Hofer Abkoch­ge­bot gilt nur noch für die Niederzone

symbolbild wasserkocher

Nach­dem Stadt­wer­ke und Gesund­heits­amt Hof am Mitt­woch ein Abkoch­ge­bot für Trink­was­ser erlas­sen haben, lie­gen nun wei­te­re Labor­wer­te vor. Bei den neue­sten Pro­ben­ent­nah­men konn­ten kei­ne Kei­me mehr nach­ge­wie­sen werden.

Das Copyright an der Hintergrundkarte hat die Bayerische Vermessungsverwaltung. Die Karte kann aufder Homepage der Stadtwerke unter www.stadtwerke-hof.de eingesehen und gezoomt werden.

© Baye­ri­sche Ver­mes­sungs-Ver­wal­tung. Die Kar­te kann unter www​.stadt​wer​ke​-hof​.de ein­ge­se­hen und gezoomt werden.

Die wei­ter­ge­hen­den Kon­troll­un­ter­su­chun­gen haben erge­ben, dass sich die mut­maß­li­che Kon­ta­mi­na­ti­on ledig­lich auf die Nie­der­zo­ne bezieht. Des­halb kön­nen wir das Abkoch­ge­bot für die Hoch­zo­ne ab sofort auf­he­ben. Für die Nie­der­zo­ne in Hof (inklu­si­ve Döhlau/​Erlalohe) gilt das Abkoch­ge­bot wei­ter­hin. Wie bereits mitt­geilt, kann das Abkoch­ge­bot hier erst auf­ge­ho­ben wer­den, wenn die Labor­wer­te an drei Tagen in Fol­ge unauf­fäl­lig waren.

QR-Code Niederzone

QR-Code Nie­der­zo­ne

In der Hoch­zo­ne sowie in den Ködit­zer Orts­tei­len Brun­nen­thal und Neu­kö­ditz kann das Trink­was­ser wie­der in gewohn­ter Wei­se ver­wen­det wer­den. Ob man im Bereich der Hoch- oder Nie­der­zo­ne wohnt, kann der bei­gefüg­ten Kar­te ent­nom­men wer­den. Inner­halb des rot mar­kier­ten Bereichs (=Nie­der­zo­ne) gilt das Abkoch­ge­bot weiterhin.

Wer im Grenz­be­reich wohnt oder sich unsi­cher ist, dem emp­feh­len wir, das Trink­was­ser vor­sorg­lich wei­ter­hin abzu­ko­chen, bis das Abkoch­ge­bot voll­stän­dig auf­ge­ho­ben wird.

Mit neben­ste­hen­dem QR-Code kön­nen Sie die Kar­te digi­tal auf­ru­fen und zoomen.