AELF Coburg-Kulmbach informiert: „Jetzt noch Anträge für Heckenpflegeprämie stellen“

LOGO Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Coburg-Kulmbach

Stichtag 30. Juni 2023

Info für Landwirte: Bitte Antragsendtermin zur Antragstellung beachten!

Landwirtinnen und Landwirte, die Hecken oder Feldgehölze erneuert haben, können noch bis zum 30. Juni 2023 die Heckenpflegeprämie beantragen. Anträge können nur über das Online-Serviceportal iBALIS unter https://www.stmelf.bayern.de/ibalis/ eingereicht werden.

Die Förderung der Erneuerung von bestehenden Hecken und Feldgehölzen soll zur Erhaltung und Entwicklung einer naturraum- und regionaltypischen biologischen Vielfalt (Biodiversität) in der Agrarlandschaft beitragen. Gleichzeitig sollen die Vielfalt, Eigenheit und Schönheit eines intakten, funktionsfähigen und traditionellen Landschaftsbilds erhalten werden. Die Förderhöhe beträgt 380 Euro pro Ar erneuerte Hecke bzw. Feldgehölz.

Bei Fragen zur Antragstellung sollte frühzeitig mit den zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern der Abteilung Förderung des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Coburg-Kulmbach Kontakt aufgenommen werden, damit eine fristgerechte Antragstellung sichergestellt wird.