­on Herzogenaurach

Unfall ohne Füh­rer­schein unter Alko­hol­ein­fluss mit Unfallflucht

Ein 16-jäh­ri­ger hat­te zu Hau­se in Wei­sen­dorf Streit mit sei­ner Freun­din. Im Rah­men des­sen hat er Alko­hol konsumiert.

Im wei­te­ren Ver­lauf nahm er die Fahr­zeug­schlüs­sel sei­ner Mut­ter und setz­te sich ans Steu­er Ihres Pkw. Allei­ne schon auf­grund sei­nes Alters war der 16-Jäh­ri­ge nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis.

Nach­dem er eine Run­de durch Wei­sen­dorf fuhr, ende­te die Fahrt wohl auf­grund von über­mä­ßi­gen Alko­hol­kon­sum und man­geln­der Fahr­pra­xis an einer Grund­stücks­mau­er. An der Grund­stücks­mau­er ent­stand ein nicht uner­heb­li­cher Sach­scha­den. Der von ihm geführ­te Pkw ist ein Totalschaden.

Der 16-Jäh­ri­ge flüch­te­te von der Unfall­stel­le in Rich­tung Wohn­an­schrift, an der er von der Strei­fe und dem Ret­tungs­dienst ange­trof­fen wurde.

Glück­li­cher­wei­se ver­letz­te er sich bei dem Auf­prall nur leicht. Im Kran­ken­haus wur­de im Rah­men der Behand­lung eine Blut­ent­nah­me durchgeführt.

Auf den Jugend­li­chen kom­men nun meh­re­re Anzei­ge zu, wegen denen er sich ver­ant­wor­ten muss.

2 Laden­die­be im Outlet

Am Sams­tag Nach­mit­tag kam es in einem Spor­tout­let in Her­zo­gen­au­rach zu 2 Ladendiebstählen.

Ein 41-jäh­ri­ger ent­wen­de­te Ware im Wert von 165,- Euro. Nach Nen­nung eines Zustel­lungs­be­voll­mäch­tig­ten wur­de er aus dem Poli­zei­ge­wahr­sam entlassen.

Zeit­gleich ent­wen­de­te ein 31-jäh­ri­ger Ware im Wert von 411,- Euro. Die­ser führ­te zudem einen Sei­ten­schnei­der mit sich, wes­halb er sich wegen Dieb­stahl mit Waf­fen ver­ant­wor­ten muss.

Auch die­ser wur­de nach Nen­nung eines Zustel­lungs­be­voll­mäch­tig­ten aus dem Poli­zei­ge­wahr­sam entlassen.

Ein Ver­kehrs­un­fall, 2 Unfallfluchten

Am Frei­tag Abend kam es in Her­zo­gen­au­rach in der Dr.-Daßler-Straße auf Höhe „Am Gründ­la“ zu einem Verkehrsunfall.

Der 22-jäh­ri­ge Mit­tei­ler des Ver­kehrs­un­fal­les teil­te die­sen jedoch erst am Sams­tag Vor­mit­tag bei der Poli­zei­in­spek­ti­on Her­zo­gen­au­rach mit.

Er fuhr mit sei­nem Pkw von der Beet­ho­ven­stra­ße nach links in die Dr.-Daßler-Straße ein. Auf Höhe „Am Gründ­la“ wur­de ihm vom unbe­kann­ten Unfall­ver­ur­sa­cher die Vor­fahrt genom­men, wes­halb er stark brem­sen muss­te. Hier­bei rutsch­te er auf einen gepark­ten Pkw. Der unbe­kann­te Unfall­ver­ur­sa­cher fuhr ohne sei­nen gesetz­li­chen Pflich­ten nach­zu­kom­men wei­ter, wes­halb hier ein Ver­fah­ren wegen Unfall­flucht gegen Unbe­kannt ein­ge­lei­tet wird.

Aber auch der 22-jäh­ri­ge muss sich wegen eines Ver­fah­rens wegen Unfall­flucht ver­ant­wor­ten, nach­dem er als Unfall­be­tei­lig­ter den Ver­kehrs­un­fall erst am Fol­ge­tag meldete.

Poli­zei­in­spek­ti­on Höch­stadt a. d. Aisch

Adels­dorf. Am frü­hen Abend des 02.12.2023 wur­de in Adels­dorf ein 38jähriger Auto­fah­rer einer Ver­kehrs­kon­trol­le unter­zo­gen. Nach­dem bei die­sem deut­lich Alko­hol­ge­ruch fest­ge­stellt wur­de, wur­de ein Alko­test durch­ge­führt, wel­cher posi­tiv aus­fiel. Der Fahr­zeug­füh­rer zeig­te sich wäh­rend der gesam­ten Kon­trol­le unko­ope­ra­tiv und aggres­siv. Nach­dem er zur Dienst­stel­le ver­bracht wer­den soll­te, wei­ger­te er sich, ins Fahr­zeug ein­zu­stei­gen und lei­ste­te Wider­stand. Er wur­de dann von den Beam­ten fixiert und gefes­selt. Wäh­rend des Trans­por­tes belei­dig­te und bedroh­te er die Beam­ten. Der Auto­fah­rer muss nun u.a. mit einer Anzei­ge wegen Trun­ken­heit im Ver­kehr und des Wider­stan­des gegen Voll­streckungs­be­am­te rechnen.