Bam­ber­ger Jugend­li­che lösen poli­zei­li­chen Groß­ein­satz aus

Symbolbild Polizei

Am Frei­tag­nach­mit­tag wur­den gegen 15:15 Uhr drei männ­li­che Per­so­nen mit­ge­teilt wel­che sich ver­däch­tig in der Nähe einer Tank­stel­le in der Cobur­ger Stra­ße auf­hiel­ten. Laut Mit­tei­ler wäre einer der jun­gen Män­ner mit einer Schuss­waf­fe bewaff­net und wür­de eine Sturm­hau­be auf­setz­ten. Sofort fuh­ren meh­re­re Strei­fen der PI Bam­berg-Stadt und PI Bam­berg-Land die Ört­lich­keit an. Die Cobur­ger Stra­ße wur­de kurz­zei­tig aus Sicher­heits­grün­den gesperrt.

Die drei Per­so­nen konn­ten kurz dar­auf gestellt und fest­ge­nom­men wer­den. Bei einem der drei Jugend­li­chen konn­te schließ­lich eine Kurz­waf­fe im Hosen­bund fest­ge­stellt wer­den. Es han­del­te sich um eine Luft­druck­waf­fe mit „F im Fünf­eck“, von der Ener­gie ver­gleich­bar mit einem Luft­ge­wehr. Pol. Ermitt­lung ergab, dass die Jugend­li­chen nie­man­den bedroht haben, auch wur­de die Tank­stel­le nicht mit Waf­fe und Sturm­hau­be betre­ten. Den 16‑, 19- und 18-Jäh­ri­gen Jugend­li­chen war offen­sicht­lich nicht bewusst wel­chen Ein­satz sie mit ihrem Ver­hal­ten aus­lö­sen wür­den. Die Jugend­li­chen wur­den an die Eltern über­ge­ben. Für das Füh­ren die­ser Waf­fe (Erlaub­nis­frei­er Besitz ab 18-Jah­ren) außer­halb befrie­de­ten Besitz­tums wäre jedoch ein Waf­fen­schein erfor­der­lich gewe­sen. Gegen den Eigen­tü­mer der Waf­fe und den 16-Jäh­ri­gen, der die­se führ­te, wur­de ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren wegen einem Ver­stoß nach dem Waf­fen­ge­setz eingeleitet.