Leser­brief: „Klein­sen­del­ba­cher Wohn­bau­ge­biet „Schel­len­ber­ger Stra­ße“ rechtswidrig“

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Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt hat end­lich ein Ein­se­hen und erklärt den § 13 b BauGB am 18.07.2023 für rechts­wid­rig. Denn der „Beton­pa­ra­graph“ ist nicht mit euro­päi­schem Umwelt­recht ver­ein­bar, womit alle nach die­ser Rechts­norm, im beschleu­nig­ten Ver­fah­ren, auf­ge­stell­ten Bebau­ungs­plä­ne ein­ge­stellt wer­den müs­sen. Und die Ent­schei­dung ist rich­tig und lan­ge über­fäl­lig. Vie­le Wis­sen­schaft­ler, Umwelt­ver­bän­de und wei­te­re Tei­le einer umwelt­be­wuss­ten Gesell­schaft haben das Aus bereits 2019 gefor­dert, aber die dama­li­ge CDSU-Regie­rung hat den Bau­pa­ra­gra­phen noch­mals bis Ende 2022 verlängert.

Ursprüng­lich wur­de der 13 b BauGB zur schnel­len unbü­ro­kra­ti­schen Schaf­fung von Wohn­raum (am Orts­rand) auf­grund der Flücht­lings­kri­se ein­ge­führt. Aller­dings wur­de er, wie in Klein­sen­del­bach, zweck­ent­frem­det und meist von klei­nen baye­ri­schen Gemein­den für immer glei­che, flä­chen­in­ten­si­ve Ein­fa­mi­li­en­haus­sied­lun­gen am Orts­rand miss­braucht. Beson­ders nach­tei­lig für Natur und Umwelt wiegt, dass das Ver­fah­ren ohne Umwelt­prü­fung und Aus­gleichs­maß­nah­men durch­ge­zo­gen wird. Hin­zu kommt, dass eine immer glei­che, homo­ge­ne Bevöl­ke­rungs­schicht entsteht.

Zu wün­schen wäre, dass das höchst­rich­ter­li­che Urteil dafür sorgt, dass Gemein­den wie Klein­sen­del­bach zukünf­tig etwas sorg­fäl­ti­ger und umwelt­be­wuss­ter mit der Flä­chen­aus­wei­sung umge­hen. Dazu gehört auch, dass zunächst die gro­ßen Innen­ent­wick­lungs­po­ten­zia­le genutzt wer­den, wie es eigent­lich von allen Sei­ten gefor­dert wird. Und auch ande­re Wohn­for­men als immer die glei­chen flä­chen­in­ten­si­ven Ein­fa­mi­li­en- oder Dop­pel­haus­sied­lun­gen wür­den einer Gemein­de sicher gut tun.

Dirk Peter­sen, Kleinsendelbach