Haupt­ver­hand­lun­gen am Land­ge­richt Bamberg

Symbolbild Justiz

in der 46. Kalen­der­wo­che 2023 fin­den am Land­ge­richt Bam­berg fol­gen­de (erst­in­stanz­li­che) Haupt­ver­hand­lun­gen in Straf­sa­chen statt:

1. Das Straf­ver­fah­ren gegen den 18-jäh­ri­gen T. wegen Dieb­stahl in 8 Fäl­len und unbe­fug­tem Gebrauch eines Fahr­zeu­ges mit vor­sätz­li­chem Fah­ren ohne Fahr­erlaub­nis in 3 Fäl­len sowie Com­pu­ter­be­trug und uner­laub­tem Ent­fer­nen vom Unfall­ort sowie gefähr­li­cher Kör­per­ver­let­zung und wei­te­rer Delik­te am 20.11.2023, 09:00 Uhr, vor der 1. Jugend­kam­mer (Az. 65 KLs 2109 Js 21486/23).

Dem Ange­klag­ten liegt u.a. zur Last, im Novem­ber 2022 in meh­re­ren Fäl­len aus der Damen­um­klei­de der Haß­berg-Kli­ni­ken in Haß­furt diver­se Gegen­stän­de ohne Berech­ti­gung an sich genom­men zu haben, um die­se für sich zu behalten.

Dar­über hin­aus soll er hier­bei in 3 Fäl­len auch die Pkw-Schlüs­sel von Geschä­dig­ten an sich genom­men und mit den jewei­li­gen Fahr­zeu­gen, ohne im Besitz einer gül­ti­gen Fahr­erlaub­nis zu sein, „Spritz­tou­ren“ unter­nom­men haben, in einem Fall soll es zu einem nicht uner­heb­li­chen Unfall gekom­men sein. Dem Ange­klag­ten wird wei­ter zur Last gelegt, im Sep­tem­ber oder Okto­ber 2022 im Rah­men eines Streits mit sei­ner jün­ge­ren Schwe­ster die­ser ein Kis­sen auf das Gesicht gedrückt zu haben, wodurch sie Atem­not und nicht uner­heb­li­che Schmer­zen erlit­ten haben soll.

Auch soll es zur Ent­wen­dung von Damen­un­ter­wä­sche aus Kel­ler­ab­tei­len im Wohn­an­we­sen des Ange­klag­ten gekom­men sein.

Die Staats­an­walt­schaft geht davon aus, dass der Ange­klag­te bei Bege­hung der Taten trotz der Ein­sicht des Unrechts nur ein­ge­schränkt dazu in der Lage war, nach die­ser Ein­sicht zu han­deln. Sie beab­sich­tigt daher, die Unter­brin­gung des Ange­klag­ten in einem psych­ia­tri­schen Kran­ken­haus zu beantragen.

Fort­set­zungs­ter­min: 27.11.2023

2. Das Straf­ver­fah­ren gegen den 66-jäh­ri­gen F. wegen Ver­ge­wal­ti­gung in Tat­ein­heit mit sexu­el­lem Miss­brauch von Schutz­be­foh­le­nen in 14 Fäl­len sowie dem Besitz kin­der­por­no­gra­phi­sche Inhal­te am 21.11.2023, 09:00 Uhr, vor der 2. Straf­kam­mer (Az. 76 KLs 2110 Js 12386/23).

Den Ange­klag­ten liegt zur Last, von 2020 bis Mit­te 2023 in ins­ge­samt 14 Fäl­len sexu­el­le Hand­lun­gen gegen deren Wil­len an der ihm zur Betreu­ung über­las­se­nen Enke­lin vor­ge­nom­men zu haben, in einem Fall hier­bei auch ein Licht­bild von ihr ange­fer­tigt zu haben, das einen ein­deu­ti­gen por­no­gra­phi­schen Inhalt auf­weist. Die geschä­dig­te Enke­lin soll im Zeit­punkt der Taten zwi­schen 11 und 14 Jah­ren alt gewe­sen sein, die Taten sol­len sich im Wohn­an­we­sen des Ange­klag­ten in Ebels­bach und im Rah­men eines Urlaubs­aus­flu­ges im Juni 2023 in einem Wohn­mo­bil ereig­net haben.

Fort­set­zungs­ter­mi­ne: 06.12.2023, 07.12.2023, 08.12.2023, 12.12.2023, 15.12.2023 und 18.12.2023