Was­ser-Abkoch­ge­bot für Hofer Stadtgebiet

symbolbild wasserkocher

Stadt­wer­ke Hof emp­feh­len Lei­tungs­was­ser abzukochen

Die Stadt­wer­ke Hof haben bei einer rou­ti­ne­mä­ßi­gen Pro­ben­ent­nah­me eine Ver­un­rei­ni­gung des Trink­was­sers mit Kei­men fest­ge­stellt. Die betrof­fe­ne Was­ser­lei­tung im Hof­Bad wur­de wäh­rend der ver­gan­ge­nen Wochen kaum genutzt, wodurch die Ver­un­rei­ni­gung ent­stan­den sein könnte.

Den­noch emp­feh­len Stadt­wer­ke und Gesund­heits­amt den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern von Hof das Trink­was­ser vor­sorg­lich abzu­ko­chen. Das Abkoch­ge­bot gilt als Vor­sichts­maß­nah­me bis wei­te­re Was­ser­ana­ly­sen Ent­war­nung geben. Wei­te­re Was­ser­un­ter­su­chun­gen wur­den bereits ein­ge­lei­tet und wer­den durch ein akkre­di­tier­tes Labor vor­ge­nom­men. Betrof­fen sind das Stadt­ge­biet Hof sowie der Ködit­zer Orts­teil Brunnental.

Die Stadt­wer­ke Hof wer­den umge­hend bekannt geben, sobald die Abkoch­emp­feh­lung wie­der auf­ge­ho­ben wird. Zum Abko­chen des Trink­was­sers genügt ein han­dels­üb­li­cher Wasserkocher.

Das Lei­tungs­was­ser soll­te ein­ma­lig spru­delnd auf­ge­kocht wer­den. Nach einer min­de­stens zehn­mi­nü­ti­gen Abküh­lungs­pha­se kann das Was­ser zur Nah­rungs­zu­be­rei­tung, zum Zäh­ne­put­zen und zur Rei­ni­gung offe­ner Wun­den ver­wen­det wer­den. Für die Toi­let­ten­spü­lung und ande­re Zwecke ist kein Abko­chen notwendig.