Poli­zei­be­richt Hoch­fran­ken vom 19.11.2023

Symbolbild Polizei

Poli­zei­in­spek­ti­on Coburg

Pkw-Fah­rer unter Alkoholeinfluss

STADT­GE­BIET COBURG. Am Sonn­tag­mor­gen, gegen 04:15 Uhr, führ­ten Poli­zei­be­am­te der Poli­zei­in­spek­ti­on Coburg in der Rodach­er Stra­ße eine Über­prü­fung der Ver­kehrs­tüch­tig­keit bei einem 18-jäh­ri­gen Citro­en-Fah­rer durch. Der jun­ge Mann aus Neu­ses fiel zuvor der Strei­fe auf, da er den Pkw bei Dun­kel­heit ohne ein­ge­schal­te­te Beleuch­tung fuhr. Der Fah­rer roch stark nach Alko­hol. Ein Atem­al­ko­hol­test ergab fast 1,5 Pro­mil­le. Es folg­te die Unter­bin­dung der Wei­ter­fahrt, eine Blut­ent­nah­me im Kran­ken­haus und eine Sicher­stel­lung des Füh­rer­scheins. Gegen denn betrun­ke­nen Kraft­fahr­zeug­füh­rer wur­de eine Straf­an­zei­ge wegen Trun­ken­heit im Stra­ßen­ver­kehr angefertigt.

Poli­zei­in­spek­ti­on Kronach

Kör­per­ver­let­zung

Kro­nach – Zwi­schen zwei Per­so­nen­grup­pen kam es am frü­hen Sonn­tag­mor­gen gegen 00:20 Uhr im Bereich des Mari­en­platz zunächst zu einer ver­ba­len Strei­tig­keit. Nach der­zei­ti­gem Kennt­nis­stand ereig­ne­te sich in Fol­ge des Streit­ge­sprächs zumin­dest eine wech­sel­sei­ti­ge Kör­per­ver­let­zung zwi­schen einem 27-Jäh­ri­gen und einer 22-Jäh­ri­gen. Bei­de erlit­ten hier­bei leich­te Verletzungen.

Auf­grund der teils erheb­li­chen Alko­ho­li­sie­rung der betei­lig­ten Per­so­nen gestal­te­te sich die Sach­ver­halts­auf­nah­me schwie­rig. Etwa­ige Zeu­gen des Vor­falls wer­den gebe­ten, sich bei der Poli­zei­in­spek­ti­on Kro­nach unter der 09261/5030 zu melden.

Ver­kehrs­in­sel übersehen

Kro­nach – Ein 68-jäh­ri­ger Fahr­zeug­füh­rer aus dem Land­kreis über­sah am ver­gan­ge­nen Sams­tag gegen 18:30 Uhr eine Ver­kehrs­in­sel in der Bam­ber­ger Stra­ße. Nach­dem er unge­bremst über die Ver­kehrs­in­sel fuhr und die dort befind­li­chen Ver­kehrs­zei­chen demo­lier­te, konn­ten wei­te­re Fahr­zeug­füh­rer den auf der Fahr­bahn befind­li­chen Trüm­mer­tei­len nicht aus­wei­chen. Der Gesamt­sach­scha­den an den drei betei­lig­ten Unfall­fahr­zeu­gen wird auf min­de­stens 10.000 Euro geschätzt.

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