Land­kreis Wun­sie­del berät zur Bar­rie­re­frei­heit – noch gibt es staat­li­che Zuschüsse

Symbolfoto: Engin Akyurt (Pixabay)
Symbolfoto: Engin Akyurt (Pixabay)

Alters­ge­recht umbau­en mit geschenk­tem Geld vom Staat: 

KfW För­der­pro­gramm zur Bar­rie­re­frei­heit ist wie­der angelaufen

So lan­ge wie mög­lich in den eige­nen vier Wän­den blei­ben – das wün­schen sich vie­le Men­schen. Doch wenn die Trep­pe Angst macht, die Tür für den Rol­la­tor zu schmal ist und das Auf­ste­hen aus der Bade­wan­ne schwer­fällt, wird der All­tag beschwer­lich oder sogar gefähr­lich. Die staat­li­che För­der­bank KfW bie­tet der­zeit neben zins­gün­sti­gen Kre­di­ten auch Zuschüs­se zu den Bau­ko­sten an. Im Pro­gramm 455‑B „Alters­ge­recht Umbau­en“ ste­hen im Jahr 2023 75 Mil­lio­nen Euro für bar­rie­re­redu­zie­ren­de Maß­nah­men zur Ver­fü­gung. Anträ­ge hier­für kön­nen ab sofort wie­der online im KfW-För­der­por­tal gestellt werden.

Das KfW-Pro­gramm 455‑B för­dert ein­ma­lig Umbau­maß­nah­men, die das selbst­stän­di­ge Woh­nen in den eige­nen vier Wän­den oder in der Miet­woh­nung kom­for­ta­bler und siche­rer machen. Auch wer bar­rie­re­frei­es Wohn­ei­gen­tum erwirbt, wird geför­dert, wenn die Umbau­maß­nah­men im Kauf­ver­trag aus­drück­lich ver­ein­bart sind. Dar­über hin­aus bie­tet das Pro­gramm KfW 455‑B die Mög­lich­keit, vor­aus­schau­end zu han­deln. Das heißt, bevor ein Unfall, eine Krank­heit oder eine Mobi­li­täts­ein­schrän­kung ein­ge­tre­ten ist, kön­nen die Mit­tel alters­un­ab­hän­gig abge­ru­fen wer­den, zum Bei­spiel auch von jun­gen Men­schen. Typi­sche Moder­ni­sie­rungs­maß­nah­men sind der Ein­bau einer boden­glei­chen Dusche, die Besei­ti­gung von Tür­schwel­len oder der Ein­bau von Aufzügen.

Die För­de­rung steht nur Pri­vat­per­so­nen zur Ver­fü­gung. Vor­aus­set­zung ist, dass Sie Eigen­tü­mer eines Ein- oder Zwei­fa­mi­li­en­hau­ses (mit maxi­mal zwei Wohn­ein­hei­ten) sind oder eine umge­bau­te Immo­bi­lie erwer­ben. Auch Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten und sogar Mie­ter kön­nen die För­de­rung erhal­ten. Letz­te­re müs­sen dann mit ihrem Ver­mie­ter eine Moder­ni­sie­rungs­ver­ein­ba­rung abschlie­ßen. Wer den Zuschuss KfW 455‑B erhal­ten möch­te, muss sei­ne Inve­sti­ti­ons­be­reit­schaft nach­wei­sen. Der Min­dest­zu­schuss beträgt daher 2.000 Euro, der Höchst­zu­schuss 25.000 Euro. Der Zuschuss bei KfW 455‑B beträgt 10 % der för­der­fä­hi­gen Kosten, also 200 Euro bis maxi­mal 2.500 Euro für Ein­zel­maß­nah­men zur Bar­rie­re­redu­zie­rung. Wird der Stan­dard „Alters­ge­rech­tes Haus“ erreicht, beträgt der Zuschuss 12,5 %, also maxi­mal 6.250 Euro.

Wer einen KfW-Zuschuss bean­tra­gen möch­te, soll­te außer­dem Fol­gen­des beachten:
Las­sen Sie sich im Land­rats­amt Wun­sie­del i. Fich­tel­ge­bir­ge über geeig­ne­te Maß­nah­men zur Bar­rie­re­redu­zie­rung und mög­li­che Umbau­maß­nah­men in Ihrer Woh­nung bera­ten von:

Bera­tungs­stel­le Barrierefreiheit

Herr Roland Ste­ger (Dipl.-Ing.(FH), Architekt)

Tel.: 089 139880–80 (Anmel­dung zu den kosten­frei­en Bera­tungs­ter­mi­nen, die ein­mal im Monat im Land­rats­amt Wun­sie­del stattfinden)

E‑Mail: info@​beratungsstelle-​barrierefreiheit.​de