Haupt­ver­hand­lun­gen am Land­ge­richt Bamberg

Symbolbild Justiz

In der 42. Kalen­der­wo­che 2023 fin­den am Land­ge­richt Bam­berg fol­gen­de (erst­in­stanz­li­che) Haupt­ver­hand­lun­gen in Straf­sa­chen statt:

1. Das Straf­ver­fah­ren gegen den 28-jäh­ri­gen H. wegen uner­laub­tem Han­del­trei­ben mit Betäu­bungs­mit­teln in nicht gerin­ger Men­ge in 31 Fäl­len sowie Han­del­trei­ben mit Betäu­bungs­mit­teln am 16.10.2023, 9:00 Uhr, vor der 3. Straf­kam­mer (Az. 33 KLs 2101 Js 17312/22).

Dem Ange­klag­ten liegt zur Last, im Zeit­raum von Janu­ar 2020 bis zum 27.02.2023 in Bam­berg einen schwung­haf­ten Han­del mit Betäu­bungs­mit­teln, unter ande­rem mit Metam­phet­amin, Koka­in und Mari­hua­na, betrie­ben zu haben. Hier­durch soll dem Ange­klag­ten bei ins­ge­samt 32 Ver­kaufs­vor­gän­gen ein Gewinn von rund 147.000 € ent­stan­den sein.

Fort­set­zungs­ter­min: 23.10.2023

2. Das Straf­ver­fah­ren gegen den 25 jäh­ri­gen A. wegen gewerbs- und ban­den­mä­ßi­gen Betrugs in 123 Fäl­len am 16.10.2023, 09:30 Uhr, vor der 4. Straf­kam­mer (Az. 46 KLs 750 Js 709/22).

Dem Ange­klag­ten liegt zur Last, zunächst als sog. Con­ver­si­on Agent und spä­ter als sog. Reten­ti­on Agent in einem von einer grö­ße­ren Täter­grup­pie­rung betrie­be­nen Call­cen­ter in Sofia (Bul­ga­ri­en) aus einer Viel­zahl von Per­so­nen aus dem deutsch­spra­chi­gen Raum in Zusam­men­hang mit meh­re­ren Tra­ding-Platt­for­men vor­ge­spie­gelt zu haben, dass sie durch Ein­zah­lung von Gel­dern und anschlie­ßen­dem Han­del mit ver­schie­de­nen Finanz­pro­duk­ten Gewin­ne erzie­len können.

Dabei soll eine Inve­sti­ti­on oder ein Vor­hal­ten von Anle­ger­gel­dern zur Rück­zah­lung bzw. zur Gewinn­aus­schüt­tung durch die Täter­grup­pie­rung nicht statt­ge­fun­den haben, son­dern von Anfang an geplant gewe­sen sein, die über­wie­se­nen Geld­be­trä­ge für sich zu vereinnahmen.

Im Zeit­raum April 2020 bis Juli 2021 soll der Ange­klag­te im Zusam­men­hang mit ver­schie­de­nen Tra­ding-Platt­for­men bei div. Kun­den einen Gesamt­scha­den in Höhe von über 2 Mil­lio­nen Euro ver­ur­sacht haben.

Das Ermitt­lungs­ver­fah­ren wur­de von der Gene­ral­staats­an­walt­schaft Bam­berg – Zen­tral­stel­le Cyber­crime Bay­ern geführt.

Fort­set­zungs­ter­min: 27.10.2023

3. Das Straf­ver­fah­ren gegen den 23-jäh­ri­gen K. wegen dem Betrei­ben kri­mi­nel­ler Han­dels­platt­for­men im Inter­net in Tat­mehr­heit mit der Ver­ab­re­dung zum ban­den­mä­ßi­gen uner­laub­ten Han­del­trei­ben mit Betäu­bungs­mit­teln in nicht gerin­ger Men­ge und ban­den­mä­ßi­gen uner­laub­ten Han­del­trei­ben mit Betäu­bungs­mit­teln in nicht gerin­ger Men­ge in Tat­ein­heit mit einem Ver­stoß gegen das Arz­nei­mit­tel­ge­setz am 20.10.2023, 9:30 Uhr, vor der 4. Straf­kam­mer (Az. 45 KLs 640 Js 3283/22).

Dem zum Tat­zeit­punkt in Lands­hut wohn­haf­ten Ange­klag­ten liegt zum einen zur Last, im Zeit­raum vom 01.10.2021 bis zum 16.03.2022 ein Dark­net-Forum mit dem Namen „Deutsch­land im Deep Web 3“ betrie­ben zu haben. In die­sem Forum soll ein pro­fes­sio­nell orga­ni­sier­ter Ver­kaufs­be­reich, der als „Markt­platz“ bezeich­net wur­de, vor­han­den gewe­sen sein, in dem Ver­käu­fer, soge­nann­te Ven­do­ren, Betäu­bungs­mit­tel und ver­schrei­bungs­pflich­ti­ge Medi­ka­men­te in erheb­li­chem Umfang ange­bo­ten und ver­kauft haben sollen.

Zum ande­ren wird dem Ange­klag­ten zur Last gelegt, sich am 22.09.2021 mit den inso­weit bereits rechts­kräf­tig Ver­ur­teil­ten (Land­ge­richt Bam­berg, Akten­zei­chen 33 KLs 630 Js 5112/21) F. und R. dahin­ge­hend ver­ab­re­det zu haben, gemein­sam arbeits­tei­lig einen Dark­net-Web­shop zum Ver­kauf von Betäu­bungs­mit­teln zu betrei­ben, um hier­durch ihren Lebens­un­ter­halt zu sichern. Dem Ange­klag­ten soll hier­bei die Auf­ga­be zuge­kom­men sein, die­sen Shop zu erstel­len und zu admi­ni­strie­ren. Um die Zeit bis zur Erstel­lung die­ses Shops zu über­brücken, soll der Ange­klag­te gemein­sam mit F. und R. im Zeit­raum vom 14.10.2021 bis zum 15.01.2022 unter der Web­site www​.dqh​dinc​.to im Clear­net einen Web­shop betrie­ben haben, über wel­chen durch sie eben­falls Betäu­bungs­mit­tel und ver­schrei­bungs­pflich­ti­ge Medi­ka­men­te ver­trie­ben wor­den sein sol­len. Mit dem Ver­kauf soll ein Gesamt­um­satz in Höhe von rund 100.000,00 € erzielt wor­den sein.

Das Ermitt­lungs­ver­fah­ren wur­de von der Gene­ral­staats­an­walt­schaft Bam­berg – Zen­tral­stel­le Cyber­crime Bay­ern geführt.

Fort­set­zungs­ter­mi­ne: 10.11.2023, 21.11.2023, 08.12.2023, 15.12.2023, 22.12.2023 und 12.01.2024


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