A73, Bau­be­ginn für die Erneue­rung der Asphalt­fahr­bahn zwi­schen den Anschluss­stel­len Unter­sie­mau und Rödental

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Die Außen­stel­le Bay­reuth der Auto­bahn GmbH lässt die Asphalt­fahr­bahn zwi­schen den Anschluss­stel­len Unter­sie­mau und Röden­tal in bei­den Fahrt­rich­tun­gen erneu­ern. Die Bau­maß­nah­me soll im Novem­ber abge­schlos­sen wer­den. Die Kosten belau­fen sich auf rund 10 Mil­lio­nen Euro.

Am 5. Juni begin­nen die Vor­maß­nah­men im Bereich des Mit­tel­strei­fens. Hier­für wird vor­über­ge­hend eine Ver­kehrs­füh­rung ein­ge­rich­tet, bei wel­cher der Ver­kehr auf bei­den Rich­tungs­fahr­bah­nen jeweils auf die Fahr­bahn­au­ßen­sei­te ver­legt wird.

Nach Abschluss der Vor­maß­nah­men wird ab 17. Juni die Haupt­maß­nah­me in Fahrt­rich­tung Bam­berg beginnen.

Die hier­für erfor­der­li­che Bau­stel­len­ver­kehrs­füh­rung wird sich von nörd­lich der Anschluss­stel­le Unter­sie­mau bis süd­lich der Anschluss­stel­le Röden­tal erstrecken. Für die Dau­er der Bau­stel­le wird der Ver­kehr hier­für auf die Rich­tungs­fahr­bahn Suhl gelegt, wobei den Ver­kehrs­teil­neh­mern eine Fahr­spur in Fahrt­rich­tung Nor­den und eine Fahr­spur in Fahrt­rich­tung Süden zur Ver­fü­gung ste­hen. Die Geschwin­dig­keit wird in bei­den Fahrt­rich­tun­gen auf 100 km/​h begrenzt.

Im Zuge der Erhal­tungs­maß­nah­me wer­den die bei­den obe­ren Schich­ten des Asphalts der Auto­bahn sowie der PWC-Anla­ge „Cobur­ger Forst“ voll­stän­dig erneuert.

Im Lau­fe der Bau­ab­wick­lung sind Sper­run­gen der eben­falls in Teil­be­rei­chen zu erneu­ern­den Anschluss­stel­le Ebers­dorf bei Coburg erfor­der­lich. Die Zeit­räu­me hier­für wer­den recht­zei­tig bekannt gege­ben. Die PWC-Anla­ge „Cobur­ger Forst“ ist in bei­de Fahrt­rich­tun­gen für die gesam­te Bau­zeit gesperrt.

Die Arbei­ten in Fahrt­rich­tung Suhl wer­den vor­aus­sicht­lich Anfang August begin­nen. Mit einem Abschluss der Gesamt­maß­nah­me ist Anfang Novem­ber zu rechnen.

Um die Bau­zeit mög­lichst kurz zu hal­ten und den Ver­kehr mög­lichst wenig zu beein­träch­ti­gen, sind die Bau­fir­men beauf­tragt, von Mon­tag bis Sams­tag unter Aus­nut­zung der Tages­hel­lig­keit zu arbeiten.

Die Umlei­tungs­emp­feh­lun­gen vor Ort sind zu beachten.

Für die auf­tre­ten­den Ver­kehrs­be­hin­de­run­gen bit­tet die Auto­bahn GmbH alle betrof­fe­nen Ver­kehrs­teil­neh­mer um Ver­ständ­nis und um erhöh­te Vor­sicht im Baustellenbereich.