A70, Umbau der Bau­stel­len­ver­kehrs­füh­rung an der Anschluss­stel­le Thur­n­au-Ost und Inbe­trieb­nah­me der fer­tig­ge­stell­ten Rich­tungs­fahr­bahn Bayreuth

autobahn-nordbayern-logo

Auf dem Bau­stel­len­strecken­ab­schnitt der A70 zwi­schen den Anschluss­stel­len Thur­n­au-West und Kulmbach/​Neudrossenfeld erfolgt bis zum Sonn­tag, den 13.08.2023, die Ver­le­gung der Ver­kehrs­füh­rung in Rich­tung Bay­reuth auf die fer­tig­ge­stell­te Rich­tungs­fahr­bahn Bay­reuth der Neu­bau­tra­sse. Damit ver­bun­den ist auch die Inbe­trieb­nah­me der eben­falls fer­tig­ge­stell­ten Ein- und Aus­fahrts­ram­pen der Anschluss­stel­le Thur­n­au-Ost in Rich­tung Bayreuth.

Die Quer­ver­bin­dung der Staats­stra­ße St 2189 über die Auto­bahn unmit­tel­bar im Auto­bahn­an­schluss­stel­len­be­reich wird für den Gesamt­ver­kehr gesperrt.

Nach­dem bereits im ver­gan­ge­nen Okto­ber die Rich­tungs­fahr­bahn Bam­berg der Neu­bau­tra­sse der A70 fer­tig­stellt und für den Ver­kehr frei gege­ben wur­de, konn­ten jetzt auch die Arbei­ten für die Rich­tungs­fahr­bahn Bay­reuth und den Aus- und Ein­fahrts­ä­sten der Anschluss­stel­le Thur­n­au-Ost so weit abge­schlos­sen wer­den, dass die Fahr­bah­nen für den Ver­kehr frei gege­ben wer­den können.

Noch aus­zu­füh­ren sind Arbei­ten am Mit­tel­strei­fen der A70, an der Auto­bahn-Anschluss­stel­le sowie an den Staats­stra­ßen­ab­schnit­ten, die durch die Bau­maß­nah­me betrof­fen waren. Dazu gehört ins­be­son­de­re die end­gül­ti­ge Fer­tig­stel­lung der Ver­bin­dung zwi­schen den bei­den Kreis­ver­keh­ren in der Anschlussstelle.

Für den Ver­kehr auf der Auto­bahn bleibt es zunächst dabei, dass auf der Neu­bau­tra­sse jeweils nur eine Fahr­spur für bei­de Fahr­rich­tun­gen zur Ver­fü­gung steht. Die Fahr­spu­ren lie­gen jetzt aller­dings getrennt zuein­an­der auf den jewei­li­gen Rich­tungs­fahr­bah­nen und ver­fü­gen über Standstreifen.

Für den Anschluss­stel­len­ver­kehr blei­ben alle Fahr­be­zie­hun­gen ein­schließ­lich der Anbin­dun­gen der Staats‑, Kreis- und Orts­stra­ßen offen.

Es muss ledig­lich für ca. 6 Wochen die Quer­ver­bin­dung inner­halb der Anschluss­stel­le über die BAB-Tras­se zwi­schen den bei­den Kreis­ver­keh­ren für den Gesamt­ver­kehr gesperrt werden.

Die Umlei­tung erfolgt in bei­de Rich­tun­gen über die Staats­stra­ße St2189 (Bayreuth–Thurnau), über die Kreis­stra­ße KU 17 (Thur­n­au-Lim­mers­dorf) und über die Erschlie­ßungs­stra­ße „Am alten Sägewerk“.

Die Anschluss­stel­le Thur­n­au-West ist von Bau­stel­len­ver­kehrs­füh­run­gen nicht betroffen.

Details zum Pro­jekt fin­den Sie hier: https://​www​.auto​bahn​.de/​d​i​e​-​a​u​t​o​b​a​h​n​/​p​r​o​j​e​k​t​e​/​d​e​t​a​i​l​/​v​e​r​l​e​g​u​n​g​-​d​e​r​-​f​a​h​r​b​a​h​n​-​a​u​s​-​e​i​n​e​m​-​r​u​t​s​c​h​h​a​n​g​b​e​r​e​i​c​h​-​b​e​i​-​t​h​u​r​nau