Poli­zei­be­richt Land­kreis ERH vom 27.07.2023

Symbolbild Polizei

Poli­zei­in­spek­ti­on Erlangen-Land

Ein­bruch in Firma

Eckental/​Eschen­au – In der Nacht von Diens­tag auf Mitt­woch, zwi­schen 17:00 Uhr und 06:30 Uhr, kam es in der Dr.-Otto-Leich-Straße zu einem Ein­bruch­dieb­stahl in einer Bau­stoff­hand­lung. Die bis­lang unbe­kann­ten Täter dran­gen dabei gewalt­sam in das Gebäu­de ein und ent­wen­de­ten meh­re­re neu­wer­ti­ge Elek­tro­werk­zeu­ge. Der Ent­wen­dungs- und Sach­scha­den beläuft sich auf min­de­stens 4.500,- Euro.

Zeu­gen, die sach­dien­li­che Hin­wei­se zur Tat machen kön­nen, wer­den gebe­ten, sich bei der PI Erlan­gen-Land, unter der Ruf­num­mer 09131/760514 zu melden.

Poli­zei­in­spek­ti­on Herzogenaurach

Gemein­schäd­li­che Sach­be­schä­di­gung in Herzogenaurach

Im Zeit­raum vom 25.07.23 07:15 Uhr bis 26.07.23 07:25 Uhr wur­de die öffent­li­che Toi­let­te am Markt­platz durch unbe­kann­te Täter mit Fäka­li­en kom­plett verwüstet.

Hin­wei­se nimmt die Poli­zei Her­zo­gen­au­rach unter Tel. 09132/7809–0 entgegen.

Poli­zei­in­spek­ti­on Höch­stadt a.d.Aisch

Schul­pflicht ignoriert

Die Mut­ter von zwei Kin­dern, die in Höch­stadt die Schu­le besu­chen, wird nun wegen eines Ver­sto­ßes gegen das Baye­ri­sche Gesetz über das Erzie­hungs- und Unter­richts­we­sen ange­zeigt, weil sie mit ihren 14 und 12 Jah­re alten Töch­tern vor Ende des Schul­jah­res in den Urlaub gefah­ren ist. Dies wur­de von der Poli­zei nach einem Hin­weis der Schul­lei­tung am Mitt­woch fest­ge­stellt. Die Frau igno­rier­te dabei sogar den Hin­weis der Poli­zei, dass dies nicht gestat­tet ist, den sie am Vor­tag im Zuge einer Nach­schau wegen des Feh­lens der Kin­der in der Schu­le erhal­ten hat­te. In die­sem Zusam­men­hang wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass die Schul­pflicht den Schul­be­such ein­schließ­lich des letz­ten Tages eines Schul­jah­res umfasst.

Unfall­schä­den nicht gemeldet

Ein unbe­kann­ter Kraft­fahr­zeug­füh­rer dürf­te in der Woche von Mon­tag 17.07.2023 bis 24.07.2023 beim Aus­par­ken auf einem öffent­li­chen Park­platz in der Bres­lau­er Stra­ße in Höch­stadt einen Scha­den an einem gepark­ten schwar­zen BMW ver­ur­sacht haben. Der Scha­den am Heck des BMW wur­de vom Hal­ter mit 800 Euro ange­ge­ben und wur­de offen­sicht­lich durch den Anstoß einer Anhän­ger­kupp­lung ver­ur­sacht. Es wur­de Anzei­ge gegen Unbe­kannt erstattet.

Einen Scha­den in Höhe von 300 Euro hat eine Auto­fah­re­rin zu bekla­gen, die ihren Pkw am ver­gan­ge­nen Wochen­en­de in Wachen­roth an der Lei­te 19 abge­stellt hat­te. Ihr wei­ßer BMW wur­de von einem ande­ren Fahr­zeug hin­ten rechts ange­fah­ren. Der Ver­ur­sa­cher mel­de­te dies nicht, wes­halb die Poli­zei Höch­stadt nun ermittelt.

Für Zeu­gen­hin­wei­se ist die Poli­zei Höch­stadt a.d. Aisch unter der Tele­fon­num­mer 09193/63940 erreichbar.

Laden­dieb­stäh­le

Zwei Mäd­chen im Alter von 11 und 12 Jah­ren nah­men am Mitt­woch­nach­mit­tag in zwei Höch­stadter Geschäf­ten Waren aus den Rega­len und bezahl­ten die­se nicht. In einem Super­markt kon­su­mier­ten sie Sprüh­kä­se und Mine­ral­was­ser noch im Markt und stell­ten die benutz­ten Fla­schen wie­der zurück ins Regal. Als dies den Ange­stell­ten auf­fiel, rie­fen sie die Poli­zei hin­zu, die dann noch unbe­zahl­tes Spiel­zeug in den Taschen der Kin­der aus einem ande­ren Geschäft fand. Ins­ge­samt wur­de der Wert der Sachen mit 17,12 Euro ange­ge­ben. Die Kin­der wur­den ihren Eltern über­ge­ben. Nach­dem bei­de noch kei­ne 14 Jah­re alt sind, kön­nen sie straf­recht­lich aber nicht belangt werden.

Gleich in sechs Geschäf­ten in Höch­stadt ent­wen­de­ten zwei Mäd­chen im Alter von 12 und 13 Jah­ren und ein 14jähriger Jun­ge am Mitt­woch­nach­mit­tag Kos­me­tik­sa­chen. Die bei­den Kin­der und der Jugend­li­che waren wohl zusam­men unter­wegs und fie­len nach dem Aus­lö­sen einer Dieb­stahl­warn­an­la­ge in einem Geschäft auf. Der Gesamt­wert der ent­wen­de­ten Sachen konn­te zwar noch nicht ange­ge­ben wer­den, dürf­te sich aber im mitt­le­ren drei­stel­li­gen Bereich bewe­gen. Alle drei wur­den Erzie­hungs­be­rech­tig­ten über­ge­ben. Für die Mäd­chen ist ein straf­recht­li­ches Ver­fah­ren aus­ge­schlos­sen, weil sie auf­grund ihres Alters noch nicht straf­mün­dig sind. Der Jun­ge hin­ge­gen wird wegen der Laden­dieb­stäh­le zur Anzei­ge gebracht. Die von den Geschäf­ten in sol­chen Fäl­len ver­häng­ten Haus­ver­bo­te dürf­ten aber alle schmerzen.