Bay­reu­ther Wohn­ge­biet Am Eichel­berg: Peti­ti­ons­aus­schuss weist Beschwer­den zurück

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Der Peti­ti­ons­aus­schuss des Baye­ri­schen Land­tags hat die von meh­re­ren Anwoh­nern Anfang Febru­ar ein­ge­reich­ten Beschwer­den gegen die Bau­leit­pla­nung der Stadt Bay­reuth für ein neu­es Wohn­ge­biet Am Eichel­berg / Pan­ora­ma­weg abge­wie­sen. Eine ent­spre­chen­de Mit­tei­lung hat Ober­bür­ger­mei­ster Tho­mas Ebers­ber­ger jetzt vom Baye­ri­schen Staats­mi­ni­ste­ri­um für Woh­nen, Bau und Ver­kehr erhalten.

Der Peti­ti­ons­aus­schuss hat­te sich in einer öffent­li­chen Sit­zung mit den Beschwer­den aus Bay­reuth befasst und hier­zu Stel­lung­nah­men des Staats­mi­ni­ste­ri­ums ein­ge­holt. Das Mini­ste­ri­um wie­der­um kam nach Über­prü­fung des Sach­ver­halts zu dem Ergeb­nis, dass die Sach­be­hand­lung durch die Stadt Bay­reuth den gel­ten­den recht­li­chen Bestim­mun­gen ent­spre­che und nicht zu bean­stan­den sei. Mit der Auf­stel­lung des Bebau­ungs­plans für das neue Wohn­ge­biet mache die Stadt von ihrer ver­fas­sungs­recht­lich garan­tier­ten Pla­nungs­ho­heit Gebrauch. Evi­den­te Ver­fah­rens­feh­ler sei­en nicht ersicht­lich. Nach sorg­fäl­ti­ger Aus­ein­an­der­set­zung mit dem Sach­ver­halt hat sich der Peti­ti­ons­aus­schuss die­ser Ein­schät­zung angeschlossen.

Der Stadt­rat hat in sei­ner Sit­zung Ende Juni den Bebau­ungs­plan „Wohn­ge­biet Am Eichel­berg / Pan­ora­ma­weg“ abschlie­ßend gebil­ligt und als Sat­zung beschlos­sen. Er ist inzwi­schen in Kraft getreten.