Kreisbauhof ERH erinnert an Verkehrssicherungspflicht von Bäumen

Abgestorbene Bäume in Waldgrundstücken an Kreisstraßen sichern

Bei Streckenkontrollen hat der Kreisbauhof in vielen Waldabschnitten entlang von Kreisstraßen dürre, abgestorbene Bäume festgestellt und mit einem roten Strich gekennzeichnet, deren Standort sich im Fallbereich zur Kreisstraße befindet. Der Kreisbauhof bittet deshalb darum, sämtliche abgestorbene Bäume − besonders die gekennzeichneten − schnellstmöglich zu fällen und den restlichen Bestand auf Standsicherheit zu überprüfen.

Baumbestand prüfen und sichern

Abgestorbene Bäume entlang von Straßen und Wegen stellen eine potenzielle Gefahr für Verkehrsteilnehmer dar. Daher erinnert der Kreisbauhof des Landkreises Erlangen-Höchstadt Grundstücks- und Waldbesitzende an ihre Verkehrssicherungspflicht für Bäume entlang von Straßen sowie Geh- und Radwegen. Eigentümerinnen und Eigentümer haben dafür zu sorgen, dass von diesen Bäumen keine Gefahr für den Verkehr auf der angrenzenden Kreisstraße ausgeht. Sie haften auch bei Schadensersatzansprüchen. Der Baumbestand sollte so angelegt sein, dass er möglichst gegen Windbruch, Windwurf und insbesondere auch gegen Umstürzen gesichert ist.

In besonderen Fällen wie bei unmittelbarer Gefahr sind die Mitarbeiter des Kreisbauhofes angewiesen, Bäume sofort entsprechend zurückzuschneiden oder zu fällen. Für die Fällung der Bäume im Fallbereich der Kreisstraße ist eine verkehrsrechtliche Absicherung erforderlich. Hierbei hilft der Kreisbauhof gerne innerhalb seiner Dienstzeiten und ist für weitere Auskünfte telefonisch unter 09135 / 73701938 erreichbar. Ausführliche Informationen zur Verkehrssicherungspflicht gibt es auf der Landkreis-Homepage unter https://www.erlangen-hoechstadt.de/buergerservice/a-bis-z/verkehrssicherungspflicht/.