Bam­berg: Mit­ein­an­der im Hauptsmoorwald

Dieses Hinweisschild regelt das Miteinander von Spaziergänger:innen und Golfspieler:innen auf dem Gelände des Golfclubs Hauptsmoorwald Bamberg. Foto: Golfclub

Die­ses Hin­weis­schild regelt das Mit­ein­an­der von Spaziergänger:innen und Golfspieler:innen auf dem Gelän­de des Golf­clubs Haupts­moor­wald Bam­berg. Foto: Golfclub

Das Gelän­de des Golf­clubs im Haupts­moor­wald ist eine klei­ne Oase im Bam­ber­ger Stadt­ge­biet. Es soll sowohl dem Sport als auch der Nah­erho­lung der Bürger:innen die­nen. Das funk­tio­niert vor allem dann gut, wenn sich alle Men­schen, die den Bereich nut­zen, mit gegen­sei­ti­gem Ver­ständ­nis und Rück­sicht begeg­nen. Dar­an erin­nert die Stadt Bam­berg, die das Gelän­de nach dem Abzug der US-Army von der Bun­des­an­stalt für Immo­bi­li­en­auf­ga­ben (BImA) gekauft und eine Nut­zungs­ver­ein­ba­rung mit dem Golf­club Haupts­moor­wald Bam­berg abge­schlos­sen hat.

Neben Sportler:innen sind in die­sem Bereich eben­so Spaziergänger:innen will­kom­men. Auch Hun­de kön­nen auf den für die Öffent­lich­keit vor­ge­se­he­nen Wegen aus­ge­führt wer­den. Es wird von der Stadt Bam­berg in die­sem Zusam­men­hang dar­auf hin­ge­wie­sen, dass Vier­bei­ner nicht die als Spiel­flä­chen ange­leg­ten Grün­be­rei­che betre­ten und den Golf­be­trieb stö­ren dür­fen. Es ver­steht sich von selbst, dass die Besitzer:innen beson­ders dar­auf zu ach­ten haben, dass ihre Hun­de hier nicht ihre Not­durft ver­rich­ten. Dies ist auch im Inter­es­se der Nicht-Golfspieler:innen, schließ­lich kann ein flie­gen­der Golf­ball schwer­wie­gen­de Schä­den ver­ur­sa­chen, wenn er Men­schen oder Tie­re trifft. Der Golf­club Haupts­moor­wald Bam­berg ist auf Grund der Nut­zungs­ver­ein­ba­rung berech­tigt, auf die­se Vor­ga­ben hin­zu­wei­sen und gegen ent­spre­chen­de Ver­stö­ße vorzugehen.

Daher der Appell an Sportler:innen und Spaziergänger:innen gegen­sei­tig auf die Belan­ge des ande­ren Rück­sicht zu neh­men. Die Flä­che bie­tet viel Platz für alle.