Poli­zei­be­richt Land­kreis ERH vom 19.11.2023

Symbolbild Polizei

Poli­zei­in­spek­ti­on Erlangen-Stadt

Ver­kehrs­un­fall­flucht

Am Sams­tag­mit­tag, um 11:35 Uhr, ereig­ne­te sich in Erlan­gen in der Wer­ner­von-Sie­mens-Stra­ße ein Ver­kehrs­un­fall. Eine 27-jäh­ri­ge Frau befuhr mit ihrem Pkw der Mar­ke Citro­en von der Auto­bahn kom­mend die Wer­ner-von-Sie­mens­Stra­ße in öst­li­che Rich­tung und hielt in deren Ver­lauf an einer Kreu­zung an, da die dor­ti­ge Ampel Rot­licht zeig­te. Als die­se Grün­licht zeig­te, woll­te die Fahr­zeug­füh­re­rin anfah­ren. Dar­auf­hin mach­te ihr Pkw einen Satz nach vorne.

Die Fah­re­rin ging davon aus, dass sie den Motor ihres Pkw abge­würgt hat­te und setz­te ihre Fahrt anschlie­ßend fort. Im Nach­gang stell­te sich jedoch her­aus, dass an der Kreu­zung ein Pkw auf ihren Pkw auf­ge­fah­ren war und einen Sach­scha­den von etwa 5000 Euro ver­ur­sacht hat­te. Bei der Anzei­gen­auf­nah­me in der Poli­zei­in­spek­ti­on Erlan­gen-Stadt konn­te die Geschä­dig­te die auf der Wer­ner-von-Sie­mens-Stra­ße befind­li­che Kreu­zung nicht mehr genau benen­nen. Die Poli­zei hat ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren wegen Uner­laub­ten Ent­fer­nen vom Unfall­ort ein­ge­lei­tet. Zeu­gen des Ver­kehrs­un­falls, die Anga­ben zum Ver­kehrs­un­fall­ver­ur­sa­cher machen kön­nen, wer­den gebe­ten sich bei der Poli­zei­in­spek­ti­on Erlan­gen-Stadt, Tele­fon 09131/760–114, zu melden.

Poli­zei­in­spek­ti­on Erlangen-Land

- Fehl­an­zei­ge -

Poli­zei­in­spek­ti­on Herzogenaurach

Es ist fast schon Tradition

Dass sich bevor­zugt an Wochen­en­den Per­so­nen in die bekann­ten Mar­ken­out­lets der Stadt ver­ir­ren, wel­che dem Irr­glau­ben unter­lie­gen, die Waren kön­nen ein­fach so, ohne mone­tä­re Zuwen­dun­gen an die Ver­kaufs­ein­rich­tung, mit­ge­nom­men wer­den. So auch an die­sem Sams­tag, als ein Herr mit einer zum Ver­kauf ste­hen­den Jacke, unter sei­ner eige­nen Jacke, ver­sucht hat, den Kas­sen­be­reich zu pas­sie­ren. Ob die „dop­pel­te Schicht“ dem miss­li­chen Wet­ter geschul­det war, ist nicht über­lie­fert. Fest stand, der Beschul­dig­te muss­te ange­ord­net Sicher­heit in drei­stel­li­ge Höhe lei­sten und wur­de mit einem Haus­ver­bot bis zum Sankt Nim­mer­leins­tag belegt.

Poli­zei­in­spek­ti­on Höch­stadt a. d. Aisch

Alko­ho­li­sier­ter Lkw-Fah­rer am Los­fah­ren gehindert

Grems­dorf – Am frü­hen Mor­gen des 19.11.2023, gegen 04:00 Uhr, teil­te ein Tank­stel­len­mit­ar­bei­ter der Poli­zei Höch­stadt mit, dass ein augen­schein­lich stark alko­ho­li­sier­ter Lkw-Fah­rer wei­ter­hin alko­hol­hal­ti­ge Geträn­ke kau­fen möch­te, um auf sei­nem Niveau zu blei­ben. Ent­spre­chend hat­te der Mit­ar­bei­ter Angst, dass der Berufs­kraft­fah­rer mög­li­cher­wei­se mit sei­nem Lkw los­fah­ren wür­de, um sich ander­wei­tig Kon­sum­gü­ter zu beschaf­fen. Sei­tens der Poli­zei konn­te der Herr, mit über zwei Pro­mil­le, in sei­nem par­ken­den Lkw ange­trof­fen wer­den. Vor­sorg­lich wur­den Gegen­stän­de sicher­ge­stellt, um eine mög­li­che Wei­ter­fahrt von der Park­flä­che zu ver­hin­dern, da sich auch die Beam­ten nicht sicher waren, ob er im Rah­men sei­nes Zustan­des nicht ein­fach auf die Idee kom­men wür­de, los­zu­fah­ren. Sobald der Herr wie­der nüch­tern ist, kann er sei­ne Gegen­stän­de bei der Dienst­stel­le abho­len, um sei­ne zukünf­ti­gen Fahr­ten ord­nungs­ge­mäß durchzuführen.

Zwar kei­nen Ver­kehrs­un­fall ver­ur­sacht, den­noch Anzei­ge und Füh­rer­schein los

Adels­dorf – Am Sams­tag­abend, den 18.11.2023, gegen 22:10 Uhr, wur­de der Poli­zei ein ver­meint­li­cher Ver­kehrs­un­fall, Am Sport­platz in Adels­dorf, mit­ge­teilt, nach­dem im dor­ti­gen Bereich ein Pkw in das Heck eines ande­ren Pkw gefah­ren war.

Letzt­lich konn­te an kei­nem Fahr­zeug ein ent­stan­de­ner Sach­scha­den durch die Beam­ten fest­ge­stellt wer­den, aller­dings fiel ein deut­li­cher Atem­al­ko­hol­ge­ruch bei einem 21 Jah­re alten Fahr­zeug­füh­rer auf, wel­cher nach­weis­lich als Fah­rer an der Kol­li­si­on betei­ligt war.

Ent­spre­chend erfolg­te im wei­te­ren Ver­lauf eine Blut­ent­nah­me in einem Kran­ken­haus, sowie die Sicher­stel­lung sei­nes Füh­rer­schei­nes, wes­we­gen er zum gegen­wär­ti­gen Zeit­punkt nicht mehr berech­tigt ist, ein fahr­erlaub­nis­pflich­ti­ges Fahr­zeug in Deutsch­land zu füh­ren. Eine Anzei­ge wegen der im Raum ste­hen­den Trun­ken­heit im Ver­kehr erhielt der jun­ge Erwach­se­ne noch mit dazu.

Mes­ser dabei, wel­ches nicht hät­te mit­ge­führt wer­den dürfen

Hem­ho­fen – Am Sams­tag, den 18.11.2023, wur­de ein Pkw zur Mit­tags­zeit durch Beam­te der Poli­zei Höch­stadt einer all­ge­mei­nen Ver­kehrs­kon­trol­le auf der B470, Höhe Hem­ho­fen, unterzogen.

Hier­bei konn­te kein ver­kehrs­recht­lich rele­van­tes Fehl­ver­hal­ten fest­ge­stellt wer­den, aller­dings gab der Fah­rer eigen­stän­dig an, dass er ein Mes­ser in sei­ner Hosen­ta­sche hät­te. Bei genaue­rer Inau­gen­schein­nah­me stell­te sich her­aus, dass es sich um ein klas­si­sches Ein­hand­mes­ser han­del­te, wel­ches prin­zi­pi­ell nur in einem ver­schlos­se­nen Behält­nis trans­por­tiert oder mit berech­tig­tem Inter­es­se, etwa im Rah­men der Berufs­aus­übung, mit­ge­führt wer­den darf. Bei­des war beim Fah­rer nicht gege­ben, wes­we­gen das Ein­hand­mes­ser sicher­ge­stellt wur­de und der Fah­rer auf­grund des began­ge­nen Füh­rungs­ver­bo­tes eine Anzei­ge erhielt.

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