Poli­zei­be­richt Erlan­gen / ERH vom 24.09.2023

Symbolbild Polizei

Poli­zei­in­spek­ti­on Erlangen-Stadt

Schwe­rer räu­be­ri­scher Ladendiebstahl

Am Sams­tag­mit­tag kam es in Erlan­gen zu einem schwe­ren räu­be­ri­schen Laden­dieb­stahl. In einem Geträn­ke­markt hat­te ein 36-jäh­ri­ger Mann aus Strau­bing zehn Fla­schen Alko­hol (Whis­ky und Wod­ka) mit einem Gesamt­wert von 230 Euro in sei­nen mit­ge­führ­ten Ruck­sack gesteckt. Das auf­merk­sa­me Ver­kaufs­per­so­nal hat­te den Laden­dieb­stahl jedoch bemerkt. Als der Dieb den Geträn­ke­markt ohne die Bezah­lung der Ware ver­lies, wur­de er vom Ver­kaufs­per­so­nal ange­spro­chen. Dar­auf­hin ver­such­te er zu flüch­ten und wehr­te sich hef­tig gegen sei­ne Fest­hal­tung. Hier­bei ver­pass­te er einer Per­son einen Faust­schlag ins Gesicht und zer­riss das getra­ge­ne T‑Shirt einer wei­te­ren Person.

Die alar­mier­te Poli­zei­strei­fe nahm den Täter vor­läu­fig fest. Bei der Durch­su­chung sei­nes Ruck­sacks wur­de von den Poli­zei­be­am­ten das Die­bes­gut und ein zugriff­be­rei­tes Mes­ser auf­ge­fun­den. Es besteht zudem der Ver­dacht, dass der Mann in den zurück­lie­gen­den Tagen in dem Geträn­ke­markt bereits zwei­mal einen Laden­dieb­stahl began­gen hat­te. Die von der Poli­zei ver­stän­dig­te Staats­an­walt­schaft Nürn­berg-Fürth stell­te gegen den Laden­dieb einen Haft­an­trag wegen schwe­ren räu­be­ri­schen Laden­dieb­stahls, vor­sätz­li­cher Kör­per­ver­let­zung und Sach­be­schä­di­gung. Der Täter wird von der Poli­zei im Lau­fe des Sonn­tags beim Amts­ge­richt Erlan­gen zur Ent­schei­dung über den von der Staats­an­walt­schaft gestell­ten Haft­an­trag vorgeführt.

Poli­zei­in­spek­ti­on Her­zo­gen­au­rach und Höch­stadt a.d.Aisch

- Fehl­an­zei­ge -

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