Stadt Forch­heim infor­miert: „Beim Radeln an den Schutz der Natur denken!“

Die Stadt Forch­heim möch­te den Umstieg aufs Fahr­rad för­dern, dies gilt für Berufspendler*innen wie auch für den Frei­zeit­be­reich. Einer Ertüch­ti­gung der Rad­ver­bin­dung nach Kirch­eh­ren­bach steht grund­sätz­lich nichts im Wege, um eine unfall­freie, kom­for­ta­ble Ver­bin­dung für die Radeln­den her­zu­stel­len: Eine mög­lichst ebe­ne Fahr­bahn, kein gro­ber Schot­ter oder Pfüt­zen und ein guter Unter­bau könn­ten statt einer hier nicht ange­zeig­ten Asphal­tie­rung schon viel bewirken.

Die Fra­ge stellt sich gene­rell, wie sich der Neu- bzw. Aus­bau von Rad­we­gen mit dem Erhalt der Natur ver­trägt? Wie ver­hält es sich gar mit der Asphal­tie­rung der Ver­kehrs­we­ge fürs Rad? Was pas­siert mit den Natur­räu­men, die durch die ver­sie­gel­ten Wege durch­schnit­ten wer­den? Aus der Sicht des Natur­schut­zes ent­steht hier durch­aus ein Dilem­ma, wie Forch­heims Bür­ger­mei­ste­rin Dr. Annet­te Prech­tel betont: „Ins­be­son­de­re die Asphal­tie­rung kann sich in meh­rer­lei Hin­sicht auf betrof­fe­ne Lebens­ge­mein­schaf­ten sehr stö­rend aus­wir­ken. Füh­ren Rad­we­ge durch geschütz­te Gebie­te, wie der jüngst dis­ku­tier­te Rad­weg von Kirch­eh­ren­bach nach Forch­heim, soll­te der Aspekt des Schut­zes von sen­si­blen Natur­räu­men nicht an letz­ter Stel­le ste­hen!“ Der aktu­ell in der Dis­kus­si­on ste­hen­de, zwi­schen Kirch­eh­ren­bach und Forch­heim ver­lau­fen­de Flur­weg ist im Bereich der Gemar­kung Reuth bis­her mit einer was­ser­ge­bun­de­nen Wege­decke befe­stigt. Begin­nend auf Kirch­eh­ren­ba­cher Gemein­de­ge­biet ist ein Land­schafts­schutz­ge­biet aus­ge­wie­sen („Frän­ki­sche Schweiz- Vel­den­stei­ner Forst“, in bei­lie­gen­der Gra­fik grün gepunk­tet), das sich über den gesam­ten Wege­ver­lauf erstreckt. Im wei­te­ren Ver­lauf des Weges in Rich­tung Forch­heim sind NATU­RA 2000-Schutz­ge­bie­te fest-gesetzt: Das Vogel­schutz­ge­biet „Reg­nitz-Unte­res Wie­sent­tal“ (blau gestreift), das FFH-Gebiet „Wie­sent­tal mit Sei­ten­tä­lern“ (Fau­na-Flo­ra-Habi­tat-Gebiet, rot gestreift). Im Ufer- und Aueber­ei­chen der Wie­sent sind vie­le Bio­to­pe durch die baye­ri­sche Bio­top­kar­tie­rung (rosa mar­kiert) erfasst wor­den. Ein Groß­teil davon ist gesetz­lich geschützt (nach §30 BNatSchG).

 Ausschnitt aus dem BayernViewer:  https://geoportal.bayern.de/bayernatlas - Der zwischen Kirchehrenbach und Forchheim verlaufende Flurweg ist im Bereich der Gemarkung Reuth bisher nur mit einer wassergebundenen Wegedecke befestigt. Beginnend auf Kirchehrenbacher Gemeindegebiet ist ein Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen („Fränkische Schweiz- Veldensteiner Forst“, grün gepunktet), das sich über den gesamten Wegeverlauf erstreckt. Im weiteren Verlauf des Weges in Richtung Forchheim sind NATURA 2000- Schutzgebiete fest-gesetzt: Das Vogelschutzgebiet „Regnitz-Unteres Wiesenttal“ (blau gestreift), das FFH-Gebiet „Wiesenttal mit Seitentälern“ (Fauna-Flora-Habitat-Gebiet, rot gestreift). Im Ufer- und Auebereichen der Wiesent sind viele Biotope durch die bayerische Biotopkartierung (rosa markiert) erfasst worden. Ein Großteil davon ist gesetzlich geschützt (nach §30 BNatSchG).

Aus­schnitt aus dem Bay­ern­View­er: https://​geo​por​tal​.bay​ern​.de/​b​a​y​e​r​n​a​t​las – Der zwi­schen Kirch­eh­ren­bach und Forch­heim ver­lau­fen­de Flur­weg ist im Bereich der Gemar­kung Reuth bis­her nur mit einer was­ser­ge­bun­de­nen Wege­decke befe­stigt. Begin­nend auf Kirch­eh­ren­ba­cher Gemein­de­ge­biet ist ein Land­schafts­schutz­ge­biet aus­ge­wie­sen („Frän­ki­sche Schweiz- Vel­den­stei­ner Forst“, grün gepunk­tet), das sich über den gesam­ten Wege­ver­lauf erstreckt. Im wei­te­ren Ver­lauf des Weges in Rich­tung Forch­heim sind NATU­RA 2000- Schutz­ge­bie­te fest-gesetzt: Das Vogel­schutz­ge­biet „Reg­nitz-Unte­res Wie­sent­tal“ (blau gestreift), das FFH-Gebiet „Wie­sent­tal mit Sei­ten­tä­lern“ (Fau­na-Flo­ra-Habi­tat-Gebiet, rot gestreift). Im Ufer- und Aueber­ei­chen der Wie­sent sind vie­le Bio­to­pe durch die baye­ri­sche Bio­top­kar­tie­rung (rosa mar­kiert) erfasst wor­den. Ein Groß­teil davon ist gesetz­lich geschützt (nach §30 BNatSchG).

Nun steht hier die For­de­rung nach einer Asphal­tie­rung der Wege­ver­bin­dung im Raum: Ins­ge­samt soll­te bei den Erwä­gun­gen zur Ver­bes­se­rung der Rad­we­ge­ver­bin­dung bedacht wer­den, dass die hier aus­ge­wie­sen Schutz­ge­bie­te die beson­ders hohe Wer­tig­keit die­ses Berei­ches für Tie­re und ihre Lebens­räu­me unter­strei­chen. Der Erhalt die­ser Schutz­gü­ter dient auch dem Men­schen als Rück­zugs­ort und Nah­erho­lungs­raum. Dies hat Ober­bür­ger­mei­ster Dr. Uwe Kirsch­stein schon 2022 auf eine ent­spre­chen­de Anfra­ge von Bür­ger­mei­ste­rin Anja Geb­hardt, Kirch­eh­ren­bach, mit­ge­teilt. Auf die natur­schutz­recht­li­che Pro­ble­ma­tik, die die Fachäm­ter bei der einer Asphal­tie­rung von Wegen im FFH-Gebiet sehen, wur­de dabei aus­drück­lich hin­ge­wie­sen und das Gespräch damit als abschlie­ßend betrachtet.

Neben dem Aspekt der zuneh­men­den Flä­chen­ver­sie­ge­lung ist vor allem die tren­nen­de Wir­kung des Rad­we­ges für Tier­po­pu­la­tio­nen zu beden­ken, erklärt das Sach­ge­biet Umwelt- und Natur­schutz des Stadt­pla­nungs­am­tes Forch­heim: Asphal­tier­te Wirt­schafts­we­ge scha­den der Natur mehr als Schot­ter­we­ge oder Kies-Lehm-Wege.

Vor allem sind auch die Wur­zeln von angren­zen­den Gehölz­be­stän­den stär­ker durch Asphal­tie­rung beein­träch­tigt. Der Druck zur Asphal­tie­rung von Rad­we­gen aber nimmt zu, wobei meist auf bereits bestehen­de, asphal­tier­te Rad­we­ge ver­wie­sen wird, stellt auch die Regie­rung von Ober­fran­ken fest.

Klar ist dabei: Rad­fah­ren ist gesund, macht gute Lau­ne und bringt uns schnell zur Arbeit oder ins Frei­zeit­ver­gnü­gen. Dass das Radeln als unein­ge­schränkt umwelt­freund­lich ein­ge­stuft wird, betont auch die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung, die zusätz­li­che finan­zi­el­le Mit­tel für den Neu- und Aus­bau von Rad­we­gen bereit­stellt. Auch die gro­ße Kreis­stadt Forch­heim bekennt sich zum Umwelt- und Natur­schutz und befin­det sich nicht zuletzt mit dem im Juni im Stadt­rat zu beschlie­ßen­den Inte­grier­ten Ver­kehrs­kon­zept auf dem Weg zur fahr­rad­freund­li­chen Kom­mu­ne – und das nicht nur lokal, son­dern auch im regio­na­len und im über­re­gio­na­len Zusam­men­spiel! Das städ­ti­sche Amt für öffent­li­ches Grün kon­trol­liert und pflegt täg­lich die Rad­we­ge im Bereich der Stadt Forch­heim. Bewuchs, der die Sicht ein­schränkt, Schlag­lö­cher oder Ver­schmut­zun­gen wer­den dabei fort­lau­fend besei­tigt. Die Mit­ar­bei­ten­den kön­nen aber nicht über­all gleich­zei­tig sein. Gefah­ren­stel­len kön­nen des­halb ger­ne zen­tral über das Bür­ger­post­fach buergeranfrage@​forchheim.​de gemel­det wer­den. Die Stadt Forch­heim sorgt zeit­nah für Abhilfe.