Auch Ober­fran­ken betrof­fen: Bund plant Geld­kür­zun­gen im Bereich Länd­li­che Entwicklung

Men­schen auf dem Land wären die Verlierer

Die Spar­maß­nah­men im Ent­wurf des Bun­des­haus­halts 2024 hät­ten für die baye­ri­schen Ämter für Länd­li­che Ent­wick­lung dra­ma­ti­sche Aus­wir­kun­gen. Denn: Die Plä­ne der Bun­des­re­gie­rung sehen deut­li­che Kür­zun­gen bei der Bund-Län­der- Gemein­schafts­auf­ga­be „Ver­bes­se­rung der Agrar­struk­tur und des Küsten­schut­zes“ (GAK) vor. Dazu gehört auch die Strei­chung des 2018 ein­ge­führ­ten Son­der­rah­men­plans „Länd­li­che Entwicklung“.

Lothar Winkler, Leiter des ALE Oberfranken. Foto: Magdalena Reither

Lothar Wink­ler, Lei­ter des ALE Ober­fran­ken. Foto: Mag­da­le­na Reither

„Ober­fran­ken wür­de über ein Drit­tel sei­ner För­der­gel­der ver­lie­ren, wenn die Plä­ne so umge­setzt wer­den“, befürch­tet Lothar Wink­ler, Lei­ter des Amts für Länd­li­che Ent­wick­lung (ALE) Ober­fran­ken. „Die Ver­lie­rer dabei wären ein­deu­tig die Kom­mu­nen mit ihren Bür­ge­rin­nen und Bür­gern, die auf dem Land leben. Zahl­rei­che Pro­jek­te kämen zum Still­stand, weni­ger neue könn­ten ange­gan­gen wer­den und vie­le Gemein­den sowie auch Pri­vat­leu­te müss­ten län­ger auf die Aus­zah­lung von Gel­dern war­ten“, fügt er hinzu.

Ein Blick auf die Zusam­men­set­zung der För­der­mit­tel im baye­ri­schen Haus­halt 2023 zeigt: Von den 172 Mio. Gel­dern für die Länd­li­che Ent­wick­lung stam­men 45 Mio. aus der GAK, 49 Mio. aus dem Son­der­rah­men­plan. Soll­ten der Son­der­rah­men­plan und Tei­le der GAK-För­de­rung weg­fal­len, müss­ten die sie­ben Ämter für Länd­li­che Ent­wick­lung im Frei­staat ener­gisch den Rot­stift anset­zen. Und das, obwohl im Koali­ti­ons­ver­trag der Ampel expli­zit die Ver­ant­wor­tung betont wird, gleich­wer­ti­ge Lebens­ver­hält­nis­se in allen Regio­nen zu schaf­fen. Zudem ist dort sogar von einer Auf­stockung des Son­der­pro­gramms für den Länd­li­chen Raum die Rede (vgl. Koali­ti­ons­ver­trag „Mehr Fort­schritt wagen“ 2021, S. 128).

Den­noch hat­te die Bun­des­re­gie­rung Anfang Juli den Ent­wurf des Bun­des­haus­halts 2024 mit den ent­spre­chen­den Kür­zun­gen beschlos­sen, im Herbst muss der Bun­des­tag dar­über abstimmen.

Die Ämter für Länd­li­che Ent­wick­lung küm­mern sich in den jewei­li­gen Regie­rungs­be­zir­ken um Dorf­er­neue­run­gen und Flur­neu­ord­nun­gen, den länd­li­chen Wege­bau sowie die Inte­grier­ten Länd­li­chen Ent­wick­lun­gen (ILE). Sie bera­ten Men­schen und Kom­mu­nen bei­spiel­wei­se bei The­men wie der Grund­ver­sor­gung, der Ener­gie­wen­de, bei Kli­ma­an­pas­sungs­maß­nah­men oder unter­stüt­zen Kleinst­un­ter­neh­mer im Länd­li­chen Raum.