CSU-Kreis­ver­band & CSU-Stadt­rats­frak­ti­on Bam­berg zum The­ma „Kli­makle­ber“

Stel­lung­nah­me von CSU-Kreis­ver­band & CSU-Stadt­rats­frak­ti­on Bamberg:

Nach­dem die Dis­kus­si­on um den „Kli­makle­ber­pro­zess“ eine poli­ti­sche Dimen­si­on erreicht hat, der Vor­stand von Grü­nes Bam­berg uneins ist und der Frak­ti­ons­vor­stand der gleich­na­mi­gen Par­tei schweigt, sieht sich die CSU Bam­berg und zwar sowohl die CSU-Stadt­rats­frak­ti­on wie auch der CSU-Kreis­ver­band dazu ver­an­lasst fol­gen­de Stel­lung­nah­me abzugeben:

  1. Es stimmt nach­denk­lich, wenn eine Par­tei, die bun­des­po­li­tisch in der Regie­rungs­ver­ant­wor­tung ist, ein rechts­staat­li­ches Ver­fah­ren nega­tiv bewer­tet oder gar in Fra­ge stellt.
  2. Wir als CSU ver­trau­en nicht nur unse­rem Rechts­staat, son­dern auch unse­rer Justiz und der Unab­hän­gig­keit unse­rer Gerich­te. Wenn der Rechts­staat ent­spre­chen­de Vor­aus­set­zun­gen für der­ar­ti­ge Ver­fah­ren schafft, die ver­fas­sungs­kon­form sind, sind die­se von demo­kra­ti­schen Par­tei­en zu akzep­tie­ren. Wir als CSU haben größ­tes Ver­trau­en in unse­re Justiz. Dies betrifft nicht nur die Recht­spre­chung an sich, son­dern – und dies darf am Ran­de erwähnt sein – auch die Ein­hal­tung arbeits­recht­li­cher Vor­schrif­ten. Ob und inwie­weit das Arbeits­zeit­ge­setz ent­spre­chen­de Öff­nungs­klau­seln ent­hält, prüft die Justiz nun selbst in dem dies­be­züg­lich ein­ge­lei­te­tem Ver­fah­ren. Auch hier soll­te sich eine wei­te­re poli­ti­sche Ein­mi­schung von selbst verbieten.
  3. Letzt­end­lich ist auch in aller Deut­lich­keit aus­zu­füh­ren, dass die­se straf­recht­lich rele­van­te Ver­hal­ten der sog. Kli­ma­ak­ti­vi­sten, die sich zur Bege­hung von Straf­ta­ten ver­ab­re­den, von der CSU nicht tole­riert wird.