„450 oder 730 Inte­grier­te kli­ni­sche Not­fall­zen­tren sind Not­stand für länd­li­che Regionen“

Die Akti­ons­grup­pe „Schluss mit Kli­nik­ster­ben in Bay­ern“ ist tief besorgt über den Vor­schlag von Bun­des­ge­sund­heits­mi­ni­ster Karl Lau­ter­bachs Regie­rungs­kom­mis­si­on, in Deutsch­land ins­ge­samt 450 Inte­grier­te Not­fall­zen­tren (INZ) an Kran­ken­häu­sern ein­zu­rich­ten. 1

Im Jahr 2022, als die Regie­rungs­kom­mis­si­on eine Glie­de­rung der Kran­ken­haus­land­schaf­ten in Level 3, 2, und 1n ana­log der gestuf­ten Not­fall­ver­sor­gung vor­schlug, ver­zeich­ne­ten wir etwa 1.077 deut­sche Kran­ken­häu­ser mit gestuf­ter Not­fall­ver­sor­gung. Die­se auf 450 Inte­grier­te Not­fall­zen­tren, bestehend aus Not­fall­ver­sor­gung und Bereit­schafts­pra­xis zu redu­zie­ren, ist ein Kahl­schlag unge­ahn­ten Ausmaßes.

Klaus Emme­rich aus Him­mel­kron, Kli­nik­vor­stand i.R.: „450 Inte­grier­te Not­fall­zen­tren ent­sprä­chen in etwa allen Schwer­punkt­kran­ken­häu­sern, Maxi­mal­ver­sor­gungs­kran­ken­häu­sern und Uni­ver­si­täts­kli­ni­ken. Kran­ken­häu­ser der Grund- und Regel­ver­sor­gung wären ana­log der vier­ten Emp­feh­lung der Regie­rungs­kom­mis­si­on für eine moder­ne und bedarfs­ge­rech­te Kran­ken­haus­ver­sor­gung voll­stän­dig vom Ange­bot Inte­grier­ter Not­fall­zen­tren aus­ge­schlos­sen.“ 2

Die Akti­ons­grup­pe Schluss mit Kli­nik­ster­ben in Bay­ern ver­weist auf Berech­nun­gen des GKV-Spit­zen­ver­bands, nach der in die­sem Fall „… 12 Mil­lio­nen Men­schen (15 Pro­zent der Bevöl­ke­rung) län­ger als 30 Minu­ten fah­ren müss­ten, um das näch­ste INZ zu errei­chen.“ 3 Fahr­zei­ten von mehr als 30 Minu­ten zu einem All­ge­mein­kran­ken­haus ein­schließ­lich Not­fall­ver­sor­gung gel­ten nach aner­kann­ten Stan­dards, die das Kom­mis­si­ons­mit­glied Prof. Dr. Boris Augurz­ky 2014 erst­mals in der Stu­die Kran­ken­haus­pla­nung 2.0 vor­schlug, als unzu­rei­chend und bei eska­lie­ren­den Krank­heits­ver­läu­fen als lebens­be­dro­hend. 4

Fahr­zei­ten von mehr als 30 Fahr­zeit­mi­nu­ten zu einer Bereit­schafts­pra­xis sind nach Auf­fas­sung der Akti­ons­grup­pe Schluss mit Kli­nik­ster­ben in Bay­ern eben­falls nicht zumut­bar. Umso unver­ständ­li­cher ist der neue Vor­schlag der Regie­rungs­kom­mis­si­on mit nur noch 450 Inte­grier­ten Not­fall­zen­tren. Damit wür­den Inte­grier­te Not­fall­zen­tren auf Bal­lungs­zen­tren mit Groß­kli­ni­ken kon­zen­triert. Dies ist ein kla­rer Anschlag auf eine gleich­be­rech­tig­te kli­ni­sche Not­fall­ver­sor­gung und auch ein Anschlag auf die Bereit­schafts­dien­ste in länd­li­chen Regionen.

Die Akti­ons­grup­pe Schluss mit Kli­nik­ster­ben in Bay­ern sieht in einer bun­des­wei­ten Regu­lie­rung Inte­grier­ter Not­fall­zen­tren einen Ein­griff in die Hoheit der Bun­des­län­der zur Kran­ken­haus­pla­nung. Sie for­dert die baye­ri­sche Gesund­heits­mi­ni­ste­rin Judith Ger­lach sowie den baye­ri­schen Mini­ster­prä­si­dent Dr. Mar­kus Söder auf, sich die­sen Bestre­bun­gen im Bun­des­rat zu widersetzen.

Der Gegen­vor­schlag unse­rer Akti­ons­grup­pe wäre, alle Kran­ken­häu­ser der Not­fall­stu­fe 1 bis 3 mit einem Inte­grier­ten Not­fall­zen­trum ein­schließ­lich Bereit­schafts­pra­xis aus­zu­stat­ten. Die Ärz­te der Bereit­schafts­pra­xis wür­den von Kas­sen­ärz­ten besetzt, in Not­fäl­len auch von Ärz­ten der Kran­ken­häu­ser. Dies wür­de die Bereit­schafts­dien­ste in Zei­ten des Arzt­man­gels flä­chen­deckend auf siche­re Bei­ne stellen.