Wohn­geld­re­form des Bun­des vor Ort: Stadt Bam­berg bewäl­tigt Antragsflut

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Die Zah­len sind auch beim Sozi­al­amt der Stadt Bam­berg mas­siv gestie­gen – Wohn­geld­haus­hal­te soll­ten früh­zei­tig Antrag stellen

Da die Ein­kom­mens­gren­zen mit dem neu­en Wohn­geld-Plus-Gesetz abge­senkt wur­den, hat sich auch der Berech­tig­ten­kreis deut­lich aus­ge­wei­tet. Dies führt auch bei der Wohn­geld­be­hör­de der Stadt Bam­berg zu wesent­lich höhe­ren Antrags­zah­len. „Wir haben die Zahl der Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter in die­sem Bereich erhöht, mit gro­ßem Enga­ge­ment arbei­ten alle Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen die Anträ­ge ab“, betont Sozi­al­re­fe­rent Jonas Glü­sen­kamp. Den­noch muss auch wei­ter­hin mit län­ge­ren Bear­bei­tungs­zei­ten gerech­net wer­den: Im neu­en Wohn­geld-Plus-Gesetz haben schließ­lich drei­mal mehr Haus­hal­te Anspruch auf Wohn­geld als vorher.

„Die Anzahl der Neu­an­trä­ge ist explo­diert, auch wegen der Heiz­ko­sten­zu­schüs­se“, erklärt Richard Rei­ser, Lei­ter des Amtes für Sozia­le Ange­le­gen­hei­ten der Stadt Bam­berg. Bereits im Herbst gin­gen die Bear­bei­tungs­zah­len auf­grund der Heiz­ko­sten­zu­schüs­se aus dem Ent­la­stungs­pa­ket der Bun­des­re­gie­rung bei der Wohn­geld­be­hör­de deut­lich nach oben.

Mit der Geset­zes­än­de­rung zum 1. Janu­ar 2023 sind die Antrags­zah­len im Ver­gleich zu den Vor­jah­res­zah­len mas­siv gestie­gen. Zu den 800 Bestands­fäl­len kamen allein im Janu­ar ins­ge­samt 260 Neu­an­trä­ge hin­zu, im März waren es 160, im April 141 (April 2022: 89 Anträ­ge). Die Bear­bei­tungs­zeit beträgt der­zeit in etwa drei Mona­te pro Antrag, die Stadt bit­tet um Geduld. Mit einer wei­te­ren Antrags­stei­ge­rung wird auch in der näch­sten Zeit gerech­net. Allen Wohn­geld­emp­fän­gern wird des­halb emp­foh­len, mög­lichst früh­zei­tig einen Antrag zu stel­len. „Wir arbei­ten die Anträ­ge so gut und schnell wie mög­lich ab“, ver­spricht Sozi­al­amts­lei­ter Reiser.

Haus­hal­te mit gerin­gem Ein­kom­men haben Anspruch

Zum Wohn­geld-Berech­tig­ten­kreis zäh­len Haus­hal­te mit einem gerin­gen Ein­kom­men – vor allem Fami­li­en und Allein­er­zie­hen­de sowie Senio­rin­nen und Senio­ren. Wohn­geld wird als Zuschuss an Haus­hal­te gezahlt, deren Ein­kom­men nur knapp ober­halb der Grund­si­che­rungs­gren­ze liegt. Die Höhe des Wohn­gel­des berech­net sich nach der Anzahl der zu berück­sich­ti­gen­den Haus­halts­mit­glie­der, der zu berück­sich­ti­gen­den Mie­te des Wohn­raums oder der Bela­stung bei selbst­ge­nutz­tem Wohn­ei­gen­tum sowie dem Gesamt­ein­kom­men der zu berück­sich­ti­gen­den Haushaltsmitglieder.

Mit der Wohn­geld­re­form ist nicht nur die Zahl der Anspruchs­be­rech­tig­ten deut­lich gestie­gen. Auch die Höhe des Wohn­gel­des hat sich mehr als ver­dop­pelt, im Durch­schnitt auf rund 370 Euro pro Monat und Haus­halt. Die genaue Wohn­geld­hö­he wird vom jewei­li­gen ört­li­chen Wohn­geld­amt geprüft und festgelegt.