Online-Fahr­zeug-Zulas­sung in Bay­ern erfolg­reich gestartet

An- und Abmel­dung von Fahr­zeu­gen seit 1. Sep­tem­ber bequem von zu Hau­se aus möglich

  • Schon mehr als 20.000 digi­ta­le Anträ­ge eingereicht
  • Nahe­zu alle Zulas­sungs­be­hör­den in Bay­ern dabei
  • Vor­tei­le für Bür­ger, Unter­neh­men und Kommunen

Seit 1. Sep­tem­ber steht im Frei­staat ein wei­te­rer digi­ta­ler Ser­vice zur Ver­fü­gung – das i‑Kfz. Damit kön­nen Fahr­zeu­ge ganz ein­fach und bequem online zuge­las­sen, abge­mel­det oder umge­schrie­ben wer­den. Nach zwei Mona­ten haben schon mehr als 20.000 Bür­ge­rin­nen, Bür­ger und Unter­neh­men von die­sem Ange­bot Gebrauch gemacht.

Bay­erns Ver­kehrs­mi­ni­ster Chri­sti­an Bern­rei­ter freut sich, dass das neue Ange­bot so erfolg­reich gestar­tet ist: „Fahr­zeu­ge kön­nen nun ganz bequem von zu Hau­se aus an- und abge­mel­det wer­den. Für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger heißt das, dass sie sich den Weg zur Zulas­sungs­stel­le und die War­te­zeit vor Ort spa­ren kön­nen. Wer den per­sön­li­chen Kon­takt bevor­zugt, kann aber natür­lich auch in Zukunft sei­ne Zulas­sungs­stel­le aufsuchen.“

Bay­erns Digi­tal­mi­ni­ster Dr. Fabi­an Meh­ring erklärt: „Die Digi­ta­li­sie­rung unse­rer baye­ri­schen Ver­wal­tung kommt mit gro­ßen Schrit­ten vor­an. Dass die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger sowie Unter­neh­men ihre Autos jetzt noch ein­fa­cher online anmel­den kön­nen, ist Ergeb­nis unse­rer erfolg­rei­chen res­sort­über­grei­fen­den Zusam­men­ar­beit im Frei­staat. Gemein­sam wol­len wir Bay­ern zum euro­päi­schen Cham­pi­on beim E‑Government machen. Durch klu­ge Digi­ta­li­sie­rung bau­en wir Büro­kra­tie ab und agie­ren als moder­ner, effi­zi­en­ter und bür­ger­freund­li­cher Staat.“

Schon am ersten Tag konn­ten 92 der ins­ge­samt 96 Kreis­ver­wal­tungs­be­hör­den alle Inter­net­vor­gän­ge anbie­ten. Inzwi­schen steht der Ser­vice nahe­zu flä­chen­deckend in Bay­ern zur Ver­fü­gung. Ins­be­son­de­re die auto­ma­tisch durch­ge­führ­ten Außer­be­trieb­set­zun­gen erfreu­en sich gro­ßer Beliebt­heit, da sie ohne Iden­ti­fi­zie­rung genutzt wer­den kön­nen. Alle ande­ren Zulas­sungs­vor­gän­ge set­zen einen neu­en Per­so­nal­aus­weis mit ID-Funk­ti­on oder ein ELSTER-Zer­ti­fi­kat vor­aus. Unter­neh­men haben die Mög­lich­keit, das digi­ta­le Unter­nehms­kon­to zur Iden­ti­fi­zie­rung zu ver­wen­den (mein​-unter​neh​mens​kon​to​.de).

Drin­gend emp­foh­len wird, nur das offi­zi­el­le Online­an­ge­bot der ört­li­chen Zulas­sungs­be­hör­de zu benut­zen. So ent­ste­hen auch nur die Kosten, die die Gebüh­ren­ord­nung für Maß­nah­men im Stra­ßen­ver­kehr zulässt. Bei einer Außer­be­trieb­set­zung sind dies bei­spiels­wei­se 2,70 Euro zuzüg­lich even­tu­el­ler Por­to­ge­büh­ren, wäh­rend pri­va­te Dienst­lei­ster im Inter­net teil­wei­se bis zu 40 Euro für die glei­che Lei­stung verlangen.

Mit dem Pro­jekt i‑Kfz digi­ta­li­siert das Bun­des­mi­ni­ste­ri­um für Digi­ta­les und Ver­kehr (BMDV) stu­fen­wei­se das Fahr­zeug­zu­las­sungs­we­sen in Deutsch­land. Mit dem Inkraft­tre­ten der Neu­fas­sung der Fahr­zeug-Zulas­sungs­ver­ord­nung am 1. Sep­tem­ber 2023 und der damit ein­her­ge­hen­den Umset­zung von i‑Kfz Stu­fe 4 kann das Ver­fah­ren voll­stän­dig auto­ma­ti­siert und ver­ein­facht wer­den. Dafür haben das Baye­ri­sche Staats­mi­ni­ste­ri­um für Digi­ta­les und das Baye­ri­sche Staats­mi­ni­ste­ri­um für Woh­nen, Bau und Ver­kehr den baye­ri­schen Kom­mu­nen eine ein­heit­li­che Soft­ware­lö­sung, umge­setzt durch die Anstalt für kom­mu­na­le Daten­ver­ar­bei­tung in Bay­ern, zur Ver­fü­gung gestellt.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum i‑Kfz sowie die Zugän­ge zu den ein­zel­nen Online-Zulas­sungs­be­hör­den fin­den Sie hier: www​.ikfz​.bay​ern​.de